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Tierquäler härter bestrafen!!

142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tierschutz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tierquäler härter bestrafen!!

13.11.2019 um 11:28
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Wo gibt es schon genug Platz für einen Pferdeauslauf.
In Island. Da haben die Pferde kilometerweit Platz.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder dieses Gerücht mit Putin bzgl. der WM und der Säuberung der Straßen (Hunde jagen und erschießen) für die feinen Touristen. Widerlich....
In der Ukraine haben sie sogar zur EM 2012 Hunde lebendig verbrannt.

Oder denkt mal an die geschredderten Hühnerküken.


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Tierquäler härter bestrafen!!

13.11.2019 um 13:09
@Anthea
Das bezog sich auf die Plätze, wo ein Zirkus gastiert.


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Tierquäler härter bestrafen!!

13.11.2019 um 13:10
@Bundeskanzleri
Ach so - ich dachte, du meintest Pferdezucht und -haltung allgemein


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Tierquäler härter bestrafen!!

13.11.2019 um 13:30
@Anthea
Da liegt es weniger am Platz, denke ich .
Aus der Verwandtschaft höre ich, dass viele Pferde scheinbar zu teuer sind für die Weide. Falls sie sich was brechen, werden sie untauglich.


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Tierquäler härter bestrafen!!

13.11.2019 um 17:30
Putin gibt sich doch immer gerne als Hundefreund, Tier- und Naturliebhaber aus....

Grauenhaft, wenn das stimmt. Für mich bräuchte es diese "sauteuren", überflüssigen
Sportevents im großen Stil gar nicht geben. Schädlich für Mensch und Tier, die Mehrheit
der Bevölkerung profitiert nicht, im Gegenteil. Rausgeworfenes Geld, teilweise kriminelle.
Machenschaften der sog. Funktionäre. Ich schaue mir das alles nie an.


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Tierquäler härter bestrafen!!

26.11.2019 um 20:48
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/eichhörnchen-an-baum-genagelt-schock-foto-zeigt-besondere-brutalität-des-falls/ar-BBXcV0c?ocid=spartanntp

ich könnte kotzen wenn ich sowas lese - lebendiges Eichhörnchen an den Baum genagelt.

Ich hoffe man findet den Täter und die Strafe wird im Rahmen des Gesetzes höchstmöglich ausfallen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

27.11.2019 um 16:38
So jemand muss sehr,sehr krank sein- und gehört umgehend in Behandlung. Mir ist das Ganze
rätselhaft, soll das "Satanismus" sein ?! Das Eichhörnchen wird recht zahm und vertrauensselig gewesen
sein, solche Tiere haben wir hier auch im Park. Manchmal stibitzen sie einem eine Nuss oder ein Stück-
chen Obst, besonders kleine Kinder sind immer hellauf begeistert.
Ich hoffe sehr das diese Person noch gefunden wird...


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Tierquäler härter bestrafen!!

27.11.2019 um 17:01
@AnneOnedin
Mit Satanismus hat so eine Sauerei nichts zu tun, das war einfach ein feiger xxxxxx....


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Tierquäler härter bestrafen!!

30.11.2019 um 22:00
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb am 12.11.2019:Na ja, wie soll es sonst mit Tierhaltung funktionieren? Oder wenn jemand ein Haustier hat?
Klar kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass so was halt nicht geht. Aber aktuell ist unsere Gesellschaft halt anders aufgebaut. Wir halten Katze und Hunde und Wellensittiche und essen Eier und Fleisch.
Nicht jeder, aber generell.
Mir geht es nicht um die Haltung, sondern darum, dass man sich Eigentümer nennt, das Wort Halter ist da angenehmer. :)
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb am 12.11.2019:Das weißt Du doch nicht. Du weißt nur, solche Taten passieren. So wie Morde trotz der Todesstrafe passieren. Mehr weißt Du nicht.
Das hast du natürlich recht.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb am 12.11.2019:- Muss ich melden, dass ich einen Hund oder eine Katze überfahren habe?
Nein, eine Meldepflicht besteht nicht. Stellt das tote Tier allerdings eine Gefährdung für andere Vekehrsteilnehmer dar, sollten Sie die Polizei alarmieren.

- Ist es Fahrerflucht, wenn ich nach dem Zusammenstoß weiterfahre?
Nein, wenn Sie ein Haustier überfahren, begehen Sie keine Fahrerflucht, falls Sie nicht anhalten.

- Kann es dennoch Konsequenzen haben, weiterzufahren?
Ja. Muss das Tier unnötig leiden, kann Ihnen unter Umständen Tierquälerei vorgeworfen werden. Das kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bedingen."

Ich denke mal, dass besagte Fahrerin und Polizisten bei dir" nicht vorsätzlich" gehandelt hat oder?
Ich finde diese Handhabe einfach nicht fair.

