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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

19 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Mädchen, Gütersloh ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 06:58
Da ich bei der Suchfunktion keine Einträge zu diesem Fall gefunden habe, würde ich ihn gerne hier zur Diskussion stellen.
https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/21820283_Fall-der-in-Guetersloh-getoeteten-Soldatentochter-wird-neu-aufgerollt.html?em_cnt=21820283

Es ist der 12. Juni 1993, als der britische Soldat John Menzies seine Tochter Christina zum letzten Mal lebend sieht. Das 16-jährige Mädchen freut sich auf eine heitere Nacht im Club 47, einer ehemaligen Diskothek auf dem Gelände der Princess-Royal-Barracks. Christina kehrt vom Feiern nicht wieder heim. Am späten Nachmittag des nächsten Tages entdeckt ein Fahrradfahrer ihre Leiche rund zehn Kilometer von der Kaserne entfernt in einem Gebüsch an der Straße „In der Worth" nahe der A 2 – ein Unbekannter hatte die Jugendliche heimtückisch erwürgt, wie die Obduktion später ergibt.
Die Chronologie des Falls Christina Menzies
13. Juni 1993: Gegen 17 Uhr findet ein Fahrradfahrer die Leiche von Christina Menzies in einem Gebüsch an der Straße „In der Worth". Die Ermittler gehen zunächst davon aus, dass die Schülerin nicht gewaltsam ums Leben gekommen ist.
18. Juni 1993: Eine Obduktion ergibt, dass Christina Menzies erwürgt worden ist.
20. Juni 1993: Die Militärpolizei nimmt einen 23-jährigen Gefreiten der Royal Air Force unter Mordverdacht fest.
14. März 1994: Vor einem Militärgericht in der Paderborner Alanbrooke-Kaserne beginnt der Prozess gegen den Verdächtigen. Er bestreitet die Vorwürfe.
29. März 1994: Nach elf Verhandlungstagen sprechen die fünf Mitglieder des General Court-Martial den Soldaten frei.
Die Familie hat nun eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt
https://www.forces.net/news/christina-menzies-death-investigation-ps20000-reward-information
Christina Menzies: £20,000 Reward For Information On Teenager's Killer



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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 07:59
Danke @seli für die Eröffnung der Diskussion. Ich habe gestern in einer lokalen FB-Gruppe den Suchaufruf der Organisation gelesen und muss sagen, dass mir der Fall trotz der räumlichen Nähe zu meinem Wohnort nicht (mehr) präsent war.

Ich habe noch einen weiteren Artikel im Westfalen-Blatt gefunden, in dem auch der damalige, mittlerweile pensionierte Leiter der MK zu Wort kommt.

https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/4215954-23.000-Euro-Belohnung-nach-Mord-an-16-Jaehriger-in-Guetersloh-Eltern-hoffen-auf-Hinweise

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass man neben den Schuhen des Mädchens auch nach einem Bettbezug mit Union Jack-Motiv sucht, mit dem die Leiche transportiert worden sein könnte.
Verschwunden sind seit dem Verbrechen auch Schuhe der 16-Jährigen mit schwarzem Lederabsatz. Die Polizei veröffentlichte am Freitag ein Foto eines vergleichbaren Paares. Gesucht wird außerdem ein Bettbezug mit dem Design der britische Nationalfahne, der zum Transport der Leiche verwendet und irgendwo entsorgt worden sein könnte.
Östermann spricht davon, dass man damals Faserspuren gefunden hatte und der Fall für ihn eigentlich gelöst wäre, der mutmaßliche Täter allerdings im anschließenden Prozess in Paderborn freigesprochen wurde.

Wie kommt man auf eine derartige Decke, wenn sie doch anscheinend fehlt?

Gilt im englischen Strafgesetz der gleiche Grundsatz wie im deutschen, dass ein einmal angeklagter, aber freigesprochene Tatverdächtige nicht nochmal (oder nur unter bestimmten Voraussetzungen) angeklagt werden kann?

