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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

46 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

03.04.2023 um 04:56
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Im Falle einer Scheidung konnte aber nur Frau Schmitz zurück zu ihrem ursprünglichen Namen. Das Kind verblieb weiter mit dem Namen des nun Ex-Stiefvaters. Etwas, das ja eigentlich ziemlich schräg anmutet, wenn man mal näher drüber nachdenkt.
Man wird wohl an die Kinder gedacht haben. Wenn Mutter Schmitz öfter heiratet? Warum soll das Kind dann jedes Mal den Namen ändern? Ich fände das als Bestrafung und ganz schlimm, wenn das Kind den Stiefvater mochte.

Wer macht sowas überhaupt? Ich kenne einen einzigen Fall von vor fast 70 Jahren, da hat mein Onkel dem Kleinkind seiner Frau seinen Frau, seinen Namen gegeben. Damals war ein uneheliches Kind aber auch noch eine Katastrophe und heute interessiert es doch keinen Menschen mehr - hoffe ich zumindest.


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

03.04.2023 um 06:12
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn Mutter Schmitz öfter heiratet? Warum soll das Kind dann jedes Mal den Namen ändern?
Der Vater meines Mannes (verheiratet mit seiner Mutter, die dann auch diesen Namen trug),hatte den gleichen Nachnamen wie später sein Stiefvater, in der zweiten Ehe seiner Mutter. Da fiel nach außen hin dann gar nicht auf, dass er nicht der leibliche Vater ist.(Kleiner Schwank am Rande).


Zum Thema, mir selbst hat es gereicht, dass ich meinen Geburtsnamen bei der Heirat behalten konnte und mein Mann ebenso seinen. Da wir nach 1994 geheiratet haben, war das kein Problem. Da wir keinen Nachwuchs planten, war es eh kein Thema für uns, welchen Nachnamen der getragen hätte.
Ich denke, egal wie das Namensrecht geändert wird, sollten beide Ehepartner den gleichen Nachnamen tragen können(auch zusammen gelegt), wenn sie es möchten. Wenn bei dem Mischmasch-Namen, um die es hier im Thread geht, von vornherein festgelegt wird, dass ihn nur einer der Beiden beteiligten tragen darf, bin ich dagegen.


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03.04.2023 um 07:40
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Das mit dem Namensmischmasch ist doch längst vom Tisch.
Na Gott sei Dank!
Der Vorschlag, zwei Namen zu verschmelzen, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. Frau Scholz und Herr Kohl können sich nach der Heirat nicht Schohl oder Kolz nennen, Frau Merkel und Herr Schröder nicht Möder oder Schrerkel. Diese „erfrischende Erneuerung“ hatten die Grünen vorgeschlagen, die FDP lehnte sie ab.
Quelle: link von @Sterntänzerin
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/buschmanns-vorschlag-fuer-namensrecht-doppelnamen-ohne-bindestrich-18790252.html#:~:text=Die%20Ampel%20will%20das%20Namensrecht,nicht%20in%20den%20Gesetzesentwurf%20geschafft.
Im Fall der Scheidung kann laut Entwurf ein Elternteil, der seinen Geburtsnamen wieder annimmt, in Zukunft diesen als Familiennamen an das Kind weitergeben, das mit ihm lebt. Der andere Elternteil muss einwilligen; ein Familiengericht kann diese Einwilligung allerdings ersetzen, wenn es dem Kindeswohl dient. Das Kind selbst muss zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Quelle:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/buschmanns-vorschlag-fuer-namensrecht-doppelnamen-ohne-bindestrich-18790252.html#:~:text=Die%20Ampel%20will%20das%20Namensrecht,nicht%20in%20den%20Gesetzesentwurf%20geschafft.

Dass mit gerade mal 5 Jahren die nötige Verstandesreife vorhanden ist kann man getrost bezweifeln.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Ich begrüße also die grundsätzliche Wahlmöglichkeit, weil ich es schon immer etwas seltsam fand, dass ein Ehepartner einen Doppelnachnamen haben dufte, der andere aber nicht und dass gemeinsame Kinder dann auch anders heißen als einer der beiden Elternteile
Allerdings.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Persönlich betrifft mich die Regelung allerdings nicht, da ich für mich selbst schon lange beschlossen habe, dass ich auch im Falle einer Ehe meinen Nachnamen behalten werde - es sei denn mein potenzieller Partner käme mit einem Nachnamen daher, der auf meiner persönlichen "Fancy Nachnamensliste" steht . Was mein Partner aus seinem Nachnamen macht, wäre mir hingegen völlig egal. Also ob er seinerseits seinen behält, meinen annimmt oder sich für einen Doppelnachnamen entscheidet.
Ich habe viel mit Namen zu tun und staune da immer wieder über wirklich absonderliche Namensungetüme und ehrlich gesagt tun mir Kinder Leid, die sehr lange Namen haben, wie z.B. Henriette-Clarissa Leutheusser-Schnarrenberger (Name fiktiv).
Bis das Kind im Schulaufsatz diesen Namen geschrieben hat, hat Anne Kunz schon zwei Sätze verfasst.

