Peggy Knobloch
06.10.2018 um 00:05summerdreem schrieb:heute um 00:00Muss nicht so sein. Auch die Staatsanwaltschaft selbst kann ein Ermittlungsverfahren einstellen, wenn sie nach nach ihrem Ermittlungsergebnis zu dem Schluss kommt, dass sie für eine Anklage nicht genug in der Hand hat.
@Alex9247
der Staatsanwalt ist Hüter des Ermittlungsverfahrens und legt seine finale Einschätzung dem Ermittlungsrichter vor und der entscheidet, ob das Verfahren eröffnet wird. Kann dauern.
Meint die Staatsanwaltschaft hingegen, genug für eine Anklage in der Hand zu haben, sendet sie eine Anklageschrift ans Gericht, und das Gericht entscheidet dann, ob die Amklage zugelassen wird oder nicht.