Hartz IV: Hungertod durch Leistungsentzug
04.02.2024 um 10:41Frau.N.Zimmer schrieb:Das Mittagessen für die Kinder von Bürgergeldempfängern wird doch schon lange voll übernommen. Das will denen auch niemand nehmen, es sollte nur für alle Kinder zugänglich sein, dafür könnte man das Kindergeld kürzen. Wer ernsthaft vorhat das Geld tatsächlich für die Kinder zu verwenden wird damit kein Problem haben, eher das Gegenteil, dann hat man das schon aus dem Kopf,es ist nicht nur das Mittagessen was übernommen wird. Die Kinder bekommen jeden Ausflug, Sportverein, Klassenfahrt uvm. im Rahmen der Bildung und Teilhabe bezahlt, zusätzlich zum Kindergeld. Da stehen die Kinder zum Teil besser dar, als Kinder aus geringverdienenden Familien, die diese Zuschüsse eben nicht erhalten, weil sie knapp über der Bemessungsgrenze liegen.
Ich würde höchstens Selbstständige ausnehmen, die nichts in die Sozialversicherung einbezahlen.