Ich habe 1991 geheiratet und damals war es für Frauen noch im allgemeinen üblich, den Namen des Mannes anzunehmen. Er hat das auch von mir erwartet und es war auch seinem Vater wohl wichtig, da mein Ex-Mann vier Schwestern hatte, die ihren Geburtsnamen durch Heirat (zwei davon sind zum 2. Mal verheiratet) nicht mehr tragen.
Mir hat besagter Name aber auch besser gefallen als mein Geburtsname.
Sollte ich nochmal heiraten wäre es für mich auch komisch, einen Namen abzulegen, den ich schon so lange trage und den auch meine Kinder tragen.
Und ein Freund von Doppelnamen bin ich eigentlich nicht, im Fall einer Wiederheirat (man weiß es ja nicht) wäre es ein Doppelnamen mit 9 Buchstaben, was ich noch akzeptabel finde.


Generell finde ich es gut, wenn Paare und Familien ihre Namensgebung individueller gestalten können.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich kenne einen einzigen Fall von vor fast 70 Jahren, da hat mein Onkel dem Kleinkind seiner Frau seinen Frau, seinen Namen gegeben. Damals war ein uneheliches Kind aber auch noch eine Katastrophe
Mein Partner tat das vor gut 26 Jahren, ein uneheliches Kind war da keine "Katastrophe" mehr aber auch nicht so toll für eine 18jährige mitten in der Ausbildung.
Er hat den Sohn seiner ersten Frau adoptiert.
So war der Name abgesichert.


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03.04.2023 um 09:17
Zitat von nairobinairobi schrieb:Dass mit gerade mal 5 Jahren die nötige Verstandesreife vorhanden ist kann man getrost bezweifeln.
Ich finde es ehrlich gesagt unmöglich, die Kinder damit zu belasten. Als einzigen Grund könnte ich mir vorstellen, wenn der Vater/die Mutter sich als Schwerverbrecher entpuppt um das Kind zu schützen. Sonst kann man dem Kind 100 Mal sagen, dass es selbst von niemandem geschieden ist, sondern nur der Elternteil.


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03.04.2023 um 16:36
Zitat von nairobinairobi schrieb:Was haltet Ihr davon? Würdet Ihr das machen?
Habe ich das richtig verstanden, wenn "Meier" und "Müller" heiraten, können sie sich "Meiller" oder "Müier" nennen.
? Schmidt und Berger würden "Bidt" oder "Scherger"
"Sommer" und "Winter" --> "Wommer" oder "Sinter"?


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03.04.2023 um 17:47
@Pallas
So irgendwie - auf Vorschlag der Grünen. Das ist aber abgelehnt worden und nicht mehr im aktuellen Entwurf drin. Siehe Beitrag von @Sterntänzerin .


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03.04.2023 um 19:55
Allein schon, daß solche Kopfgeburten in die Welt gesetzt werden, zeigt deutlich wo die wirklich drängnsten und wichtigsten Problem bei manchen Volksvertretern liegen. 😮


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03.04.2023 um 20:11
Spannend wird es ab der dritten Generation
1. Müller heiratet Schmitt => Müller Schmitt
2. das Kind, Müller Schmitt heiratet Maier Schulz
=> Müller Schmitt Maier Schulz
3. deren Kind Müller Schmitt Maier Schulz heiratet …

Warum erinnert mich das nur an Karl May?????


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05.04.2023 um 08:36
Zitat von CachalotCachalot schrieb:deren Kind Müller Schmitt Maier Schulz
Hieße dann schon "Müschmasch".


