@Kürbisgesicht Wem gehören denn die Katzen? Waren die herrenlos/besitzlos? Du hast sie an dich genommen oder wie?
Damit bist du "tatsächlicher Besitzer" dieser Tiere. Hast die Gewalt über diese Tiere sozusagen.
Wie überhaupt an dich genommen, spielt dann für den tatsächlichen Besitz keine Rolle. Den hast du inne. Diesen Status also sozusagen.
Selbstverständlich wäre es dann Diebstahl, wenn ein Fremder dir diese Tiere ohne dein Einverständnis und ohne Rechtsgrundlage wegnehmen würde, weil der Fremde sie einfach nur haben/besitzen will.
Der Tatbestand für Diebstahl aus dem StGB wäre erfüllt und Tiere würden hier in diesem Fall gleich wie Sachen (BGB) behandelt/angesehen werden.
Streng nach der Definition "Diebstahl" wäre es auch Diebstahl, wenn dir ein Fremder deine Tiere stehlen würde, selbst wenn du sie bereits schon von einem anderen gestohlen hast. Dann hätten wir eigentlich 2 Diebstähle nur durch verschiedene Personen begangen. Zumindest nach meinem Verständnis.
Oder worum geht es überhaupt?