borabora schrieb:Das wäre mMn legitim.. der Zweck heiligt dann die Mittel (oder umgekehrt).
Klar, ich verübe auch jeden Tag Selbstjustiz und verprügel Menschen, die irgendwas tun, was gesetzeswidrig ist.
borabora schrieb:Das dürfte schwer nachweisbar sein.
Naja, er hat es ja selbst geschrieben.
cejar schrieb:Ich will niemanden lang machen - eine Drohung von mir reicht. Diese Drohung war aus der Emotion in dem Moment ausgesprochen - und aufrecht erhalten, weil sie wirkte, ich hin recht stark gebaut und kann durchaus einschüchternd wirken
Sehr gut. Eine wirkende Drohung wird echt leicht zu justizieren sein.
Im StGB ist die Bedrohung zunächst in Paragraph 241 gesetzlich verankert. Sie ist Teil des 18. Abschnitts des Strafgesetzbuches. Im Gesetz heißt es:
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
https://www.anwalt.org/bedrohung/Selbstjustiz ist genauso ungern gesehen in Deutschland, daher wird der Grund, weswegen du diese aussprichst, nichts zur Sache tun.
cejar schrieb:Ich habe überhaupt keine Gewaltfantasien, glaube aber auch nicht daran, daß sich alles friedlich lösen lässt
Glaube ich auch nicht. Es gibt durchaus Situationen, wo ich Gewalt anwenden würde, jedoch immer nur als letztes Mittel.
Aber wenn jemand ein Tier quält, fackel ich nicht lange und informiere direkt die Polizei, statt eine Drohung auszusprechen und es drauf ankommen zu lassen, ob es noch mal passiert.
cejar schrieb:Wenn er seinen Hund tritt während ich daneben stehe bin ich mir allerdings nicht so sicher.
Besser ist es, du wärst dir sicher, es nicht zu tun.
Auch wenn andere Menschen geschlagen werden und du einschreitest, musst du aufpassen, was du tust. Gab einige couragierte Helfer, die ebenfalls als Täter vor Gericht standen und juristisch nicht anders behandelt wurden als die Täter.
Was auch logisch ist, nur weil ich sehe, dass ein anderer einen anderen verprügelt, darf ich noch lange nicht den Angreifer verprügeln.
Wird auch beim Hund nicht anders sein.
Zwischen gehen, trennen, festhalten, notfalls sich der Notwehr betätigen, sobald ein Angriff gegen einen folgt, ja. Aber auch nur solang, wie ein Angriff erkennbar ausgeführt wird.
Bei Personen ist das sowieso noch mal wichtiger, weil du nicht weißt, was eigentlich los ist. Letztendlich bist du Außenstehender und es kann durchaus sein, dass der, der wie ein Angreifer aussieht, letztendlich sich der Notwehr bedient hat und so weiter.
Ist beim Fall mit dem Hund nicht anders. Trennen, sich zwischen Hund und Halter positionieren. Aber lang machen kann für dich ebenfalls juristisch schwer werden. Aber jemanden verprügeln, was schnell wieder die Notwehr verlässt, kann übel werden.
Nein, ich sehe da dann nur eine eigene hohe Gewaltbereitschaft.