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05.04.2023 um 10:43
@Cachalot
Meines Wissens nach ist „Müller-Schmidt-Meier-Schulz“ nicht erlaubt. Mehr als zwei Nachnamen dürfen nicht gekoppelt werden, ebenso wie bei Vornamen. Gerade für Leute mit Doppelnamen wäre das Mischen durchaus interessant gewesen, wenn Kinder von Geburt an einen Doppelnamen tragen. Die haben ja die Wahl bei Heirat dann nicht mehr, ihren bestehenden Namen um den Namen des Partners zu ergänzen.

Für mich wäre es keine Variante, Namen zu mischen, aber wenn man schaut, was im Bereich der Nachnamen alles im Umlauf ist, finde ich das eigentlich gar nicht so wild:

Adelstitel sind ein Teil des Namens. Adelig ist man nicht, adelig heißt man.“ Graf von Dingens und Bummens“ ist ein Nachname.

Nachnamen, die sich aus zwei Namen und einem „genannt“ dazwischen zusammensetzen, sind erlaubt. Das stammt aus einer Zeit, in der Bauern Höfe pachteten. Die Bauernfamilie hatte einen Nachnamen und der Hof einen Namen, und gebräuchlich war, die Leute mit dem Namen des Hofes zu bezeichnen. Familie Müller betrieb den Schmittershof, also waren das die Schmitters. Daraus wurde namensrechtlich „Müller genannt Schmitters“. Gibts auch heute noch.

Namensrecht anderer Länder findet auch hier Anwendung, wie die in Bulgarien übliche Praxis, dass man von den Eltern einen Vornamen bekommt, als zweiten Namen den Vaternamen trägt und als Nachnamen den Vaternamen des Vaters.
Wenn also Klaus, der Sohn von Walter, der deshalb „Klaus Walterov“ als ( nach unserer Definition) Vornamen trägt, einen Sohn bekommt, gibt der dem Sohn zum Beispiel den Namen Tom und der heißt dann „Tom Klausov Walterov“, also Tom Sohn von Klaus Sohn von Walter. Den Nachnamen Walterov trägt aber weder seine Mutter noch sein Vater. Bekommt er eine Tochter und nennt sie Tina, macht man das in der weiblichen Form : Tina Klausova Walterova. Bekommt er ein Zwillingspärchen, haben Tom und Tina, weil die Namen sich je nach Geschlecht unterscheiden, nicht den gleichen Nachnamen.

Namen werden eingedeutscht, nach dem Krieg häufiger, heute seltener. Ein Teil meiner Familie hieß Wieczoreck, das wurde eingedeutscht und auf knackige fünf Buchstaben verkürzt.

Da finde ich ein Mischen der Namen gar nicht so wild. Man muss es ja nicht machen, es wäre ja nur eine zusätzliche Option.


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Doors ehemaliges Mitglied

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05.04.2023 um 11:20
Nun sind allerdings "Familiennamen" ebenso dem Wandel unterworfen wie Sprachen selbst.

Hier ein kurzer Rückblick:

Wikipedia: Patronym

Alles halb so wild, davon geht die Welt nicht unter. Selbst, wenn Herr Scholz und Herr Merz heiraten und dann den Namen Schmerz führen.


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09.04.2023 um 19:51
Ich persönlich finds ziemlich unnötig, aber wers machen mag...


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09.04.2023 um 20:36
Ich erlebe halt als Lehrerin im Alltag oft, dass es doof ist, wenn ein Erziehungsberechtiger anders heißt als das Kind.

Kürzliches Beispiel: Moritz Müller bricht sich im Sportunterricht das Bein. Alle etwas unter Schock, ich bin die Klassenlehrerin und wurde zur Halle gerufen, da die Sportlehrerin 29 aufgeregte Kids + einen verletzten Moritz hatte + der Notarzt kommen musste. Eigentlich schon genug Arbeit für zwei Lehrer.

Ich setze den Notruf ab und will Moritz Mutter anrufen - die hat aber die Handynummer (einzige Kontaktmöglichkeit) geändert und in der Schule nicht upgedated. Ich frage also Moritz, wo seine Mutter arbeitet - er nennt einen größeren Betrieb im Umland. Ich rufe also an, schildere die Situation und bitte darum, Frau Müller sprechen zu dürfen (blöderweise gibt es zwei Beschäftigte mit diesem Namen). Die Telefonistin beginnt, mich zu verbinden- zweimal die falsche Frau Müller. Notarzt inzwischen eingetroffen, ich unterbreche die Notfallbehandlung um zu fragen, wo wir noch anrufen könnten. Da fällt Moritz ein, dass seine Mama seit der Scheidung gar nicht mehr Müller heißt - also nochmal im Betrieb angerufen, dieses Mal die Mutter erwischt = völlig unnötige Zeit, die wir an anderer Stelle dringender gebraucht hätten.

