kollberg schrieb:Nach dem Ablauf, den ich da skizzierte, hätte UK den Topf schon in der Kirchgasse 9 abgestellt, bevor er auf Peggy traf. Also keine Verfolgungsjagd mit Topf in der Hand.
Hilmar K. war völlig unglaubwürdig, was Zeitangaben anging. Aber seine Aussage, dass der Topf bei ihm vor der Tür stand oder hing, muss ja deshalb nicht falsch sein. Zumindest haben wir keine andere.
Ich bin da auch deiner Meinung. Das Detail mit dem Topf ist kein unwichtiges Kinkerlitzchen.
Für mich gäbe es da 2 Möglichkeiten:
UK geht mit Topf zur Bushaltestelle, weil er Peggy dort vielleicht früher erwartet, weil er die genaue Ankunftszeit des Schulbusses nicht kennt.
Entweder er wartet dort, bis sie eintrifft und lässt den Topf an der Bank, wo er wartet stehen (die Tasche mit dem Topf allein wird wohl niemandem auffallen, wenn die dort 20-30min alleine steht), Story ist bekannt, danach kehrt er zum Topf zurück und bringt ihn zu HK.
Oder er entschliesst sich, die Wartezeit bis Ankunft des Busses mit Ablieferung des Essens zu überbrücken und stösst erst dann auf Peggy.
behind_eyes schrieb:Für mich total unvorstellbar das ein Fahrzeug im Wald Lack verliert. Selbst wenn man an Ästen entlangstreift wird doch allerhöchsten die obere Klarlackschicht (keine Farbe) beschädigt..?
Ich habe das auch so verstanden, dass keine Lackspuren gefunden wurden, sondern aufgrund der Kameraaufnahmen der Bankund evtl. Zulassungsdaten, das Auto schliesslich sichergestellt wurde.
Auch geht aus den Presseberichten nirgends hervor, dass dieser Wagen schon früher mal von der Polizei untersucht wurde. Könnte auch sein, dass ein anderes Fahrzeug, das auf ihn zugelassen wurde 2001 untersucht wurde.
Andante schrieb:Heutzutage ist nicht mehr Mittelalter, wo der Angeklagte seine Unschuld beweisen musste. Heutzutage muss der Staat dem Angeklagten seine Schuld beweisen. Und ich möchte mal sehen, wie der Staat MS seine Schuld am Tod von Peggy mittels Torf- und Lackspuren beweisen will.
Das reicht nicht. Da muss schon mehr her.
Naja, eigentlich sollte man annehmen, dass ein TV inhaftiert wird, wenn seine Spuren an der Leiche gefunden werden und er das Verbringen und Verscharren auch noch zugibt. Ich kenne momentan keinen einzigen Fall, wo ein TV, der nachweislich Kontakt zum getöteten Opfer hatte, noch auf freiem Fuss blieb, mit der Begründung, es gäbe „keinen dringenden Tatverdacht“.
Ich wiederhole mich nur ungern, weil gestern bereits geschrieben, aber meines Erachtens MÜSSEN noch andere Spuren vorhanden sein, die auf die Anwesenheit einer 2. Person schliessen lassen ODER Erdproben in den Schuhsolen Peggys mit einem bereits beschriebenen Tatort einer anderen Person übereinstimmen. Wenn es sich bei dieser 2.Person um UK handeln würde, dürfte die StA nicht weiter in diese Richtung ermitteln. Die Spuren werden meines Erachtens zwar archiviert, aber ignoriert bei den weiteren Ermittlungen und auch niemals veröffentlich (es seidenn jemand sticht die Infos durch, ähnlich wie die Böhnhardt-Trugspur). Damit wäre der Eiertanz und das Zwinkern bei der PK geklärt, die auffallende Formulierung, es gäbe „keinen dringenden Tatverdacht“ und keinen Grund zur Verhängung einer U-Haft.