@Photographer73 hat mich auf das Buch
Mordakte Vera Brühne aufmerksam gemacht. Das ist aktuell bei Kindle unlimited für 0,00 Euro auszuleihen.
Ich kann es nur empfehlen, ich war bislang „Team unschuldig“, und durch das Lesen der Protokolle und Vernehmungen bekommt man da eine andere objektivere Sicht auf den Fall, es bleiben ganz klar Zweifel an Vera Brühnes Schuld-die ich gleich noch anspreche, aber es wird auch sehr sehr deutlich, daß und wie sie sich widersprach und verdächtig machte und das sie eine manipulative Person war. Das blonde Gift oder die femme fatale wie sie in der Presse vorverurteilt wurde, war sie aber mMn nicht.
„Im Zweifel für die Angeklagte“, ich kann echt nicht verstehen warum das hier, wenn schon nicht angewandt nicht für Wiederaufnahmeverfahren reichte.
I.) Die Aussagen der Tochter (in dem Buch ist/sind nur die reine Aussage(n) und keinerlei Vermerke ob Sylvia Cossy vorher über ihr Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt wurde.
SpoilerParagraf 52. Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
Text des Paragraphen vom 1. April 1924–17. September 1965§ 52
1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:
1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
3. [wer] mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch [Annahme an Kindes Statt] verbunden, oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert [ist], auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht.
(2) [1] Die bezeichneten Personen sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu belehren. [2] Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.
Quelle: https://lexetius.com/StPO/52,9II.Im Bericht des Kommissar Karl R. vom 20.04.1960 (Quelle: Peta Cichos „Mordakte Vera Brühne“, Pos.33) steht:
Die Tat dürfte vermutlich in der Nacht vom 15. auf den 16. April 1960 oder auf den 17. April 1960 geschehen sein. Weil sich in einem Fach am Eingangstor zwei Frühstücksbrotportionen, vom Bäcker geliefert, befinden, die nur am Ostersamstag und Osterdienstag geliefert worden sein können. Ein zusätzlicher Bericht folgt
In der konkreten Tatortbefundaufnahme vom 20.04.1960 steht über die Leichenstarre des Dr. Praun (Quelle wie oben, aber Pos. 45)
Leichenstarre: 4.40 Uhr. Ist weitgehend gelöst, lediglich in den unteren Teilen bis zum Knie leicht vorhanden.
**Lt. Aussage seiner Sprechstundenhilfe verließ Otto Praun (OP) am Gründonnerstag gegen 19.00 Uhr seine Praxis in der Lindwurmstr., München um in seine Villa nach Pöcking am Starnberger See zu fahren (Fahrtzeit ca. 30 Minuten je nach Verkehrssituation).
-Emilie K. die etwa 350 Meter von OP’s Villa in Pöcking entfernt wohnte hörte etwa um 19.45 zwei Knallgeräusche (Schüße).
-in der Tasche des Doktors befanden sich u. a. 2 Süddeutsche Zeitungen vom 13. und 14. April 1960, 1 Sendlinger Anzeiger vom 14. April 1960, 2 Frankfurter Zeitungen vom 13. Und 14. April, 1 Päckchen Vollkornbrot, 2 Scheiben Fleisch (Bei der Annahme daß er doch wenigstens das [verderbliche] Fleisch von der Tasche in den Kühlschrank getan hätte, hätte er doch auch die Zeitungen die er ja vermutlich zum lesen mitgebracht hatte auf einen Tisch gelegt)
-Leichenstarre beginnt sich nach 2-3 Tagen zu lösen und ist nach 3-4 Tagen vollständig gelöst.
