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Warum glauben die meisten Menschen noch an die Justiz?

105 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Deutschland, Justiz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Warum glauben die meisten Menschen noch an die Justiz?

31.12.2014 um 14:11
@Mirella
Zitat von MirellaMirella schrieb:Beim 2. Mal ging es um massiven Arztpfusch durch den ich arbeitsunfähig wurde und heute 10 Jahre später immer noch bin. Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde mir gesagt, dass ich aufgrund des Gegengutachtens keine Chance habe. Mein Gutachter sei nur Doktor, der andere Professor. Aber mein Anwalt und ich dürften trotzdem was sagen.
das hört sich irgendwie komisch an:

Im Zivilprozess gibt es zwei Parteien, die meist durch Rechtsanwälte vertreten sind - Kläger und Beklagter - aber nur einen Gutachter, der vom Richter beauftragt wird.

Der Gutachter ist immer jemand, der für seine Tätigkeit insoweit qualifiziert ist, dass er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ausser es gibt für das Fach gebiet niemanden, der öffentlich bestellt und vereidigt ist, was aber in der Medizin mit Sicherheit nicht zutriftt.

In einer öffentlichen Sitzung können natürlich beide Parteien etwas sagen - dafür ist die öffentliche Sitzung ja da. Es können auch beide Parteien noch ein zusätzliches Gutachten in Auftrag geben, mit dem sich der vom Gericht geauftragte Gutachter dann auseinander setzen muss. Das heisst aber nicht, dass er sich diesem grundsätzlich anschließen muss. Solch ein Gutachten darf sich nur auf Fakten stützen, die der Gutachter selbst erkennen und untersuchen kann - und wenn solche Fakten u. U. nicht (mehr) vorliegen, kann auch durch ein Gutachten nicht alles aufgeklärt werden - d. h. der Kläger kann nicht beweisen, dass er gegenüber dem Beklagten einen Anspruch hat.


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Warum glauben die meisten Menschen noch an die Justiz?

31.12.2014 um 15:33
@roadcaptain
Es lief irgendwie alles recht seltsam ab. Ich musste mir einen Gutachter suchen, um überhaupt einen Prozess führen zu können. Dies war ein von der Bay. Landeszentralärztekammer vorgeschlagener Gutachter. Wo der 2. Gutachter her kam, weiß ich eigentlich gar nicht. Auf alle Fälle war nur er bei der Verhandlung anwesend, mein Gutachter nicht. Dieser wurde nicht einmal erwähnt. Der Witz an der Sache ist, dass dieser wohl vom Gericht bestellte Gutachter mich nicht einmal untersucht hat. Ich war zwar einmal in seiner Praxis, aber untersucht wurde ich nicht. Das Gutachten war wohl bereits fertig. Nicht mal die von ihm angeforderten Stellungnahmen der mich bis dahin behandelnden Zahnärzte wurden abgewartet. - Ja, so lief das eben. Ich kann noch 10 Jahre später aufgrund dieses Zahnarztpfusches nicht normal essen, schlafen, leben. Aber der Verursacher meines Leides bekam Recht. Ich lebe seitdem nur noch in Zahnarztpraxen und die entstehenden Kosten muss eben ich tragen. Super Gerechtigkeit!


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Warum glauben die meisten Menschen noch an die Justiz?

31.12.2014 um 15:37
Ich denke mal das das von mehreren Faktoren abhängig ist warum die einen mehr glauben als die anderen. Sie sind abhängig von persönlicher Erfahrung und vom Charakter denke ich mal. Es gibt Menschen, die auf alles anspringen was man ihnen vorwirft, andere haben Spaß am lästern und wiederum andere hinterfragen, ob an Dingen was dran ist oder nicht. Ich musste leider die Erfahrung machen, dass die meisten in meinem Umfeld sich gerne mitziehen lassen von anderen. Das zählt aber nicht nur für die Justiz, sondern auch im Leben allgemein.


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Warum glauben die meisten Menschen noch an die Justiz?

31.12.2014 um 16:07
@Mirella
Ganz ehrlich, wenn ich das so lese scheint das Problem weniger beim Gericht, sondern mehr an deinem Anwalt zu liegen. Ist ja schließlich einer der Aufgaben des Anwalts, dass es nicht "recht seltsam" abläuft, und wenn dein Gutachter garnicht erwähnt wird bzw. du von dem anderen Gutachter garnicht untersucht wurdest, wäre es auch an deinem Anwalt gelegen, da dementsprechend was zu sagen.


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Warum glauben die meisten Menschen noch an die Justiz?

31.12.2014 um 16:45
@Mirella
hast du gegen deinen behandelnden Zahnarzt wegen eines Behandlungsfehlers geklagt - dann wärst du die Klägerin, oder hat der Zahnarzt gegen dich geklagt - dann wärst du die Beklagte, weil du den auf dich entfallenden Teil der Kosten wegen eines Behandlungsfehlers seinerseits nicht zahlen wolltest?

normalerweise läuft das so ab:

Der Anwalt des Klägers schreibt die Gegenseite (Beklagten) an, dass sein Mandant etwas von ihm haben möchte. Reagiert die Gegenseite nicht oder stellt diese den Sachverhalt anders dar, verfasst der Anwalt des Klägers eine an das Gericht gerichtete Klageschrift. Um die Aussicht auf Erfolg zu prüfen, kann der Rechtsanwalt jetzt schon ein Privatgutachten in Auftrag geben.

Die Klageschrift wird dem Beklagten vom Gericht zugestellt und der Beklagte muss sich innerhalb einer Frist ggf. über einen Rechtsanwalt dazu äußern. Stellt der Beklagte den Sachverhalt immer noch anders dar, kommt es üblicherweise zu einer Verhandlung (öffentliche Sitzung), in der die Parteien befragt werden. Kommt der Richter hier zu dem Schluss, dass er aufgrund eigener Sachkunde kein Urteil fällen kann - das ist bei medizinischen oder technischen Sachverhalten oft der Fall, dann beauftragt er einen Gutachter.

Der Gutachter bekommt jetzt die Akten und sieht sich das, worum gestritten wird, üblicherweise an. Hierbei haben beide Parteien das Recht, anwesend zu sein. Ich gehe aber davon aus, dass das bei bei medizinischen Sachen anders ist, weil dannn müsssten die ja bei der Untersuchung des Patienten dabei sein. Sicher weis ich es nicht. Der Gutachter kann Untersuchungen auch von Mitarabeitern durchführen lassen. Die meisten Gutachter üben diese Tätigkeit ja hauptberuflich aus d. h. ein Bausachverständiger verdient sein Geld nicht gleichzeitig als Architekt oder Bauunternehmer.

Der Gutachter schickt das fertige Gutachten mit Kopien an das Gericht und das Gericht schickt die Kopien an die Parteien. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Parteien sind mit dem Gutachten einverstanden oder - meistens eine Partei - nicht. Die Partei kann dann Zusatzfragen stellen und der Gutachter wird vom Gericht beauftragt, sein Gutachten zu ergänzen. Oder eine Partei beantragt, dass der Gutachter in einer weiteren öffentlichen Sitzung sein Gutachten erläutern solle, wobei ihm alle Beteiligten Fragen stellen können. Auch in diesem Fall wird der Gutachter zu öffentlichen Sitzung geladen und muss dort erscheinen.


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