@AndanteAndante schrieb:Wer spricht von Hausdurchsuchungsbefehl?
Wenn in einem solchen Fall wirklich wichtige Informationen mittels Hausdurchsuchungen erreichen will, wäre es stümperhaft erst mal nur anzuklopfen und zu fragen, "ach dürfen wir mal" und sich erst danach um einen richterlichen Beschluss zu kümmern.
Klar kann es sein, dass er dann freiwillig geöffnet und ohne weitern Widerstand sie zugelassen hat. Es ist ihm sicherlich nichts anderes übrig geblieben, vermutlich ähnlich wie die Verbringung zu gestehen.
Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wie Du die kriminelle Tat der Verbringung von MS in einem solch rosigen Licht siehst. Sie ist kriminell und dass sie wegen Verjährung nicht mehr strafbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Vermutlich steckt aber weitaus mehr dahinter, sonst würde er nicht solch eine Geschichte erzählen, die man ihm nicht glauben kann.
@GeorgeThorne hatte es mit seinem Beitrag aus einer wohl professionellen Sicht auf den Punkt gebracht, vielen Dank dafür noch an ihn.
Und ich persönlich glaube, dass MS sicher ein Strafverfahren gemacht wird. Hierzu reicht ein hinreichender Tatverdacht, die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung muss hier nur mehr als 50% sein. Es aber zu früh das anzuleiern, das könnte in einem weiteren Desaster für die Justiz enden. Daher wird so viel wie möglich nach weiteren belastenden (und natürlich entlastenden) Dingen ermittelt.
Und sollte er wirklich UK genannt haben, wird das mit MS Aussagen ebenfalls abgeglichen und auch weitere Ermittlungen bzgl. der Frage erfolgen, ob aus der neuen Sachlage überhaupt UK noch in Frage kommt. Dabei wird sicherlich die Einschätzung Kröbers eine Rolle spielen, dass UK sich kaum selber konsistente Geschichten ausdenken kann, sicherlich werden auch nochmals sämtliche Akten diesbzgl. bewertet, die Rolle der Soko II bei diesem UKs Geständnis und nochmals diese Möglichkeit abgeschätzt. Und da wird auch zu bewerten sein, dass die Geschichte von Kulac, welche er ursprünglich erzählt hat, doch sehr stark von der MS abweicht. Es wird auch zu beurteilen sein, wie schnell UK dann mit neuen Behauptungen war, wenn die Ermittler im gezeigt hatten, dass es so nicht sein konnte. Dann wird das Verhältnis zwischen UK und MS betrachtet, wie stark hier die Beziehung war, ob man ihm eine fast schon spontane Verbringung abnehmen kann.
Anschließend wird sicherlich ein Gericht über den Fall sehen und es wird sich mit aus diesen neuen und alten Erkenntnissen ein Bild machen und sich fragen müssen, ob es sich nicht nur um eine Schutzbehauptung handelt.
Bis dahin ist aber noch ein weiter Weg.