Ich frage mich außerdem, was genau die Ermittler nun bewogen hat, den Fall noch einmal aufzurollen. Die Familie spricht von geänderter Loyalität. Kann man daraus schließen, dass es Mitwisser gibt, die bisher aber geschwiegen haben, deren persönliche Bezüge zu einem möglichen TV sich aber geändert haben. Liegen hier wohl konkrete Hinweise vor? Oder warum wird explizit danach gefragt?

Für mich hat sich gestern beim ersten Lesen direkt der Verdacht aufgedrängt, dass die Ermittler schon mehr wissen und jetzt jemanden suchen, der die Arbeitshypothese bestätigen kann. Das könnte unter anderem auch in einer neuen Auswertung von damals gesicherten Spuren begründet liegen.

Ich bin gespannt, was dazu noch kommt.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 08:06
Bereits im Juni 2017 wurde der Fall offiziell wieder von der britischen Militärkriminalpolizei aufgegriffen:

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2856727-Guetersloh-Vor-24-Jahren-wurde-Christina-Menzies-16-tot-am-Strassenrand-gefunden-Militaerpolizei-greift-Mordfall-wieder-auf

Aus dem verlinkten Text:
Die genauen Gründe, warum die Polizei den Fall jetzt noch einmal aufgreift, hat sie John Menzies nicht mitgeteilt: »Es heißt, es gebe neue forensische Erkenntnisse, die es rechtfertigen, die Ermittlungen noch einmal zu beginnen.«
In dem englischsprachigen Link im Eröffnungsthread steht, dass man sicher ist, die Leiche sei in einen Union Jack Bettdeckenbezug eingewickelt gewesen. Diesen Bezug sowei die Schuhe des Opfers hat man jedoch nie gefunden.

Man hat also vermutlich seit 2017 (neue forensische Hinweise) den Besitzer eines solchen Bettdeckenbezugs auf der Militärbasis im Jahr 1993 nicht ausfindig machen können. Nun geht die Familie selbst mit einer Belohnung an die Öffentlichkeit.

Zu dem damals Tatverdächtigen und den Indizien gegen ihn weiß die Öffentlichkeit wenig. Juristisch ist er unschuldig. Vielleicht ist es deswegen auch eine Sackgasse, denn Beweise scheint es keine klaren gegeben zu haben.

Die Öffentlichkeit weiß einfach viel zu wenig über den möglichen Tatablauf und die Zeugenaussagen zur Mordnacht, um hier helfen zu können. Zudem wird sicherlich niemand fremdes in den Stützpunkt hineingekommen sein, aber es wird eben auch nicht viel aus der Basis nach außen dringen. Der Aufruf der Eltern richtet sich wohl an potentielle Mitwisser und daran, den Korpsgeist etwas aufzuweichen.

Wenn der Täter wirklich einen sehr auffälligen Deckenbezug geholt hat, dann hat er entweder Kameraden, die sich nicht erinnern können/wollen, einen solchen Bezug in der Stube gesehen zu haben, oder der Täter hatte ein Einzelzimmer. Oder gar ein Wohnhaus auf dem Gelände? Konnte man einen Union Jack Dekcenbezug auf dem Gelände kaufen? (Kenne den Stützpunkt in Gütersloh nicht, aber manche haben ja Geschenkläden, Burgerrestaurants etc. für die Familien der Angehörigen etc.)

Edit: Zitronella war schneller beim Tippen...


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 08:11
Was noch wichtig ist:

Die Disco, in der Christina zum letzten Mal lebend gesehen wurde, befand sich auf dem jetzt (Abzug 2013) ehemaligen Militärgelände der britischen Streitkräfte (Flugplatz RAF) im Nordwesten der Stadt Gütersloh.

Eine weitere Kaserne (Mansergh-Barraks) befand sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet und etwa 6 Kilometer vom Luftwaffenstützpunkt entfernt.