Wer in einer Ortschaft mit über 60km/h unterwegs ist und zudem noch in der Mitte der Straße fährt, der handelt für mich quasi vorsätzlich und das als Polizistin. Meine Kleine hat sich mit letzter Kraft an den Straßenrand geschleppt und ist dann gestorben. Sie hatte nen Schädel- und Genickbruch und sehr viel Blut verloren, sie hat leiden müssen.
Zitat von cejarcejar schrieb am 26.11.2019:ich könnte kotzen wenn ich sowas lese - lebendiges Eichhörnchen an den Baum genagelt.

Ich hoffe man findet den Täter und die Strafe wird im Rahmen des Gesetzes höchstmöglich ausfallen.
Das hat mich sehr fertig gemacht, als ich das gelesen habe.
Warum tut man sowas? Ich kann nur hoffen, dass das arme Tier nicht noch gelebt hat, macht die Sache zwar nicht wirklich besser aber dann hätte es evtl. nicht leiden müssen.


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Tierquäler härter bestrafen!!

02.12.2019 um 08:09
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Mir geht es nicht um die Haltung, sondern darum, dass man sich Eigentümer nennt, das Wort Halter ist da angenehmer.
OK. Dann hältst Du Dir also eine Katze. Oder einen Hund. Oder Nutztiere. Du hast Dich an sie gewöhnt und magst sie.
Aber ich kann sie dann einfach mitnehmen, weil sie Dir ja nicht gehören. Du kannst - nach Deiner Auffassung - mich nicht daran hindern. Klingt irgendwie nicht so toll, oder?


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Tierquäler härter bestrafen!!

02.12.2019 um 09:08
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Ich
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Wer in einer Ortschaft mit über 60km/h unterwegs ist und zudem noch in der Mitte der Straße fährt, der handelt für mich quasi vorsätzlich und das als Polizistin
Jein.
Das Tier vorsätzlich überfahren wird sie sicherlich "nicht" haben. Gerast ist sie natürlich vorsätzlich, nehme ich mal an.
Also hat sie höchstens grob fahrlässig gehandelt. Schäden an Personen oder Tieren hat sie höchstens billigend in Kauf genommen, weil sie in einer Ortschaft eigentlich mit gewissen Umständen jederzeit hätte rechnen müssen, aber trotzdem gerast ist.
Eventualvorsatz, aber nicht vollendeter Vorsatz. Aber ist nur eine laienhafte Vermutung/Einschätzung.


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Tierquäler härter bestrafen!!

02.12.2019 um 14:39
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:OK. Dann hältst Du Dir also eine Katze. Oder einen Hund. Oder Nutztiere. Du hast Dich an sie gewöhnt und magst sie.
Aber ich kann sie dann einfach mitnehmen, weil sie Dir ja nicht gehören. Du kannst - nach Deiner Auffassung - mich nicht daran hindern. Klingt irgendwie nicht so toll, oder?
Genau genommen 2 putzige Stubentiger. :)
Die Begrifflichkeit ändert nichts daran, dass wenn man sie mir einfach nimmt es Diebstahl wäre (laut Gesetz).
Kann man denn nicht verstehen, dass das Wort Eigentümer in Verbindung mit Lebewesen (für mich) schlimm klingt?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Jein.
Das Tier vorsätzlich überfahren wird sie sicherlich "nicht" haben. Gerast ist sie natürlich vorsätzlich, nehme ich mal an.
Also hat sie höchstens grob fahrlässig gehandelt. Schäden an Personen oder Tieren hat sie höchstens billigend in Kauf genommen, weil sie in einer Ortschaft eigentlich mit gewissen Umständen jederzeit hätte rechnen müssen, aber trotzdem gerast ist.
Eventualvorsatz, aber nicht vollendeter Vorsatz. Aber ist nur eine laienhafte Vermutung/Einschätzung.
Ich stecke da auch nich so in der Materie aber so oder so war diese Handlung ihrerseits, Schuld an meinem Verlust und dem dazugehörigen Nervenzusammenbruch. Ich denke, dass man sie in irgendeiner Weise belangen hätte können aber leider gab es eine unglückliche Verkettung der Umstände.


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Tierquäler härter bestrafen!!

02.12.2019 um 14:57
@Kürbisgesicht

Na wenigstens wäre doch zumindest zivilrechtlich nach (823 BGB) etwas möglich gewesen.
Ich weiß, kein Geld der Welt bringt einem seine Liebsten wieder zurück, aber trotzdem schon aus Prinzip.
Und so wie du das geschildert hast, macht es auch mich persönlich wütend.