Oder Elternsprechtag - läuft bei uns noch über Listen. Frau Maier + Herr Müller tragen sich ein. Ich gehe davon aus, dass sie zum Kind Maier + zum Kind Müller gehören - dem ist aber nicht so. Sie haben nur vergessen, draufzuschreiben, dass Hr. Müller Vater von Anna Schmied und Frau Maier die Mutter von Friedrich Schiller ist. Wir haben nur 10 Minuten pro Schüler, daher sind wir angehalten, eine Notenübersicht pro Schüler auszufüllen und das Gespräch vorzubereiten. Dauert pro SuS etwa drei Minuten. Also wir müssen nun erst mal klären, über welches Kind wir sprechen, ich muss die Notenübersicht nachholen, da bleiben nur noch fünf Minuten Redezeit statt 10. Dumm gelaufen, .... und einfach unnötige Arbeit.


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10.04.2023 um 06:56
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ich erlebe halt als Lehrerin im Alltag oft, dass es doof ist, wenn ein Erziehungsberechtiger anders heißt als das Kind.
Wäre es da nicht sinnvoll, wenn die Eltern schon von sich aus nicht auf die Idee kommen, Kontaktdaten zu aktualisieren bzw. darauf hinzuweisen, welches Kind zu ihnen gehört, sie immer mal wieder darauf hinzuweisen, sich darum zu kümmern?
Durch irgendwelche Rundschreiben z.B. , die alle paar Monate rum geschickt bzw. gemailt werden?
Und auch gleich darauf hinweisen, welche Konsequenzen es im Notfall nach sich ziehen kann, wenn die Angaben veraltet sind oder zu welchen Verwirrungen und Zeitversäumnissen es kommen kann, wenn sie nicht darauf hinweisen, dass sie einen anderen Namen tragen als das Kind bzw. das Kind benennen, für das sie zuständig sind.


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Do-X ehemaliges Mitglied

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10.04.2023 um 07:11
Ich überlege gerade, wie sich Doppel- oder künftige Mischnamen auf diesen unzähligen Chipkarten gestalten, ob der Platz dafür überhaupt noch reichen wird.

Ich selber habe einen für mich schwierig schreibbaren Einzel-Nachnamen, den ich geistig sogar in 3 Einzelteile zerlegen muss und dann auch so schreibe, und das nimmt ja schon fast die gesamte Karte ein. Die muss man ja trotzdem noch mit seiner Unterschrift versehen (Bankkarte).


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10.04.2023 um 07:21
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb am 05.04.2023:Namen werden eingedeutscht, nach dem Krieg häufiger, heute seltener.
Das habe ich oft bei Namen von Aussiedlern mitbekommen:

Gigel wurde zu Hügel, Wladimir zu Waldemar, Evgenij zu Eugen, Apostrophe fielen weg, der Vatersname usw.
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Die muss man ja trotzdem noch mit seiner Unterschrift versehen (Bankkarte).
Das ist auch wieder ein Thema für sich. Elektronisch geleistete Unterschriften sehen meist erheblich anders aus als die Unterschrift, die man auf Papier im Alltag leistet. Die Unterschrift, die ich seinerzeit für meinen BPA gemacht habe, sieht nicht so aus wie meine normale Unterschrift.
Und je länger ein Name ist, desto schwieriger.


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10.04.2023 um 08:30
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ich überlege gerade, wie sich Doppel- oder künftige Mischnamen auf diesen unzähligen Chipkarten gestalten, ob der Platz dafür überhaupt noch reichen wird.
Wieso? Man kann sich doch schon heute den Nachnamen Leutheusser-Schnarrenberger verpassen. Für das Problem mit den langen Namen auf einem Ausweis muss es also auch schon entsprechend lange eine Lösung geben. Von irgendwelchen Schneeflocken, die auf ihren Ausweis auch noch ihre fünf Vornamen und gegebenenfalls noch einen Adelstitel quetschen müssen, letzterer ist ja auch Bestandteil des Nachnamens, mal ganz zu schweigen.

Die Änderung der Zukunft besteht darin, dass in Zukunft beide Ehepartner so ein Doppelnamen-Ungetüm tragen und den Nachnamen so auch an ihre Kinder weitergeben können.

