Photographer73 schrieb:Jep, in diesem Fall ist das extrem massiv und nach den neuen Entwicklungen schlagen gefühlt jeden Tag Neuanmeldungen auf, die meinen es besser zu wissen, Uraltkamellen, die längst geklärt sind hervorzerren und vehement durchboxen wollen.
Hier will niemand etwas vehement durchboxen. Hier wird kein Urteil gefällt, das machen andere.
Und "Neue" haben eben eine andere Sicht. Es gibt dazu einige bemerkenswerte Beiträge, ohne etwas durchzuboxen. -
Ich rechne meine nicht dazu - sollte, das jemand annehmen.
Anderseits ist das Forum offen für alle auch für Neuuser. Wer ewig dabei ist und das alles hier schon x- mal durchgekaut wurde, langweilt das natürlich. Aber hier allen neuen Usern etwas zu unterstellen, ist auch nicht gerechtfertigt.
Kannitverstan schrieb:Mittlerweile sind ja auch noch weitere Umstände an das Tageslicht gekommen, beispielsweise der Schulranzen im Heizungskeller und die Entsorgung im Wertstofhof, auch wieder ein Phantasieprodukt Kulacs. Ich fände es interessant, wie das Kröber unter diesen neuen Gesichtspunkten - selbst wenn er für die Bewertung zuständig wäre, das nun sehen würde.
Das muss alles neu bewertet werden. Da gibt es allerhand Arbeit. Ulvi hat allerhand "gesponnen". Man hat ihm einiges abgekauft - anderes nicht, das war erfunden, so die Aussage er würde Fußball spielen in der Mannschaft von Bad Steben.
Für so "gewieft" halte ich ihn nicht, dass er möglicherweise mit Absicht falsche Aussagen gemacht haben könnte, um die Ermittler auf eine falsche Fährte zu locken.
Man muss sich auch das alles vor Augen halten, was RA Euler ausgeführt hat, damit es überhaupt zum WAV kam. Inwieweit er da die Sache eingeschätzt hat , müssen Fachleute beurteilen. Immerhin kam es zum Freispruch. Ein WAV mit Freispruch hat Seltenheitswert!
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.htmlDarin auch zu lesen:
"Negativ fällt auch die handschriftliche Abänderung des Belastungszeugen So. in einer seiner Vernehmungen auf, in der es zunächst u.a. heißt: „Meine heutige Aussage kann ich jederzeit vor Gericht beeiden.“ Dieser maschinenschriftlich vorgegebene Text wird durch den Zeugen aber handschriftlich abgeändert in:
„meine heutige Aussage werde ich nie freiwillig vor Gericht beeiden.“ "
Handelt es sich bei So. um S.?
Wahrscheinlich. Damit rückte wohl auch gerade nach 2014 M.S. nicht ganz aus dem Tatverdacht bzw. Tatbeteiligung-