@Bone02943 Bone02943 schrieb (Beitrag gelöscht):Es reicht wohl nicht einige Urteile gegenüberzustellen. Schon allein weil keine Tat und auch die Täter wohl nicht identisch sind. Zu einem Urteil gehört viel mehr dazu als eine ähnliche Tat. Aber ich glaube du bist eh nur gefrustet, weil man dir "dem Michel" zurecht eine Geldstrafe auferlegte und du dich nun ungerecht behandelt fühlst.
Ja , diese Kleinigkeit geht mir seit 10 Jahren nicht mehr aus dem Kopf, genau deswegen habe ich auch diesen Account hier angelegt, nur um diese eine Sache loszuwerden. Oder ist es vielleicht doch so, dass man immer wieder von solchen Fällen hört uund sich fragt, wieso Täter bei solch einer brutalsten Art und Weise die Täter auf freien Fuß kommen.
Ganz besonders pikant wird es dann, wenn im Urteil von Unkenntnis der hiesigen Kultur gesprochen wird bzw. die stereotype als Entschuldigung und als mildernden Umstand für das Urteil einhergeht.
hier nur ein Beispiel.
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-VergewaltigungGERNE können wir,
@Bone02943 Die Diskussion dann im Migranten-gewalt thread weiter führen, wo ich morgen die Links einstellen werde.
Es gibt zahlreiche solcher Urteile. Nur kann man leider nicht mit einem Link aus dem FF dienen, wenn man lediglich beim alltäglich surfen durchs netz auf solche Urteile stößt. Aber daher sagte ich ja, ich werde dir morgen mit einigen Beispielen dienlich werden.
Heide_witzka schrieb:Haltloser Unsinn. Ein Schwitzkasten ist nicht nur gefährlich wenn ein Polizist ihn ansetzt.Aber ich denke wir sind uns einig, dass es vergebene Liebesmühe wäre dir hier anatomische Gegebenheiten zu erklären.Das Gericht dass, im Gegensatz zu einigen hier anwesenden Lautsprechern, im Besitz wesentlich umfangreicherer Ermittlungsergenisse ist, spricht jedenfalls von einem Schwitzkasten und ist der Meinung dass die Notwehr gerechtfertigt war.Aber natürlich kannst du das viel besser einordnen.^^
Ist dir bewusst, was Revision bedeutet? Du sagst, dass das Gericht einwandfrei gearbeitet hat, dass die Beurteilung des Deliktes gerechtfertigt sei, dem ist mit Nichten so. Wenn man immer alles nach plappert, was andere sagen, dann wird das nun mal nichts mit der Empiristik.
Das Gericht hat in meinen Augen versagt, absolut und zu 100 %. Durchaus mögen mildernde Umstände - die Notwehr - mit in das Verfahren eingewirkt haben, allerdings rechtfertigt das nicht zu einem Freispruch. Denn die Tötungsabsicht lässt sich alleine mit der Mitnahme des Messers darlegen. Eine fast 20 cm lange Klinge , das weiss jeder, wird definitiv eine lebensgefährliche Verletzung verursachen. Es war kein 5 Euro Taschenmesser, sondern ein langes Messer, einer Machete ähnlich.
Das Argument, er habe dieses aus Angst - also Notwehr - bei sich getragen, lässt doch den zwielichtigen Charakter erscheinen. Er hätte ja gar nicht dort hingehen müssen. ist er aber. Und das mit dem Messer. Ausserdem ist nicht ersichtlich, ob das Messer bereits vor dem Schwitzkasten gezogen war, denn dann wäre der Schwitzkasten Notwehr gewesen.
Und wer schafft es, sich bei einem richtigen Schwitzkasten dann noch schnell das Messer aus der Tasche zu ziehen und 6 mal zuzustechen, in die Brust?
Das klingt nicht nach Notwehr, tut mir leid. Das ist ein gewolltes, politisches Urteil.