@allAlso noch mal um auf den Punkt zu bringen worum es mir geht:
Vereinfachung für ALLE (AN, Mittelstand, Gutverdiener, Großkonzerne → Bürokratieabbau. Kenne einige Kleinbetriebe, welche darunter nur so stöhnen und manchmal nicht zu ihrer eigentlichen Arbeit kommen)
Betrugsmöglichkeiten minimieren – auch für ALLE
Abschaffung der Werbekosten, weil dies zu einem Aufwand führt, den ich nicht als gerechtfertigt ansehe (schon alleine die blöde Steuererklärung
;) )
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@Rho-ny-theta O:
Natürlich ist es schön für den AN wenn er was absetzen kann (ich freu mich da genauso drüber), dennoch bin ich dafür solchen Ballast abzuschaffen.
-> Rho...:
Nochmal: die Werbungskosten sind quasi "Eintritt" für die Arbeit.
Wie passt es bei dir zusammen, dass zwei AN die gleiche Arbeit ausüben, den gleichen Lohn kriegen, der eine aber täglich 1€ "Eintritt" zahlt, der andere aber täglich 10€, und das nirgendwo korrigiert wird?
Zum einen sehe ich es nicht unbedingt als "Eintritt" für die Arbeit, sondern als „zumutbaren Aufwand“ um arbeiten zu können. Zum anderen ... dazu weiter unten noch was.
Und weshalb soll man seinen Aufwand um arbeiten zu können, eins zu eins zurück bekommen? Weils gerecht wäre?
Was ist in dieser Gesellschaft nicht alles ungerecht, ich könnte so vieles aufzählen, da kommts doch dann auf das in meinen Augen auch nicht mehr an.
Nur mal ein kleines Beispiel für Ungerechtigkeit: einem Hartz4-Empfänger wird die betriebliche Fahrkosten-Erstattung für Dienstfahrten (die er ja FÜR den AG tätigte) vom Regelsatz abgezogen. Seine Auslagen FÜR den AG werden als Einkommen angerechnet! Muss man sich mal reinziehen.
Und wegen dem hier: „der eine zahlt aber täglich 1€ "Eintritt", der andere aber täglich 10€“ ->
auch hier wieder: der Punkt Gerechtigkeit hin oder her.
Zum Anderen:
Es ist doch die jeweilige freie Entscheidung eines jeden, was er für die Arbeitsstelle in Kauf nimmt und bereit ist aufzuwänden oder?
Wenn dann einer also 10 Euro Eintritt bereit ist zu zahlen...
... dann kann, aber muss er sich doch nicht beschweren oder es ungerecht finden, dass der andere nur 1 Euro zahlt. Es hatte ihn doch niemand gezwungen die Stelle anzutreten.
Bei Selbstständigen gibt es keinen Arbeitgeber, der die Aufwendungen bezahlen kann, und auf den einzelnen Kundenauftrag kann man sie auch oft nicht umlegen. Bleibt nur die Berücksichtigung bei der Besteuerung.
okay, Einspruch angenommen. Dann ist DAS demnach wieder ein anderes Thema, auf das wir gerne später noch mal zurück kommen könnten.
Jetzt würde ich erst mal gerne nur bei den AN bleiben.
Und Lehrgänge: wenn man ihn dazu zwingt, sollen diese natürlich auch bezahlt werden - von demjenigen der zwingt.
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Ja, Glückwunsch, du hast das System verstanden. Denn der, der zwingt, ist oft der Staat, und der bezahlt, und zwar über den Steuerabzug.
Ja, der zwingt Arbeitslose zur Arbeitsaufnahme.
Aber AL sind doch nur ein geringer Prozentsatz.
Mir geht’s um die vielen anderen AN, welche nicht zum Arbeiten gezwungen werden, sondern schon einen Job haben.
Ich würde ja soweit noch mitgehen, dass man dem AG auferlegen würde, die Fahrkosten zu erstatten (machen ja sowieso manche). Und Arbeitsmittel erstatten die doch sicherlich auch oder ist das nicht überall üblich?
Was müsste bei diesem Modell also der AN noch an „Eintritt“ zahlen? (was dann steuerlich geltend gemacht werden könnte)? Da bleibt doch nichts weiter mMn.
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@Pan_narrans wohnt Dein Kollege direkt neben dem Betrieb und Du 50 km entfernt. Wer von Euch verdient dann unterm Strich mehr Geld?
Das mag ungerecht erscheinen, aber es ist doch die eigene Entscheidung eine so weite Arbeitsstelle anzunehmen?
@Fedaykin Mir geht's gerade um den Mittelstand (schrieb ich doch schon dass ich den benachteiligt sehe)
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Und warum dann an die Pendlerpauschale? Den Bereich den du suchst sind Körperschaftssteuern, Versteuerung von Kapitaleinkünfsten, Konzernsteuerrecht und co, abschreibungsmethoden, Steuerliches Ansetzen in der Bilanz. etc.
okay, würde ich auch erst mal gerne zurückstellen und jetzt erst mal nur bei den AN bleiben.
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