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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:05
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:heute um 00:00
@Alex9247
der Staatsanwalt ist Hüter des Ermittlungsverfahrens und legt seine finale Einschätzung dem Ermittlungsrichter vor und der entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. Kann dauern.
Muss nicht so sein. Auch die Staatsanwaltschaft selbst kann ein Ermittlungsverfahren einstellen, wenn sie nach nach ihrem Ermittlungsergebnis zu dem Schluss kommt, dass sie für eine Anklage nicht genug in der Hand hat.

Meint die Staatsanwaltschaft hingegen, genug für eine Anklage in der Hand zu haben, sendet sie eine Anklageschrift ans Gericht, und das Gericht entscheidet dann, ob die Amklage zugelassen wird oder nicht.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:09
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Allerdings benötigt ein erwiesener Verbringer einer Leiche auch ein verdammt gutes Motiv - um am Ende nicht mehr zu sein als der Verbringer. Und am Ende nicht doch mit einer Mordanklage der Staatsanwaltschaft konfrontiert zu werden.
Vor allem hatte er ja mit der Verbringung schon "mehr als üblich" getan aber zusätzlich noch Ranzen und Jacke verschwinden lassen indem er das bei sich zu Hause verbrennt.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:09
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Zwischen Punkt Eins und drei fehlt einer...
Könntest ihm auch nur Punkt 1 geben. Er soll ja ermitteln, als hätte es noch nie einer vor ihm getan.
Und da reichen erst einmal die Fakten
Kind weg


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:10
@Andante
dann legt sie es mit dem ihr schlüssigen Ergebnis vor und legt dem Ermittlungsrichter schlüssig nahe, daß eine Verfolgung in Form einer Anklage nicht zuneinem positiven Ergebnis führt. Aber entscheidendt ist der Ermittlungsrichter, ob aus einem Beschuldigten ein Angeklagter wird. Dem stellt man dann auch die Anklageschrift zu, also das, was man prüfen will, was er denn so gemacht hat.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:11
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Allerdings benötigt ein erwiesener Verbringer einer Leiche auch ein verdammt gutes Motiv - um am Ende nicht mehr zu sein als der Verbringer. Und am Ende nicht doch mit einer Mordanklage der Staatsanwaltschaft konfrontiert zu werden.
Heutzutage ist nicht mehr Mittelalter, wo der Angeklagte seine Unschuld beweisen musste. Heutzutage muss der Staat dem Angeklagten seine Schuld beweisen. Und ich möchte mal sehen, wie der Staat MS seine Schuld am Tod von Peggy mittels Torf- und Lackspuren beweisen will.

Das reicht nicht. Da muss schon mehr her.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:15
@desmodium
aber auch eine Abbildung des Wagens, für Zeugen doch wohl? Die sich vielleicht noch an den erinnern können? Warum nur? Einroter Panda wird nicht gesucht, auch kein Mercedes.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:19
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:dann legt sie es mit dem ihr schlüssigen Ergebnis vor und legt dem Ermittlungsrichter schlüssig nahe, daß eine Verfolgung in Form einer Anklage nicht zuneinem positiven Ergebnis führt. Aber entscheidendt ist der Ermittlungsrichter, ob aus einem Beschuldigten ein Angeklagter wird. Dem stellt man dann auch die Anklageschrift zu, also das, was man prüfen will, was er denn so gemacht hat.
In welchem Land lebst du?
In Deutschland läuft es so jedenfalls nicht. Sondern nahezu exakt wie es @Andante beschrieb.
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:aber auch eine Abbildung des Wagens, für Zeugen doch wohl? Die sich vielleicht noch an den erinnern können? Warum nur? Einroter Panda wird nicht gesucht, auch kein Mercedes.
Woran erinnern, an die Lackspuren, die dem Wagen zugeordnet werden können, von denen aber niemand etwas weiß, außer dir und Otto Lapp?

Hättest du bei der PK aufgepasst, würdest du nicht die Frage stellen, warum man Zeugen um Mithilfe bei der Sichtung des Audi sucht!


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:20
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:dann legt sie es mit dem ihr schlüssigen Ergebnis vor und legt dem Ermittlungsrichter schlüssig nahe, daß eine Verfolgung in Form einer Anklage nicht zuneinem positiven Ergebnis führt. Aber entscheidendt ist der Ermittlungsrichter, ob aus einem Beschuldigten ein Angeklagter wird. Dem stellt man dann auch die Anklageschrift zu, also das, was man prüfen will, was er denn so gemacht hat.
Nein. Der Ermittungsrichter ist selbstverständlich nicht der Entscheidungsrichter, genausowenig wie der Haftrichter Entscheidungsrichter ist. Steht alles in der StPO und im Gerichtsverfassungsgesetz. Die Lektüre lohnt sich.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:21
@summerdreem
Weil Zeugen gesucht werden:
Wer hat am Montag, 7. Mai 2001, den goldfarbenen Audi 80 gesehen?
Wer hat an oder in dem Fahrzeug Personen wahrgenommen, gegebenenfalls mit Peggy Knobloch?
Auch in der Pressemitteilung ist wie in der Pressekonferenz KEIN Wort von Lackspuren:
Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort generierter Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den 41-jährigen Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. So entdeckte eine forensische Palynologin (Pollenkunde) an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag, die den Ermittlern bereits bekannt waren. Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte.
Quelle: https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/285640


