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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

176 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Steuer, Steuerbetrug, Steuersünder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 18:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dieser Gedanke ist ja auch nicht neu ("Seuer auf dem Bierdeckel"), nur habe ich vergessen, was damals dagegen vorgebracht wurde?
Daran kann ich mich noch gut erinnern. Friedrich März war es einst.

Für Aufsehen sorgte ein im Jahr 2003 unter seiner Leitung ausgearbeitetes Steuerkonzept, das mit drei Steuerstufen von 12, 24 und 36 Prozent deutlich geringere Steuersätze als das damals aktuelle Steuerrecht vorsah. Viel in den Medien rezipiert wurde sein Ausspruch, dass jeder Bürger seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können solle. Das Konzept nahm Anleihen beim Kirchhof-Modell.

Wikipedia: Friedrich Merz#Steuerpolitik


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 18:59
@Gwyddion

Erst war es Kirchhof, der (übrigens mit einer ganzen Arbeitsgruppe) ein Konzept erarbeitete, dann aber im Wahlkampf durch geschickte SPD-Wahlkampftaktik politisch unmöglich gemacht wurde. Merz hat dann später das Konzept nochmal aufgenommen und das Schlagwort vom Bierdeckel geprägt, das übrigens heute so gut wie realisiert ist ;)


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 19:00
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb: das übrigens heute so gut wie realisiert ist
Hm... also ich bin nicht so bewandert in Steuerrecht. Von daher kann ich da nichts zu sagen. :)


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 19:02
@Gwyddion

Für "Standard"-Verdiener ohne weiteres Einkommen und ohne besondere Situationen wie Pflege usw. gibt es schon länger die Möglichkeit zur vereinfachten Steuererklärung, da ist man nach wenigen Seiten fertig :D


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 19:05
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb: da ist man nach wenigen Seiten fertig
Elster sei Dank :)
Nun ja.. ansich benötige ich nicht mehr wie 30 Minuten für die EStE.
Letztes Jahr... mit Kindergeld, Schulgebühren und dem Tod meines Vaters benötigte ich aber schon einige Stunden.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 19:06
@Rho-ny-theta
da ist man nach wenigen Seiten fertig :D
wenige Seiten (Mehrzahl) - finde ich schon zu viel. ;)
2 Seiten wären gerade noch akzeptabel. :)

@Gwyddion
benötige ich nicht mehr wie 30 Minuten für die EStE.
Finde ich auch zu viel. ;)

30 Minuten wertvolle Lebenszeit.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 19:08
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:dass jeder Bürger seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel ausrechnen können solle
Böse gesagt das machen die meisten schon und zwar digital:
Monatsende kommt, reicht es oder reicht es nicht?


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 19:24
Zitat von OptimistOptimist schrieb:30 Minuten wertvolle Lebenszeit.
Ich bekomme immer zurück :D
So gesehen werden die 30 Minuten gut vergütet.

@Abahatschi

Für viele sieht´s so aus. Stimmt allerdings. Leider.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:00
@Gwyddion
@Abahatschi
@Rho-ny-theta
@Fedaykin
@IngwerteeImke
@Pan_narrans
@SergeyFärlich
@Jedimindtricks
@DoctorWho

mein bisheriges Fazit aus Euren Beiträgen:
Man will niemanden weh tun und es so gerecht wie möglich gestalten.
Soweit so gut, aber dadurch  wird's eben sehr kompliziert und es entstehen legale Schlupflöcher.


@Rho-ny-theta
Hab jetzt mal deinen Link gelesen Wikipedia: Einkommensteuergesetzbuch
Im großen und ganzen klingt das schon ganz gut.

Aber auch hier sind in meinen Augen noch sehr komplizierte Dinge drin, das z.B:
Der später resultierende Steuertarif ist ein Stufengrenzsatztarif. Die ersten 5000 Euro zu versteuerndes Einkommen werden zu 60 % mit 25 % veranlagt, die nächsten 5000 Euro zu 80 %. Dadurch entstehen de facto Steuerstufen mit Grenzsteuersätzen von 15 %, 20 % und 25 %. Das kirchhofsche Steuersystem erreicht also seinen Spitzensteuersatz von 25 % bei einem Einkommen von höchstens 23.000 Euro, wenn man die vorgenannten Freibeträge addiert. Darüber hinaus gibt es nur eine indirekte Progression, die nicht durch die Tarifgestaltung, sondern über die Freibeträge in der Bemessungsgrundlage erreicht wird.
schon beim Lesen bekomme ich erst mal kurz nen Augenkrebs ;)
Gegenfinanzierung

Zur Gegenfinanzierung sollen sämtliche Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände abgeschafft werden und somit die Bemessungsgrundlage stark erweitert werden, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
das klingt doch sehr gut, finde ich.
Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung gehen allerdings an der Realität des Steuerrechts vorbei, da viele der von Kirchhof benannten Sparmodelle längst vom Gesetzgeber verboten wurden.
ja und warum?
Weiterhin soll das Nettoprinzip abgeschafft werden, also das Recht der Steuerpflichtigen, die zur Erzielung von Einnahmen erforderlichen Aufwendungen (Werbungskosten) von den Einnahmen abzusetzen. Stattdessen soll es eine sogenannte Einfachpauschale geben.
Dafür wäre ich auch. Was spricht dagegen? Und WER? -> Die Grünen und Linken:
CDU und CSU standen dem Kirchhof-Modell positiv gegenüber ....

