BlinderPassagi schrieb:Wenn mein Tier gechipt ist bin ich eingetragener Eigentümer.
Und hast damit gleichzeitig auch die tatsächliche Gewalt über diese Sache. Wärst Eigentümer und tatsächlicher Besitzer dieser Sache.
Wenn du während des Urlaubs diese Sache verleihen würdest, ist derjenige, an den du verliehen hast, tatsächlicher Besitzer dieser Sache. Vorausgesetzt derjenige gibt sie nicht auch weiter.
Wie bei mit dem Auto. Du kannst theoretisch alles gleichzeitig sein: Eigentümer, Halter, Besitzer. Genauso aber können das auch drei verschiedene Personen sein.
Aber mal was anderes:
Kann mir mal jemand erklären, warum sogar Hunde und Katzen juristisch anders gewertet werden? Habe das heute erst gelesen.
Wenn ich zb. unbeabsichtigt einen Hund anfahren oder gar töten würde, könnte der Eigentümer des Hundes zumindest zivilrechtlich gegen mich Schadensersatzansprüche geltend machen, strafrechtlich könnte man mir nichts. Nur wenn ich mich verpissen und das Tier dadurch verletzt leiden lassen würde, könnte man mir wegen Tierquälerei durch Unterlassung kommen, weil ich mich in dem Moment des Anfahrens in die Garantenstellung begeben habe.
Vorsätzliches überfahren wäre selbstverständlich strafbar und Sachbeschädigung. Hier müsste ich nun also sowohl mit strafrechtlichen als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das alles auch wie im Fall von Katzen, nur mit dem Unterschied, dass wenn ich eine Katze unbeabsichtigt überfahren würde, der Eigentümer dieser Katze keine Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.
Und das verstehe ich nicht: Warum werden Katzen hier anders gewertet?
Übrigens tatsächlich interessant ist auch das mit dem unbeabsichtigten Überfahren von Wildtieren, die natürlich erst mal herrenlos sind, niemandem gehören.
Töte ich hingegen ein Wildtier durch Überfahren und nehme es daraufhin für rein persönliche Zwecke zb. mit, an mich, gehört es ab diesem Moment sozusagen doch jemandem. Das Recht zur Mitnahme hätte dann nur der Jagdausübungsberechtigte, aber nicht ich.
Ich hingegen könnte wegen Jagdwilderei belangt werden und würde eine strafbare Handlung begehen.
Diebstahl würde ich hingegen nicht begehen. Sachbeschädigung hätte ich auch nicht begangen. Könnte ich weder an einem lebenden Wildtier noch an einem toten Wildtier begehen, da Wildtiere wohl grundsätzlich nicht als eigentumsfähig gelten.
Interessant ist jetzt aber noch, wenn ich wegen Jagdwilderei belangt werden soll, dass das dann nur möglich wäre, wenn das überfahrene Tier dem Jagdrecht unterliegen würde, wozu nicht alle Wildtiere gehören, sondern nur bestimmte. Also muss man hier weiter unterscheiden.
Und wieder anders verhält es sich mit sogenannten Wildtieren, die zwar nicht dem Jagdrecht unterliegen, sie aber geschützt wären.
Auch diese könnte ich nach dem unbeabsichtigtem Totfahren nicht einfach nur so mitnehmen, sondern dürfte sie nur aus dem Grund mitnehmen, wenn ich sie zu einer entsprechenden Behörde bringen, einer geeigneten Stelle übergeben wollen würde.
Ganz anders würde es sich wieder verhalten, wenn ich vorsätzlich ein Wildtier überfahren würde, dann kommen wir wieder zu einer ganz anderen Thematik/Tatbestand - der strafbaren Tierquälerei nämlich.
Und wieder anders würde es sich verhalten, wenn es kein Wildtier wäre sondern ein fremdes Tier und damit um ein eigentumsfähiges Tier handeln würde. Dann käme nämlich wieder die Sachbeschädigung aus dem StGB zum Tragen.
Wahnsinn.
Als Laie weiß man solche Sachverhalte gar nicht. Vieles sollte natürlich schon der gesunde Menschverstand erklären, (wer ist zb. so pervers und nimmt ein totes Tier überhaupt mit nach Hause, nachdem er es totgefahren hat?) - trotzdem ist es nicht verkehrt das Ganze zumindest mal halbwegs im Detail zu kennen.