Tierquäler härter bestrafen!!
05.12.2019 um 01:00kleinundgrün schrieb:Also kurz: Typischerweise wird der Eigentümer eines Haustieres weder einen zivilrechtlichen Anspruch haben, noch wird der Fahrer sich einer strafrechtlichen Gefahr ausgesetzt sehen.Erst mal danke für deine Beiträge.
Im Gegenteil, der Fahrer wird oft einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierhalter haben.
Bevor wir zum eigentlichen kommen, nochmal kurz das mit dem Vorsatz.
Ich habe mir angewöhnt vollendeter Vorsatz zu sagen, um mir einen Unterschied zum bedingten Vorsatz zu schaffen. Habe ich mir umgangssprachlich irgendwie so angewöhnt. Und ja, das eine Mordurteil bzgl. der Berlin-Raser hat mir dabei sehr geholfen diese ganzen Unterschiede anhand eines Falles zu verstehen: Fahrlässig, grob fahrlässig (bedingter Vorsatz, die billigende Inkaufnahme = Eventualvorsatz) und dem eigentlichen Vorsatz.
Auch die Begründung, warum überhaupt bedingter Vorsatz vorlag, welche ganzen Umstände dafür vorliegen müssen, war sehr einleuchtend.
So, zu Obigem:
Das ist ja tatsächlich unschön, um es mal so zu sagen und für alle Tierhalter jetzt sehr interessant, die ein Tier nur des Spaßes wegen haben und nicht aus anderen Gründen.
Danke übrigens für die Verlinkung des § 833 BGB.
Aber irgendwie schon ungerecht, findest du nicht?
Ich dürfte einem vermeintlichen Raser auch noch den Schaden an seiner Kiste bezahlen, obwohl er meinen Hund totgefahren und bei mir auch kein Fehlverhalten/fahrlässiges Verhalten vorgelegen hat - und das nur, weil der Raser wohl sehr wahrscheinlich nur fahrlässig, aber nicht mit bedingtem Vorsatz oder von vornherein schon mit Vorsatz gehandelt hat.
Das ist mal ein Ding. Nur ein Blindenhund würde die Sache wieder anders aussehen lassen.
Aber könnte man dem Raser in meinem hypothetischen Fall nicht wenigstens mit 315c StGB kommen? Die normale/einfache Fahrlässigkeit (nenne ich jetzt so mal) müsste doch auf jeden Fall beim ihm vorliegen oder nicht?
Ps.
Das mit Eigentümer, Halter und tatsächliche Herrschaft über eine Sache =Besitzer kannte ich früher schon und dass das theoretisch auch immer die gleiche Person sein kann oder jeweils unterschiedliche Personen sein können.
Gibt bei Besitzer aber glaube ich noch weitere andere Abstufungen/Unterscheidungen, die das ganze schon wieder etwas komplizierter, aber nicht unmöglich zum verstehen machen.