Max Leutheusser-Schnarrenberger und Mimi Hölldobler-Heumüller (fiktiv, die Nachnamen existieren, die Kinder nicht) können sich aber nach einer Hochzeit aber nicht den Nachnamen Leutheusser-Schnarrenberger-Hölldobler-Heumüller verpassen. Wollen sie einen Doppelnamen, müssen sie sich für zwei der vier Namensbestandteile entscheiden.

Das kann bedeuten, dass sie sich für einen der bisherigen Nachnamen entscheiden und der andere komplett wegfällt. Sie können sich aber z.B. auch in Leutheusser-Heumüller umbenennen. Alternativ können sie sich auch nur für einen Namensbestandteil entscheiden.

Eigentlich ist da die einzige Frage, die sich mir stellt: Wie werden Nachnamen gehandhabt, die bisher schon Doppelnachnamen sind, aber nicht erst durch eine Hochzeit entstehen und bislang auch schon genau so an die nächste Generation weitervererbt werden konnten. Man denke da z.B. an Lena Meyer-Landrut. Ich bin mir sehr sicher, dass das Gesetz da keine Lücke lässt, würde mich aber schon interessieren, ob das wie ein einziger Nachname gehandhabt wird oder wie ein Doppelnachname. Also, ob man über den Weg an drei Nachnamensbestandteile käme oder nicht.

Edit: Da es in der Vergangenheit bereits eine Anett Kleine-Döpke-Güse gab, wirkt die Idee mit den drei Nachnamen zumindest nicht ganz daher geholt. Allerdings kam dieser Name ja explizit vor der Reform des Namensrechts zustande.


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Do-X ehemaliges Mitglied

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10.04.2023 um 08:41
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Edit: Da es in der Vergangenheit bereits eine Anett Kleine-Döpke-Güse gab, wirkt die Idee mit den drei Nachnamen zumindest nicht ganz daher geholt. Allerdings kam dieser Name ja explizit vor der Reform des Namensrechts zustande.
Mir ist das doch egal, hab mich bloß gefragt, ob da die Chipkarten, wenn man noch manuell unterschreiben muss, von der Größe her angepasst werden müssten.

Bernadette Freifrau von Mühlenstein-Müller-Schmit

zB

Und wenn das durchgeht, gibt es auch die Möglichkeit, dass man seinen Einzel-Nachnamen offiziell gekürzt unterschreiben kann? ZB Bergmair = BM (handschriftlich zusammengeschrieben) oder nur B ?


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10.04.2023 um 08:59
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Für das Problem mit den langen Namen auf einem Ausweis muss es also auch schon entsprechend lange eine Lösung geben.
Da stößt so ziemlich alles an seine Grenzen, auch Klingelschilder, Briefkastenaufschriften, u.U. selbst Briefköpfe.
Aber wenn Leute freiwillig Doppelnamens-Ungetüme tragen wollen, werden sie dafür wohl (aus ihrer Sicht) einen guten Grund haben.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:wirkt die Idee mit den drei Nachnamen zumindest nicht ganz daher geholt
Habe ich auch schon mal gelesen, aber auch erst einmal.

Üblich sind ja Doppelnamen im Spanischen, z.B.

Itziar Lopez Pedrillo hat den Namen Lopez von ihrem Pa und Pedrillo von ihrer Ma.


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Änderungen im Namensrecht / so genanntes Meshing- sinnvoll?

