@mü Duiast ZWEIMAL gerfragt, wo die Grenze ist. Und ich habe aufgezeigt, wo sie ist, im Rahmen der Gestzgebund und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ich gehe auf die Frage ein und Du wirst patzig. Wer ist denn dann einer Diskussion unfähig?
A setzt seine Grenze anders als B. Dshalb braucht es einen verfassen Konsens, das Gesetz, der Stritfälle klar regelt. Meiner Meinuing nach ist das gut so.
mü schrieb:alles was mit Werten zu tun hat Auslegungssache ist.
Nochmal: die Werte unserer Verfassung sind klar definiert, das ist kein Wischiwaschi. Und entweder, man geht damit konform oder nicht. Die verfassten Werte sind unstrittig. Ob etwas gegen sie gerichtet ist, darüber kann man streiten, aber das beurteilen im akuten Falle die Gerichte und das ist auch gut so. Es gibt ja Gesdetze und Verfassungen eben dazu, den Werten eine objektive Gestalt zu geben.
Jeder darf gegen unsere Verfassund sein, aber man darf keine verfassungsfeindlichen Organisationen gründen, die gezielt auf die
Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zielt. Viel platz für Auslegung ist da einfach nicht. Vom juristischen Standpunkt ist das viel konkreter formulioert als
"Als verfassungsfeindlich bezeichnet man Personen oder Organisationen, deren Ziele oder Ideen sich gegen grundlegende Verfassungswerte richten"
Und wenn dann eine Organisation nach langem Prozrss als verfassungsfeindlich eingestft ist, dann werden auch ihre Symbole verboten. Und das sind gar nicht so viele.
Verbote sind in diesem Land schwer zu erriechen, hier wird ja so getan, alls hätte man ALLES was auch nur den Ruch von Nationalsozialismus hat, verboten. Dem ist gar nicht so. "Mein Kampf" z.B. war nie verboten (ojkay, kurzfristig im amerikanischen Sektor).