Doch, denn ich schrieb wieso ich es für ein Fehlurteil halte und die Staatsanwältin sieht es ja auch so
„Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt und ein Küchenmesser dazu einstecken?“
Aber wahrscheinlich wirfst du der Staatsanwältin auch Kristallkugelleserei vor und dass sie von Juristerei keine Ahnung habe