Zitat von Tahiri: >Zumindest ein Dach über dem Kopf muss gesichert sein und dieErnährung, und wenn es über Lebensmittelgutscheine statt Bargeld geht.>
Hallo
@alldann möcht' ich Euch mal ein wenig aus meinem bisherigen Erfahrungsschatz mit der'ARGEN' Seite des Lebens erzählen.
Selber hab' ich zum Glück ( mit 40 Jahren) nocheinen Job. Ist zwar nicht das Gelbe vom Ei ( war vor meiner Scheidung noch selbständig),aber reicht grad so zum Leben. Meine beste Freundin, ein wenig älter als ich, war seiteinem Jahr ohne Job, hat nun - endlich - wieder eine Vollzeitstelle ab Juli . Sie hatbewusst auf Hartz IV verzichtet, sich stattdessen selbst so gut es gingdurchgebracht,aber,in letzter Konsequenz wurde ihr nun wegen aufgelaufener Schulden dieWohnung gekündigt, Miete nicht mehr bezahlbar. Wegen Mietschulden hat sie nun einenAntrag auf Übernahme in Darlehensform gestellt, eben WEIL ja Aussicht besteht, dass sierückzahlen kann wg. der neuen Arbeitsstelle.
Ich zitiere nun, mit demEinverständnis meiner Freundin, aus dem Bescheid der zuständigen 'Argen' aus einemLandkreis Nähe München:
"Vollzug des Sozialgesetzes II (SGB II) , Ihr Antrag aufÜbernahme der Mietschuld....
Sehr geehrte Frau Sowieso, wir erlassen folgendenBescheid:
1) Ihr Antrag vom ....wird abgelehnt
2) Für diesen Bescheid werden keineKosten übernommen.
Gründe:
1) Wir sind zur Entscheidung über Ihren Antragsachlich und örtlich zuständig (§§ 44b, 36 SGB II).
2) Nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB IIsollen Schulden aus dem Mietverhältnis übernommen werden, wenn dies zur Sicherung einerUnterkunft gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutretendroht.
Wohnungslosigkeit droht aufgrund der vorliegenden Räumungsklage.
DieÜbernahme der Mietschuld ist jedoch nicht gerechtfertigt, da die Monatsmiete in Höhe von....Euro nach den geltenden Bestimmungen für eine Person im Landkreis .....nichtangemessen ist.
3. Für diesen Bescheid werden keine Kosten erhoben ( § 64 SGB X)."- Zitat Ende.
Ich möchte dazu noch anmerken, dass die Miete, die meine Freundinbezahlt, für die ARGEN - Gesetze um 75,-- Euro über dem liegt, was diese Landkreis -ARGEN als angemessen erachten.
Widerspruch ist bereits erhoben. Wenns nichtshilft, werden wir im Freundeskreis zusammenlegen, um ihr zu helfen.
Man sprichtnicht gern über Schulden - Schamgefühle entstehen. Einige vorher ach so wohlmeine'Freunde' sind schnell weg, sie teilen ja immer gern 'DEIN Bestes' mit dir, wollen jaauch immer nur 'Dein Bestes'.
Wer sagt uns, ob es nicht im Falle der Mutter und ihresSohnes auch so ähnlich gewesen sein könnte?
Ich bin zwar auch der Meinung, dassniemand verhungern muss, und dass schon der Lebenserhaltungstrieb sich ganz vehement zuWort ( zu Magen)melden würde um dafür zu sorgen, dass der Junge ganz schnell schaut, woer etwas zu essen herbekommt, aber wenn eine psychische Störung ( welcher Art auchzimmer) vorlag, hat er vielleicht gar keinen Plan mehr gehabt. Vielleicht wollte er sichverhungern lassen, um seiner Mutter das Leben zu erleichtern? Nach dem Motto 'ich bindoch eh' nur noch eine Last...' weiss mans?
Lieben Gruss Lindy