Quelle. Dr. Praun lag neben einer aufgedrehten Heizung, was das Einsetzen der Starre mutmaßlich beschleunigte, da Hitze die Ausprgung beschleunigt
Quelle, zu Elfriede Kloo (EK) die im Keller bei etwas kühleren Temperaturen gefunden wurde istin den ersten Tatortberichten leider nichts über den Zustand der Leichenstarre vermerkt. Da existiert „nur“ eine späterer Aktenvermerk vom 21.0.1962 über Komm. Karl, der sich erinnert, daß bei EK die Leichenstarre ausgeprägter war als bei OP, was den Umgebungstemperaturen geschuldet sein dürfte (Keller vs: neben laufender Heizung)
Was hier absolut fehlt, aufgrund der ursprünglichen (erweiterten) Suizidannahme ist ein „richtiger“ Tatortbericht. Zimmertemperatur Praun, Zimmertemperatur Kloo, Obduktionen die sich unmittelbar an die Spurensicherung anschließen, usw.!
Weil wenn man sich das mal anschaut und zurückrechnet, kann der Mord unmöglich am Donnerstag Abend passiert sein, auch wenn die restlichen Hinweise genau dieses nahelegen.
·Dr. Praun fährt am Gründonnerstag wenige Minuten vor 19.00 von München nach Pöcking und Emilie K. hört ca. um 19.45 zwei Schüsse
·Im Kühlschrank der Villa befand sich Fisch (für Karfreitag?)
Die Leichenstarre widerspricht dem aber eindeutig, Frau Kloo möchte ich dabei nicht überbewerten, denn wenn der Keller sehr sehr kalt war dann mag das ja schon Einfluß gehabt haben.
III.) Das Einbringen der Beweismittel von Dr. Praun junior, die einmal am Tatort sichergestellt wurden (Uhr) und einmal von ihm dort selbst gefunden wurden (blauer Brief). Und mehr oder weniger von ihm in das Verfahren eingebracht wurden.
Der „blaue Brief“ (geschrieben auf blauem Luftpostpapier) zu sehen
HIER auf Seite 5 wurde von Dr. Prauns Sohn Günter in der Villa im oder auf dem Sekretär gefunden.
Aussage Günter Praun, 10.1.1961 (Petra Cichos „Mordakte Vera Brühne, Pos. 628)
Der blaue Brief lag auf dem kleinen tisch neben dem Kamin. Dort habe ich ihn unter der Lesebrille von Frau Kloo gefunden.
Aus dem Ermittlungsbericht zum möglichen Tathergang vom 07.07.1961(Petra Cichos „Mordakte Vera Brühne, Pos. 561)
Osterdienstag 1960 suchten die Kriminalbeamten nach Schriftstücken. In keinem Raum hätte etwas rumgelegen. Nach Erinnerung des Polizeiinspektors H. wurde der „blaue Brief aus dem Sekretär entnommen. Inspektor H. kann sich gut an diesen Brief erinnern, da er sich die Redewendung: „Ich habe Dich als meine Frau ausgegeben" gemerkt hat. Und weil in diesem Brief von einem Dr. Schmitz die Rede ist, den die anwesende Zeugin Frau Renate M. (Sprechstundenhilfe) bereits genannt hatte. Der Brief wurde auf den bewussten Tisch gelegt. Er dürfte daher mit der Tat nicht im unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Da Dr. Praun seiner Sprechstundenhilfe am Gründonnerstag von diesem Dr. Schmitz erzählte und dem anstehenden Treffen mit Dr. Schmitz und Vera B., wurde der Brief ja dann als Eintrittskarte in die Villa gewertet, nur Frage: hätte Frau Kloo den reingelassen und den Brief dann [b
in[/b] in den Sekretär gelegt? Ist es nicht wahrscheinlicher, daß sie den irgendwo außen, also auf den Sekretär oder auf ein Tischen etc. abgelegt hätte als in einen Schrank? Oder geht ihr mit Eurem völlig fremden Besuch direkt an die Schränke?
Die Uhr des OP: Am 13. April 1961 übergab Günter Praun den Ermittlern die Armbanduhr seines Vaters den Ermittlern, er hatte sie nach Auffindung der Leichen von der Polizei bekommen (man ging ja von Suizid aus)
Das Glas fehlte und die Zeiger standen auf 8.45 Uhr. Das der Tote eine Armbanduhr trug an der das Glas fehlt steht auch in dem 1. Polizeibericht, allerdings nicht wieviel Uhr die Uhr angezeigt hat.
