AgathaChristo schrieb:Einen Freispruch hat der sicher nicht bekommen, eher eine Einstellung des Verfahrens wie z.B. im Zweifel für den Angeklagten oder eben andere Gründe.
Das halte ich auch für mehr als unwahrscheinlich.
Wäre das Verfahren eingestellt wurden, z.B. aus Mangel an Beweisen, dann hätten die Medien mal mehr, mal weniger schwammig geschrieben, dass der wegen Totschlags Angeklagte aus irgendwelchen Gründen nicht schuldig gesprochen wurde.
Aber "Freispruch aufgrund von Notwehr" zum Teil mit Zitaten der Urteilsbegründung der Richterin ist doch viel zu konkret für die Annahme es hab sich gar nicht um ein Urteil gehandelt.
Zumal der Fall so wie er dargelegt wird auch keine Fragen offen lässt:
Bei einer Auseinandersetzung zweier Kontrahenten kam einer zu Tode, was die Staatsanwaltschaft verständlicher Weise verpflichtet das zu klären.
Im Rahmen der ihr zustehenden, freien Beweiswürdigung hat die Richterin die Kriterien für eine erfolgte Notwehr als erfüllt angesehen, den Angeklagten folglich vom vorgeworfenen Totschlag freigesprochen und das entsprechend begründet.
Sehe ich nu keinen Grund oder Sinn für Spekulationen.
AgathaChristo schrieb:Viele Flüchtlinge haben Messer bei sich.
Das hab ich so nie beobachtet, eher viele, die froh sind, dass das in diesem Land nicht notwendig ist.
Bone02943 schrieb:Leider haben sehr viele Männer Messer bei sich.
Ist wohl auch überall unterschiedlich.
Die meisten Menschen die ich kenne führen, da wo es erlaubt ist, ein Messer bei sich, mich eingeschlossen.
Ich bin aber auch in ausgesprochenen "Outdoorkreisen" aufgewachsen und da ist "Geh nicht ohne Messer ausm Haus." fast schon ne Regel.
Ich renn ja auch nicht los ohne die wichtigsten Gebauchsgegenstände in meiner Handtasche zu haben.
Kabelbinder, Zange, Draht, Ersatzschnürsenkel,... sowas halt.
Bone02943 schrieb:Ich würde nicht mit einem Messer durch die Gegen laufen.
Und ich nicht grundlos ohne, daraus lernt man eigentlich nur, dass das erstmal nichts aussagt.
AgathaChristo schrieb:Ein Freispruch für den 18 jährigen Täter kann ich ja nicht ausschließen. Wobei es dem Täter zugute kommen könnte, um weitere
Repressalien gegen ihn und allgemein gegen Flüchtlinge abwenden zu wollen.
Ein Freispruch kommt dem Täter bereits im Anbetracht der Tatsache "zu Gute", dass es sich um Rechtsbeugung handeln würde, würde man ihn von dem Tatvorwurf des Totschlags nicht freisprechen, wenn er in Notwehr gehandelt hat.
An geltendes Recht muss ein Richter sich schon halten.
oBARBIEoCUEo schrieb:Ich habe von dem Prozess mitgenommen, dass ich ein Messer bis zu einer bestimmten Länge mitführen und gegebenenfalls zur Notwehr einsetzen darf.
Häng noch dran, dass ein Messer unterwegs als Gebrauchsgegenstand super nützlich sein kann, z.B. um Brote zu schmieren, Teppich zu schneiden usw; ein Gebrauchsmesser also je nach "Lebensweise" ein guter, sinnvoller Alltagshelfer ist.
Ein Messer aber zu "Verteidigungszwecken" ziehen ohne entsprechendes Training geht in den meisten Fällen so gar nicht gut aus.
Wenn man davon sprechen kann, dann hatte der Angeklagte hier Glück.
Meist endet das eher damit, dass der Angreifer Dir das Messer abnimmt und du es selbst im Körper stecken hast.