Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr
23.01.2019 um 10:44Wäre ihr gutes Recht. Bei dem Renter, der damals auf Einbrecher geschossen hat, hat es ja am Ende auch für eine Verurteilung gereicht.
Heide_witzka schrieb:Der Freispruch fusst auf §32 und 33 StGB.Wahrscheinlich werden die Eltern des Getöteten gegen das Urteil vorgehen. Inwieweit dann anders entschieden wird bleibt abzuwarten.Auf jeden Fall ist dieser Freispruch aus Notwehr Sprengstoff für die Medien und Angehörigen des Getöteten.
Kc schrieb:Wie kann man daraus eine Notwehrsituation und Freispruch aus Notwehr machen?Was möchtest du denn jetzt hören?
Für mich klingt das, mal wieder, nach unangemessener Rücksichtnahme für einen ,,armen Täter", der ja eigentlich nichts für seine Tat könne.
Kc schrieb:Noch ein Wort zum Thema kultureller Hintergrund: ich vertrete die Auffassung, dass für das Verhalten von Menschen in Deutschland auch nur deutsche Gesetze relevant sein dürfen.Welche denn sonst?^^
Heide_witzka schrieb:Demnach hatte Jose ihm schon mal den Kiefer gebrochen, war Boxer und ihm auch gewichts- und kräftemässig überlegen.Also ich weiß nicht was es da großartig zu diskutieren gibt..das Opfer war anscheinend mehrfach aggressiv gegenüber dem Angeklagten inklusive schwerer Körperverletzung...da würde ich bei einem erneuten Treffen unter 4 Augen auch nicht ohne "Hilfsmittel" hingehen falls er wieder körperlich aggressiv wird...was demnach ja auch vorgefallen ist.
Ich rede hier ja nichts schön und jeder vermiedene Kampf ist ein guter Kampf, aber es geht sich im Gerichtsverfahren nun mal darum aufgrund der Umstände zu einem Urteil zu kommen. Agressor war wohl Jose, der Unterlegene hats wohl zuerst mit einer Flasche versucht und erst als er in einem Schwitzkasten war, der, das weisst du auch, durchaus dazu führen kann dass einem das Licht ausgeht, hat er zum Messer gegriffen.
Wahrscheinlich hat er auch nur so lange zugestochen bis der Griff sich löste, ansonsten hätten die Richter wohl anders entschieden.
MajorQuimby schrieb:Hier isteine gute Quelle.Jo, super Quelle ... aber wtf ist Hassan?
andyhamburg6 schrieb:Also, wenn jemand SECHSmal mit einem Messer auf jemanden einsticht, halte ich das für alles andere, aber keine Notwehr!Schonmal versucht jemanden der dir Körperlich Überlegen und anscheinend auf Drogen war von dir los zu bekommen?
Nerok schrieb:anscheinend mehrfach aggressiv
Nerok schrieb:schwerer Körperverletzung.
Nerok schrieb:anscheinend auf DrogenHast Du dafür irgendwelche Belege oder sowas?
Spukulatius schrieb:Hast Du dafür irgendwelche Belege oder sowas?Ehm..es wurde in einem anderen Artikel der von @Heide_witzka zitiert wurde geschrieben dass das Opfer ihm in einer vorangegangen Auseinandersetzung den Kiefer gebrochen hat.
Dabei soll der später Getötete gegenüber den anderen geäußert haben, er wolle noch in den Stadtpark, weil er da etwas zu klären habe. Dabei sei er ziemlich aufgebracht gewesen, „auf 180“, wie eine Zeugin schilderte.
Auch zum Motiv des 20-jährigen waren die Aussagen der Zeugen weitgehend schlüssig. Es ging um die Freundin des Opfers, die der Angeklagte am Gesäß begrapscht habe. Alle erwarteten eine Auseinandersetzung, bei der es nicht bei Worten bleiben würde, so die Vermutung der Zeugen. Auf Nachfragen des Gerichts räumten einige Zeugen ein, dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.
Nerok schrieb:Liest du überhaupt was hier gepostet wird?Ja mach ich und im Gegensatz zu Dir check ich auch was da steht und was da nicht steht.
Nerok schrieb:dass das Opfer ihm in einer vorangegangen Auseinandersetzung den Kiefer gebrochen hat."Angeblich" den Kiefer gebrochen hat. Medizinische Unterlagen wurden meines Wissens nach dem Gericht nicht vorgelegt.
Nerok schrieb:dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.Das sollte doch wohl klar sein das er sich diese Drogen nicht alle vor dem Meetin im Park reingezogen hat. Ich habe gelesen es wurden nur geringe Alkoholmengen bei allen Beteiligten festgestellt.
Nerok schrieb:. Auf Nachfragen des Gerichts räumten einige Zeugen ein, dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.Aber letztendlich müßte dem gericht dann doch der befund der obduktion vorliegen.
stereotyp schrieb:Seh ich das richtig, dass nicht in einem Bericht das Zustandekommen der Notfallsituation geschildert wird?Wofür ist das relevant?
Nerok schrieb:Also ich weiß nicht was es da großartig zu diskutieren gibt..das Opfer war anscheinend mehrfach aggressiv gegenüber dem Angeklagten inklusive schwerer Körperverletzung...da würde ich bei einem erneuten Treffen unter 4 Augen auch nicht ohne "Hilfsmittel" hingehen falls er wieder körperlich aggressiv wird...was demnach ja auch vorgefallen ist.Für mich die Frage wäre, warum sich das Opfer nächtlich mit dem Flüchtling getroffen hat? Das ist schon mal sehr suspekt, finde ich.
AgathaChristo schrieb:Auseinandersetzungen kann man auch bei Tageslicht ordnen, wenn die Bereitschaft auf Gegenseitigkeit vorhanden ist.Angeblich soll der eine ja dem anderen seiner Freundin an den Arsch gelangt haben und der Freund wollte das ganze dann scheinbar "regeln", wie auch immer das ganze da nun passiert ist.
Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.