kleinundgrün schrieb:Nein.
§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Satz 2 betrifft z.B. den Erweb von Tieren, der grundsätzlich analog zu dem Erweb von Sachen erfolgt.
Da stimmen Theorie und Praxis dann aber leider mal wieder nicht überein. Als meine Katze überfahren wurde und ich dies zur Anzeige bringen wollte, entgegnete man mir knallhart: "Ist ja lediglich ne Sachbeschädigung.". Wenn man so darauf antwortet (und das ist kein Einzelfall), dann werden Tiere sehr wohl als Sache angesehen.
Der 1te Satz des Paragraphen versteht sich ja von selbst (sind ja Lebewesen) aber der 2te Satz relativiert das leider.
kleinundgrün schrieb:Der Strafrahmen ist dafür da, unterschiedliches Maß an Unrecht auch unterschiedlich ahnden zu können.
Das stimmt aber bei Tierquälerei scheint das keine Anwendung zu finden. Ich habe noch nie ein Urteil gelesen, welches über eine Geldstrafe oder vereinzelt Haltungsverboten (aber auch nur der jeweiligen Tierart) hinausging. Die Geldstrafen sind zum Teil auch der absolute Witz und ob die ausgesprochenen Haltungsverbote überprüft werden ist auch fraglich.
kleinundgrün schrieb:Klar ist jemand ein Arschloch, der ein Tier aus Spaß quält. Aber um so etwas zu minimieren, muss man auch geeignete Maßnahmen ergreifen.
Und das wären?
Die Geldstrafen scheinen diese Menschen ja nicht abzuschrecken. Und Haftstrafen spricht keiner aus, mir ist zumindest kein Fall bekannt.
kleinundgrün schrieb:Dazu zählt weder, Dinge zu fordern, die es schon gibt, noch Dinge zu fordern, die keine Verbesserung der Situation bewirken, sondern nur den eigenen Frust abbauen sollen.
Es wird doch nur gefordert, die Strafen voll auszuschöpfen, verständlicherweise.
BiberBasti schrieb:Vielleicht einfach mal den Strafrahmen voll ausschöpfen. Gerade bei solchen sadistischen Taten. Statt Geldstrafe mal 3 Jahre Haft. Da gibts auch keine Bewährung mehr.
Für mich gehören die Typen in den Knast wo sie darüber nachdenken können was sie getan haben.
Eben, genau darum geht es ja, als ob so einen Menschen ne Geldstrafe wirklich jucken würde.
Natürlich ist das auch immer ne Sache der Verhältnismäßigkeit aber bei dem Großteil der Täter brauch man darüber doch gar nicht mehr diskutieren.
Nur in Haft stecken reicht aber auch nicht, man sollte mit diesen Menschen auch ne Therapie machen, denn irgendetwas scheint bei denen ja nicht ganz richtig zu laufen.
emz schrieb:Wir reden noch von den Jugendlichen, die mit dem Igel Fußball spielten?
Stecken wir die also für drei Jahre in den Knast. Aber was machen wir dann mit dem, der seine Haustiere über lange Zeit quält, in Käfige sperrt, nicht ans Tageslicht lässt, bis sie schließlich verrecken? Bekommt der dann auch nur drei Jahre? Der Strafrahmen ist erschöpft.
Ich glaube hier ist ganz allgemein die Rede von der Bestrafung von Tierquälerei.
Für mich gehören aber auch diese Jugendlichen hart bestraft. Es sollte wohl jeder wissen, dass man Tiere nicht quält oder wie in diesem Fall nicht wie einen Fußball behandelt.
Bei dem von dir angeführten Beispiel sollte die Person auf jeden Fall für 3 Jahre ins Gefängnis.
Ich halte es für wichtig, dass solche Menschen auch eine Therapie oder ähnliches auferlegt bekommen, definitiv jemanden der mit ihnen darüber redet. Leider kommt es ja vor, dass Menschen nicht reflektieren können und dann durchaus jemand anderes beim Erkennen der Fehler helfen kann/muss.
Leider haben Tiere nen recht schweren Stand bei so einigen Menschen.
rhapsody3004 schrieb:Persönliche Moralvorstellungen haben im Strafrecht, in der gesamten Rechtswissenschaft, eigentlich nichts zu suchen. Auch Richter können nicht nach ihrer persönlichen Moral agieren und urteilen.
Richter haben zwar Ermessensspielräume, aber keine ABSOLUTE NARRENFREIHEIT.
Was das spätere Strafmaß/Urteil angeht, da spielen in der Strafzumessung so viele verschiedene Faktoren eine Rolle, die entweder berücksichtigt werden "können" oder sogar berücksichtigt werden "müssen".
Absolut richtig aber wozu gibt es denn höhere Strafen, wenn diese nicht genutzt werden obwohl es durchaus angebracht wäre?
Das man diese Jugendlichen nicht sofort für 3 Jahre inhaftiert kann ich nachvollziehen aber es gibt so viel krassere Fälle wo es keine Gefängsnissstrafe für gibt und da frage ich mich einfach, was da schief läuft.