Die Straße, in der Christinas Leiche gefunden wurde, liegt entgegengesetzt des Luftwaffenstützpunktes, aber in räumlicher Nähe (etwa 2/3 Kilometer) zu den Mansergh-Barraks.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 08:25
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Was noch wichtig ist:

Die Disco, in der Christina zum letzten Mal lebend gesehen wurde, befand sich auf dem jetzt (Abzug 2013) ehemaligen Militärgelände der britischen Streitkräfte (Flugplatz RAF) im Nordwesten der Stadt Gütersloh.

Eine weitere Kaserne (Mansergh-Barraks) befand sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet und etwa 6 Kilometer vom Luftwaffenstützpunkt entfernt.

Die Straße, in der Christinas Leiche gefunden wurde, liegt entgegengesetzt des Luftwaffenstützpunktes, aber in räumlicher Nähe (etwa 2/3 Kilometer) zu den Mansergh-Barraks.
Der Täter hätte also auch bei den Mansergh-Barracks wohnhaft sein können, hatte Zutritt zum RAF Stützpunkt, wo das Opfer lebte und in die Disco ging. Er hat das Mädchen ggf. im PKW mitgenommen. Und einen Deckenbezug hatte er im Auto? Vielleicht als Unterlage für den Kofferraumboden.

Wäre der Tatort aber zwischen den Stützpunkten gewesen, wäre dann die Militärpolizei zuständig? Ist sie immer zuständig, wenn ein Angehöriger des Militärs oder dessen Familie Opfer eines Verbrechens wird? Hat die Militärpolizei die Zuständigkeit nie abegegeben, weil ein Täter von außerhalb des Militärs ausgeschlossen werden kann? (z.B. weil niemand von außerhalb des RAF-Stützpunktes zutritt zur Disco hatte oder ähnliches)


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 08:25
Zitat von HeikologyHeikology schrieb:Man hat also vermutlich seit 2017 (neue forensische Hinweise) den Besitzer eines solchen Bettdeckenbezugs auf der Militärbasis im Jahr 1993 nicht ausfindig machen können. Nun geht die Familie selbst mit einer Belohnung an die Öffentlichkeit.
Das ist insofern auch ein schwieriges Unterfangen, als dass der Abzug aus den PrincessRoyal Barraks bereits 2013 stattfand, die Mansergh-Barraks, von denen ich im vorangegangenen Beitrag sprach erst kürzlich übergeben wurden. Dazu kommt, dass viele nur zeitlich befristet in Deutschland eingesetzt waren und der Mord bereits 1993 geschah. Das heißt, Zeugen, ehemalige Soldaten und deren Angehörige mittlerweile auch „zerstreut“ sind und deren Befragung sich dementsprechend schwierig und aufwändig gestaltet.

Dass die Ermittler bereits seit 2017 wieder dran sind, habe ich erst aus deinem Bericht erfahren, @Heikology. Das neuerliche „an die Öffentlichkeit gehen“ könnte wirklich mit dem totalen Abzug der Truppen aus Gütersloh Zusammenhängen. Das würde auch das Thema Loyalitäten erklären.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 08:36
Zitat von HeikologyHeikology schrieb:Wäre der Tatort aber zwischen den Stützpunkten gewesen, wäre dann die Militärpolizei zuständig? Ist sie immer zuständig, wenn ein Angehöriger des Militärs oder dessen Familie Opfer eines Verbrechens wird? Hat die Militärpolizei die Zuständigkeit nie abegegeben, weil ein Täter von außerhalb des Militärs ausgeschlossen werden kann? (z.B. weil niemand von außerhalb des RAF-Stützpunktes zutritt zur Disco hatte oder ähnliches)
Ich kann es nicht mit 100% Wahrscheinlichkeit angeben, aber meines Wissens nach, war die britische Polizei immer zuständig, wenn es um Tatbestände ging, in denen Angehöriger ihrer Streitkräfte involviert waren. Also nicht nur bei Mord, sondern auch anderen Kapitaldelikten, wobei deutsche Ermittler immer auch hinzugezogen wurden.