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:23
@desmodium
Position des Ermittlungsrichters und Eöffnung eines Verfahrens im Strafrecht mal erudieren. Es gibt Regeln und nicht nur gefühltes. Ein Verfahren kann schweben, wie hier, und das lange vor allem bei Mord sowieso.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:24
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Könntest ihm auch nur Punkt 1 geben. Er soll ja ermitteln, als hätte es noch nie einer vor ihm getan.Und da reichen erst einmal die Fakten
Kind weg
Die Fakten lauten . da sind wir uns hoffentlich einig - Kind getötet und im Wald nahe Lichtenberg verscharrt. Oder sollen deine "völlig unabhängigen" (wohl eher völlig unwissenden) neuen Ermittler jetzt erstmal wieder in die Türkei geschickt werden?


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:25
@Andante
der Staatsanwalt kann keinen Prozess eröffnen, daß tut der Ermittlungsrichter mit Erstellung der Anklageschrift.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:30
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:der Staatsanwalt kann keinen Prozess eröffnen, daß tut der Ermittlungsrichter mit Erstellung der Anklageschrift.
Nein, die StA stellt die Anklage dem nach Gesetz zuständigen Amts-, Land- oder in Staatsschutzsachen zuständigen Oberlandesgericht zu, und dieses jeweils zuständige Gericht entscheidet dann über die Zulassung der Anklage.

Haft- und Ermittlungsrichter haben damit nichts zu tun, die sind vorher raus aus der Nummer. Steht aber alles im Gesetz, muss man halt nachlesen.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:30
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Oder sollen deine "völlig unabhängigen" (wohl eher völlig unwissenden) neuen Ermittler jetzt erstmal wieder in die Türkei fahren?
Siehst, Du bist viel zu nah dran und kannst dir nicht vorstellen völlig jungfräulich ran zu gehen.
Wer sagt denn das "Inspector Clouseau" auch in diese Richtung ermittelt?


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:32
@Andante
dann lese ich mal, vielen Dank!


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:37
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:Position des Ermittlungsrichters und Eöffnung eines Verfahrens im Strafrecht mal erudieren. Es gibt Regeln und nicht nur gefühltes. Ein Verfahren kann schweben, wie hier, und das lange vor allem bei Mord sowieso.
Ich fühle eher, bei dir sei etwas erudiert erodiert.
Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahren und hat insofern bei Kenntnis über eine Straftat alle belastenden und entlastenden Beweise und Indizien gegen einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Diese Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch die Kriminalpolizei vollzogen.
Sammeln sich genügend Beweise, die eine Verurteilung wahrscheinlich erscheinen lassen, weil ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, reicht die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht ein.

Das Gericht prüft anschließend, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zu einem Verfahren/ Prozess zulassen möchte.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:40
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Siehst, Du bist viel zu nah dran und kannst dir nicht vorstellen völlig jungfräulich ran zu gehen.
Wer sagt denn das "Inspector Clouseau" auch in diese Richtung ermittelt?
Jo, und vielleicht wären die jungfräulichen Ermittler gar nicht so schnell so weit und so abwegig wegzulocken gewesen. Liegt das Gute/ Wahre doch manchmal so nahe ... Ein Ockhams Rasiermesser Spruch. ;) Aber ich finde diese Idee mit den Ermittlern ohne jede Vorbelastung, vorheriges Scheitern - oder den immensen Erfolgsdruck aufgrund des Scheiterns vorheriger Berufskollegen (!) gar nicht so verkehrt.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:44
@Lemniskate

Das sind doch alberne Gedankenspiele. Ebenso gut könnte man sich völlig neue Lichtenberger wünschen.

Deine jungfräulichen Ermittler wären jedenfalls genauso verpflichtet, sämtlichen Hinweisen nachzugehen, auch denen, die sich als Irrtümer, falsch, interessengeleitet, Hirngespinste, Vertuschung etc. rausstellen. Das ist der Job.

Seien wir dankbar für die mühselige Arbeit, die da schon geleistet wurde.


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Peggy Knobloch

06.10.2018 um 00:54
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Das sind doch alberne Gedankenspiele.
Guck, so unterschiedlich können Auffassungen sein.
Ich zb finde sich über Töpfe den Kopf zu zerbrechen so albern wie Du meinen Gedankengang mit dem jungfräulichen Ermittler.
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Deine jungfräulichen Ermittler wären jedenfalls genauso verpflichtet, sämtlichen Hinweisen nachzugehen,
Selbstverständlich.
Wenn denn heute noch welche kämen.
Zunächst fängt er aber bei A an. Und würde Seine Ermittlungen aufnehmen.

Versuchs doch mal.
Radiere alle Infos weg die du gelesen hast.

Und jetzt erfährst du das Peggy Knobloch aus Lichtenberg verschwunden ist....


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