10.04.2023 um 09:59
Zitat von SyringaSyringa schrieb: Wäre es da nicht sinnvoll, wenn die Eltern schon von sich aus nicht auf die Idee kommen, Kontaktdaten zu aktualisieren bzw. darauf hinzuweisen, welches Kind zu ihnen gehört, sie immer mal wieder darauf hinzuweisen, sich darum zu kümmern?
Seufz, sinnvoll wäre viel. Unser schwieriges Klientel (wir haben ja auch andere Schüler) macht sich einen Sport daraus, häufig die Handynummer zu ändern. Nicht alle Eltern sind daran interessiert, auch kontaktiert zu werden. Wir haben eine Mutter eines versetzungsgefährdeten Kindes, die uns mitgeteilt hat, sie hätte unsere Schulnummer im Handy blockiert, das würde sie nur stressen, sie melde sich schon, wenn sie reden wolle. Äh, ja.
Zitat von SyringaSyringa schrieb:Durch irgendwelche Rundschreiben z.B. , die alle paar Monate rum geschickt bzw. gemailt werden?
Wir haben am Anfang des Jahres einen Datenabgleich, d.h. die SuS bekommen mit dem ersten Elternbrief einen Auszug ihrer Daten mit nach Hause und die Eltern bestätigen durch Unterschrift, dass alles so ist, wie es da steht - allerdings unterschreiben sie fast alles, ohne es zu lesen. Oder sie geben eine falsche Nummer an (Zahlendreher, ....) Natürlich nicht alle, aber es ist unglaublich, was da für Fehler passieren. Vom Aufwand, die Dinger wieder einzutreiben, ganz zu schweigen. Zudem gibt es immer die Grundsatzhelden, die dann erst mal beim Elternbeirat nachfragen, ob wir überhaupt ein Recht auf die Nummer haben.
Zitat von SyringaSyringa schrieb:Und auch gleich darauf hinweisen, welche Konsequenzen es im Notfall nach sich ziehen kann, wenn die Angaben veraltet sind oder zu welchen Verwirrungen und Zeitversäumnissen es kommen kann, wenn sie nicht darauf hinweisen, dass sie einen anderen Namen tragen als das Kind bzw. das Kind benennen, für das sie zuständig sind.
Ja, nur haben wir ca. 20% der Schülerschaft, wo so etwas niemanden interessiert. Wir hatten auch schon (vereinzelt, aber das gab es), SuS, die ins Krankenhaus kamen und die Eltern dem Krankenhaus dann mitteilten, dass sie dafür keine Minusstunden machen - das Krankenhaus würde sich ja sicher gut kümmern und sie kämen dann am Ende der Schicht. Punkt.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Gigel wurde zu Hügel, Wladimir zu Waldemar, Evgenij zu Eugen, Apostrophe fielen weg, der Vatersname usw.
Ja, teilweise auch nicht freiwillig. Mitunter wurden auch die Namen der Ururgroßeltern vergeben, die ausgewandert sind, so hatten wir eine ganze Reihe an Wilhelms, etc. im Unterricht sitzen, als das aktuell war.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Die Änderung der Zukunft besteht darin, dass in Zukunft beide Ehepartner so ein Doppelnamen-Ungetüm tragen und den Nachnamen so auch an ihre Kinder weitergeben können.
Die Eltern suchen sich das ja freiwillig aus, aber die Kinder? Wir haben an unserer Schule schon Kinder, die mit ihrem Vornamen echt gestraft sind, v.a., da es Eltern gibt, die liebend gerne Bindestrich Vornamen vergeben, da hast du dann Tallulah-Sävannahhh - mit genau der Schreibweise, weil die Eltern dem Kind einen superindividuellen Namen geben wollen. Seufz.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Max Leutheusser-Schnarrenberger und Mimi Hölldobler-Heumüller (fiktiv, die Nachnamen existieren, die Kinder nicht) können sich aber nach einer Hochzeit aber nicht den Nachnamen Leutheusser-Schnarrenberger-Hölldobler-Heumüller verpassen. Wollen sie einen Doppelnamen, müssen sie sich für zwei der vier Namensbestandteile entscheiden.
Was ja auch vernünftig ist. Unter Lehrern waren ja Doppelnamen mal echt in, die älteren Kolleginnen, die noch einen tragen, seufzten nicht oft über ihre Entscheidung. Wenn Frau Schnarrenberger-Hölldobler mal als Rektorin 1000 Zeugnisse mit vollen Nachnamen unterschreiben muss, dann wünscht sie sich doch, sie hätte einen Herrn Li geheiratet und dessen Namen übernommen :-).
Zitat von nairobinairobi schrieb:Da stößt so ziemlich alles an seine Grenzen, auch Klingelschilder, Briefkastenaufschriften, u.U. selbst Briefköpfe. Aber wenn Leute freiwillig Doppelnamens-Ungetüme tragen wollen, werden sie dafür wohl (aus ihrer Sicht) einen guten Grund haben
Blöd ist nur, wenn die Kinder das dann unfreiwillig tun.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Üblich sind ja Doppelnamen im Spanischen, z.B.
Wir haben öfter spanische Schüler - irgendwie ist es da nie ein Problem. Heißt das Kind Rodríguez Gonzales, wird das Rodriguez wie ein zweiter Rufname geführt und die Schüler haben kein Problem damit, wenn die Klassenliste sie bei Gonzales eingruppiert. Auch habe ich noch nie eine Frau Rodriguez Gonzales getroffen, die beim Elterngespräch ein Problem hat, nur mit Gonzales angesprochen zu werden.


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