27. April 1961: Die Mordkommission schickt die Armbanduhr des Ermordeten zur Untersuchung ins Bayerische Landeskriminalamt. Die Uhr befand sich seit einem Jahr in Günther Prauns Besitz. Beim Sturz Otto Prauns scheint die Uhr gegen den Heizkörper geschlagen zu sein. Jedenfalls ist das Glas herausgebrochen, und die Zeiger sind verbogen. Am 14. April 1960 soll die Uhr um 19.45 Uhr stehen geblieben sein. Als Günther Praun sie der Polizei aushändigte, standen die Zeiger allerdings auf 20.45 Uhr, und jetzt, im Landeskriminalamt, wird 21.48 Uhr protokolliert. Dass sich die Zeiger fortbewegten, wird mit Erschütterungen beim Transport erklärt. Weiterhin gilt 19.45 Uhr als Tatzeit.
Quelle:
https://www.dieterwunderlich.de/Vera_Bruehne.htm (c) Dieter Wunderlich
Alleine das sich die Uhr schon seit einem Jahr im Besitz des Sohnes befand und denoch als Beweismittel zugelassen wurde ist schon very strange!
Was mich stutzig macht, ist folgendes:
Die Selbmordthese wurde zunächst wohl „akzeptiert“ und erst nach der Testamentseröffnung bei der nun herauskam, daß VB die spanischen Besitztümer erben sollte wird der Verdacht eines mögl. Mordes geäußert ( Der Sohn erbt zwar auch, aber er hat wohl gegenüber Frau Kloo gewisse Verpflichtungen [Nießbrauch, Wertpapiere usw.])
Der Anwalt von VB war es übrigens der dem Anwalt von Praun Sohn Günther dann die Exhumierung vorgeschlagen hat
Es gibt da auch eine sehr interessante Aussage vom Sohn unterm 10.01.1961:
Im Dezember 1959 kam es zu einer Verstimmung mit meinem Vater. Er rief mich eines Tages in der Klinik an und sagte, zu Weihnachten würden keine Geschenke ausgetauscht werden und mein Besuch in Pöcking sei unerwünscht. Ich wusste wirklich nicht warum und fragte nach und mein Vater sagte, dass ich es genau weiß. Später erfuhr ich, glaube ich, von Frau Brühne, dass mein Vater darüber verärgert sei, dass meine Mutter in der Nähe seiner Praxis einen Spielsalon eröffnen wolle. Er war der Meinung, ich hätte es verhindern müssen. (…) Frau Brühne wollte das Einvernehmen zwischen meinem Vater und mir wieder herstellen. Ich solle nach Ostern in einem Lokal auftauchen, wo mein Vater mit der Brühne ist. Das weitere wolle dann Frau Brühne machen, um mich mit meinen Vater wieder auszusöhnen. Der Tod meines Vaters hat das verhindert.
(Quelle: Cichos, Mordakte Brühne, Pos. 592-604)
Zerrüttestes Verhältnis zur Tatzeit, evtl. mit der Befürchtung der Enterbung?
Obwohl er die ursprüngliche Annahme des erweiterten Suizids bis zur Testamentseröffnung offenbar akzeptierte schließt er diese nun kategorisch aus! (Quelle wie oben, Pos. 604-616)
Persönlich war er durchaus kein Held, eher ein Feigling, der sich vor dem Sterben ungemein fürchtete. Daraus erklärt sich auch, warum er sich eine Pistole kaufte. (...)Auch eine seelische Erkrankung meines Vaters ist völlig ausgeschlossen. Er war übervorsichtig und ängstlich, vielleicht etwas zwiespältig. Aber völlig in der Schwankungsbreite des Normalen. Pathologisch, also krankhaft, war sein Verhalten nie. Vor allem nicht depressiv. Einen Selbstmord zu erklären, halte ich für unmöglich. Außerdem ist bis heute kein Motiv für einen Selbstmord zu erkennen. Bezüglich der Erkrankungen, angeblichen Selbstmorde in meiner Familie ist das mehr als übertrieben bzw. stimmt das nicht.