Ich sage ja, eigentlich bräuchte jeder einen eigenen guten Anwalt. Ein Anwalt, der auch vor hoheitlichen Beamten/Beamtinnen nicht zurückstreckt. Also innerhalb des gesetzlichen Rahmen nicht zurückschreckt.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 12:47
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Die Begrifflichkeit ändert nichts daran, dass wenn man sie mir einfach nimmt es Diebstahl wäre (laut Gesetz).
Eben nicht. Stehlen kann man ja nur fremdes Eigentum.
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Kann man denn nicht verstehen, dass das Wort Eigentümer in Verbindung mit Lebewesen (für mich) schlimm klingt?
Das verstehe ich schon. Aber das bedeutet nun im Umkehrschluss, dass Deine beiden Katzen halt nicht Dir gehören und wenn jemand sie haben möchte und Tierschutzbedenken nicht entgegen stehen, kann er sie halt genau so "haben", wie Du.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:01
@kleinundgrün

Mein persönlich verwendeter Begriff ändert daran nichts.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:10
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Mein persönlich verwendeter Begriff ändert daran nichts.
Natürlich nicht.
Aber welchen Sinn ergibt es, wenn du eine Birne "Apfel" nennst, weil Du Äpfel lieber magst. Damit wird die Birne ja kein Apfel und wenn Du rein beißt, wirst Du es deswegen nicht lieber mögen.
Das Wort "Eigentum" beschreibt die Situation genau richtig. Du magst Dich daran stören - aber solange Du dem inhaltlich voll zustimmst, bedeutet es doch gar nichts, einfach das Wort zu ändern.
Solange Du Deine Katzen wie Eigentum behandelst, ist das genau das passende Wort.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:18
@kleinundgrün

Nimm es mir nicht krumm aber ich möchte darüber nicht weiter diskutieren. Zumal auch niemand sein Kind Eigentum nennen würde, obwohl man es in seiner Obhut hat, genauso wie man Tiere eben in seiner Obhut hat. Damit ist das Thema aber nun für mich beendet, es kostet mich nur unnötig Kraft.


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:18
@Kürbisgesicht

Wem gehören denn die Katzen? Waren die herrenlos/besitzlos? Du hast sie an dich genommen oder wie?
Damit bist du "tatsächlicher Besitzer" dieser Tiere. Hast die Gewalt über diese Tiere sozusagen.
Wie überhaupt an dich genommen, spielt dann für den tatsächlichen Besitz keine Rolle. Den hast du inne. Diesen Status also sozusagen.

Selbstverständlich wäre es dann Diebstahl, wenn ein Fremder dir diese Tiere ohne dein Einverständnis und ohne Rechtsgrundlage wegnehmen würde, weil der Fremde sie einfach nur haben/besitzen will.

Der Tatbestand für Diebstahl aus dem StGB wäre erfüllt und Tiere würden hier in diesem Fall gleich wie Sachen (BGB) behandelt/angesehen werden.
Streng nach der Definition "Diebstahl" wäre es auch Diebstahl, wenn dir ein Fremder deine Tiere stehlen würde, selbst wenn du sie bereits schon von einem anderen gestohlen hast. Dann hätten wir eigentlich 2 Diebstähle nur durch verschiedene Personen begangen. Zumindest nach meinem Verständnis.

Oder worum geht es überhaupt?


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:30
@rhapsody3004

Rechtlich gesehen ist das mit Eigentümer und Besitzer alles richtig, das bestreite ich in keinster Weise.

Ich tue mich aber eben schwer damit zu sagen, dass ich Tiere "besitze", es sind Lebewesen und keine Sachen auch wenn der Gesetzgeber das anders definiert.

Nun ist hier aber schluss für mich, ich wiederhole mich sonst nur unnötig. :)


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Tierquäler härter bestrafen!!

03.12.2019 um 13:34
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Streng nach der Definition "Diebstahl" wäre es auch Diebstahl, wenn dir ein Fremder deine Tiere stehlen würde, selbst wenn du sie bereits schon von einem anderen gestohlen hast.
Die Frage, ob "unrechtmäßiger Gewahrsam" durch § 242 geschützt wird, ist ziemlich strittig.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Selbstverständlich wäre es dann Diebstahl, wenn ein Fremder dir diese Tiere ohne dein Einverständnis und ohne Rechtsgrundlage wegnehmen würde, weil der Fremde sie einfach nur haben/besitzen will.
Aber nur, wenn sie nicht herrenlos wären - also wenn sie einen Eigentümer bzw. eben Gewahrsamsinhaber haben.
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Zumal auch niemand sein Kind Eigentum nennen würde, obwohl man es in seiner Obhut hat
Nun, seit den Zeiten der Sklaverei oder der Leibeigenschaft ist das ein anerkannter Rechtsgrundsatz.
Da verhindern aber andere Grundsätze, dass Kinder einfach so weggenommen werden.

Und ich verstehe, dass du das Thema beenden möchtest. Aber dann bringe bitte auch keine neuen Argumente.


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