(Inzwischen aufgehoben) Wettverbot für Hartz IV-Empfänger
16.07.2014 um 21:42@GilbMLRS
Und du laberst einfach weiter...
1. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag ein weiteres Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) eintragen zu lassen, wenn der Grundfreibetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird ( § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG ). In diesem Fall muss gleichzeitig beim ersten Dienstverhältnisses ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen werden, vgl. Hinzurechnungsbetrag - Freibetrag Lohnsteuer . Daher ist es zwingend erforderlich, mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beide Steuerkarten bzw. Ersatzbescheinigungen, also sowohl die für das erste wie auch die für das weitere Dienstverhältnis vorzulegen.
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Und du laberst einfach weiter...
1. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag ein weiteres Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) eintragen zu lassen, wenn der Grundfreibetrag im ersten Dienstverhältnis nicht ausgeschöpft wird ( § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG ). In diesem Fall muss gleichzeitig beim ersten Dienstverhältnisses ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen werden, vgl. Hinzurechnungsbetrag - Freibetrag Lohnsteuer . Daher ist es zwingend erforderlich, mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beide Steuerkarten bzw. Ersatzbescheinigungen, also sowohl die für das erste wie auch die für das weitere Dienstverhältnis vorzulegen.
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GilbMLRS schrieb:Welcher Nebenjob verursacht solche Kosten?Die Werbungskosten für Erst- und Zweitjob werden natürlich zusammengezählt, hast du eigentlich von überhaupt etwas eine Ahnung?
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GilbMLRS schrieb: Und wo ist die Vereinfachung, wenn du diese hinterher nachweisen musst bei der plötzlich verpflichtenden Steuererklärung?Warum gehts plötzlich um vereinfachung? DU laberst hier die ganze Zeit von Zitat:
GilbMLRS schrieb:Aber gut, was willste auch großartig machen in einem Land, in dem zusätzlicher Fleiß mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wirdund
GilbMLRS schrieb:Also meine Miete bezahl ich nicht jährlich, da nützt es mir wenig, nächstes Frühjahr etwas zu bekommen, was ich jetzt bezahlen muss. Denn ein Zweitjob wird ja nicht aufgenommen mit dem Ziel in ferner Zukunft was erstattet zu kriegen sondern mit dem Ziel in der Gegenwart Geld zu verdienen.Dafür habe ich dir eine relativ einfache Lösung angeboten, Freibetrag eintragen lassen! alles andere was von dir jetzt kommt ist Stuss mit dem Ziel nicht zugeben zu müssen das deine von mir zitierte Aussage eben so nicht richtig ist und du falsch liegst.