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS standen dem Kirchhof-Modell ablehnend gegenüber
------------------------------------------------
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS standen dem Kirchhof-Modell ablehnend gegenüber  und verwiesen oft darauf, dass die von Kirchhof propagierte Einheitssteuer bereits in einigen osteuropäischen Ländern umgesetzt worden sei. Kennzeichnend für diese Staaten sei eine enorme soziale Polarisierung, da die Einheitssteuer vor allem ausländische Direktinvestitionen attraktiver machen soll, während die ärmere Bevölkerung oft Mehrbelastungen zu ertragen habe. Hinzu kommt, dass die Reform der Einkommensteuer in allen osteuropäischen Ländern eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert hatte, was insbesondere Familien und Geringverdiener überdurchschnittlich belastete.
hmm
??? Alle Argumente stichhaltig von denen?
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung betrachtete in einer 2004 vorgelegten Analyse das Kirchhof-Modell, berechnet auf Basis des propagierten Steuersatzes von 25 %, als eine kurzfristig nicht finanzierbare Steuerentlastung.
Es müssten doch keine 25% sein, dann wird's halt etwas raufgesetzt, wo ist das Problem?

Aha, da kommts, genau was ich eben dachte:
Der Finanzwissenschaftler Professor Stefan Homburg erklärt, dass der propagierte Steuersatz von 25 % in Kirchhofs Buch ausdrücklich nur als Beispiel bezeichnet werde. Wenn man das Steuersystem aufkommensneutral umstellen will, müsse man berechnen, welcher Steuersatz in Multiplikation mit der neuen Bemessungsgrundlage zu demselben Steueraufkommen führt wie früher. Dabei würde das Kirchhof-Modell nach Schätzung von Homburg einen Einheitssteuersatz von ca. 35 % benötigen.[6]
Also wo genau ist nun das Problem bei diesem Modell?


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:05
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also wo genau ist nun das Problem bei diesem Modell?
Das Modell ist ein Flat-Tax-Modell bzw. ein Stufenmodell. Flat Tax führt dazu, dass Geringverdiener viel zu stark belastet werden und Reiche viel zu wenig, dadurch geht automatisch die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auf. Da das Modell noch dazu auch die Unterscheidung der Einkommensarten abschaffen sollte, dehnt sich das Problem auch noch rasant aus...


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:09
wer denkt an volk? immer mehr geld an menschen die vil geld haben


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:11
@Rho-ny-theta
Flat Tax führt dazu, dass Geringverdiener viel zu stark belastet werden und Reiche viel zu wenig,
Könnte man da nicht einfach sagen:
es werden Einkommen erst ab einer bestimmten Höhe besteuert (darunter gar nicht oder nur ganz gering) und hohe Einkommen werden entsprechend höher besteuert (werden sie ja jetzt auch schon)?


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:18
@Optimist
Genau das haben wir jetzt - bis Steuerfreibetrag 8820 keine Steuer...danach steigend bis ca. 55000 Spitzensteuersatz...nächste Stufe ist 254447 die Reichensteuer.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:20
@Optimist

Das wäre, wie @Abahatschi schon sagte, in etwa das jetztige System. Trotzdem brauchst du aber immer noch Freibeträge und Abzüge, sonst werden die sozial in irgend einer Form schwächer gestellten zu sehr benachteiligt.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:28
@Rho-ny-theta
@Abahatschi

aha.
bis Steuerfreibetrag 8820 keine Steuer
das verstehe ich noch nicht ganz.

-> wer im Jahr z.B.  10000 Euro Steuer zahlen müsste, muss dann nur 1180 zahlen, weil er einen Freibetrag von 8820 bekommt? So ungefähr?


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:30
@Optimist
wer 8820 verdient, zahlt keine. wer 10000 verdient, zahlt nur auf 1180 steuern (10000-8820).
edit...


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:31
@Rho-ny-theta

Nein, wer im Jahr 8820 Euro verdient, zahlt noch keine Steuern, und ab dem 8821 € dann den Grenzsteuersatz auf jeden Euro, den er verdient. Liegt der Grenzsteuersatz bspw. bei 25% und du verdienst 10 000€, dann zahlst du (10 000 - 8820)*0,25= 295 Euro Steuern.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:32
@Rho-ny-theta
ach so, verstehe.
Ist aber auch schon wieder recht kompliziert - für Lieschen Müller ;)

@Abahatschi
zahlt nur auf 180 steuern (10000-8820).
hast du dich verschrieben?

10000 minus 8820 = 1180


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hast du dich verschrieben?

10000-8820 = 1180
Ich nicht! dieser Rechner! ;)


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

06.11.2017 um 20:37
@Rho-ny-theta

Der Betrag, aus dem sich deine Steuern bestimmen, ergibt sich, indem von der Steuerbasis (dem Einkommen) alle Freibeträge und sonstigen Abzüge abgezogen werden, das Resultat ist die Bemessungsgrundlage. Nehmen wir an, unser Beispielverdiener hat noch 500€ Werbungskosten, die er abziehen kann, so errechnet sich seine neue Steuerlast so:

10 000 - (8820+500) = 680 € Bemessungsgrundlage
680 * 0,25 = 170 € Steuerlast

Wir sehen also, dass der Arbeitnehmer nicht die vollen 500 € zurückbekommt, sondern nur 125 €, was nicht zufällig gerade dem Abzug mal dem Grenzsteuersatz entspricht!


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