Für mich ist es naheliegend, dass derjenige seinen Wohnsitz in den Mansergh-Barraks hatte. Die Briten sind immer unter sich geblieben, hatten auf den jeweiligen Militärgeländen alles, was notwendig war und haben sich nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel in deutschen Diskotheken aufgehalten. Es war fast unmöglich, als nicht Angehöriger zum Beispiel in die Naafi-Shops zu kommen, da wurde stark kontrolliert und der Zugang auf die jeweiligen Gelände beschränkt.

Der Fundort der Leiche liegt zudem in einem Wohngebiet, das sieht für mich nicht nach einer geplanten Ablage aus. Ein Täter mit Ortskenntnis hätte in Gütersloh deutlich bessere Alternativen gehabt, um Christina zu verstecken. Sie wurde ja auch ziemlich schnell gefunden.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 10:41
Zitat von seliseli schrieb:13. Juni 1993: Gegen 17 Uhr findet ein Fahrradfahrer die Leiche von Christina Menzies in einem Gebüsch an der Straße „In der Worth". Die Ermittler gehen zunächst davon aus, dass die Schülerin nicht gewaltsam ums Leben gekommen ist.[/quote]
(Hervorhebung von mir.)


Das ist für mich eine sehr interessante Feststellung. Anscheinend gab es keinerlei Hinweise wie fehlende oder zerrissene Kleidungsstücke oder massive und somit auf den ersten Blick erkennbare Gewalt z.B. gegen den Kopf und auch keine Abwehrverletzungen.

Gibt es denn Hinweise auf eine Vergewaltigung? In den o.a. Quellen konnte ich nichts dazu finden.



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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 12:18
Zitat von seliseli schrieb:as ist für mich eine sehr interessante Feststellung. Anscheinend gab es keinerlei Hinweise wie fehlende oder zerrissene Kleidungsstücke oder massive und somit auf den ersten Blick erkennbare Gewalt z.B. gegen den Kopf und auch keine Abwehrverletzungen.
Was sichtbare Verletzungen angeht stimme ich dir zu. Es fehlen allerdings die Schuhe, siehe meinem ersten verlinkten Beitrag aus dem WB.

Warum zieht man einem Mordopfer die Schuhe aus?

Weil sie beim Transport (schleifen, ziehen) verloren gehen könnten?

Weil sie durch andere Umstände (Vergewaltigung uä) vorher schon aus waren?

Weil Sie so prägnant sind, dass man sie dem Träger direkt zuordnen konnte?

Es wird nirgends erwähnt, dass ein Sexualdelikt stattgefunden hat, ausschließen würde ich es allerdings auch nicht. Das könnte auch dem Bereich Täterwissen zuzuordnen sein.

Auffällig waren die Schuhe ebenfalls nicht, solche trug damals fast jede junge Frau, vor allem die überkreuzten schnallen gab es oft.

Ich glaube eher, die fehlenden Schuhe haben eher pragmatischen Charakter, sie waren einfach zu einfach zu verlieren.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 12:25
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Ich glaube eher, die fehlenden Schuhe haben eher pragmatischen Charakter, sie waren einfach zu einfach zu verlieren.
@Zitronella

Oder sie hatten für den Täter einen speziellen Erinnerungswert an die Tat und/oder das Opfer.
Ein Schuhfetischist. Mich wundert nämlich schon, dass beide Schuhe verschwunden sind und nicht nur einer.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

14.06.2020 um 13:19
@frauZimt
Ich halte einen mordenden Fussfetischisten in diesem Fall eher für abwegig.

An dem Tag, an dem Christina verschwand, fand die große Rhine Army Summer Show statt. Das war für die Briten ein fester und sehr wichtiger Termin im Militärkalender. Der Luftwaffenstützpunkt in GT war einer der größeren der Briten, gerade an dem Wochenende drehte sich sicher alles darum. Es gab Paraden, Festveranstaltungen und die Stimmung war ganz bestimmt fröhlich und sehr ausgelassen.

Ich vermute, dass sich nicht nur fest in GT stationierte Briten zu dem Zeitpunkt dort aufhielten, sondern auch jede Menge Soldaten und deren Angehörige aus anderen, kleineren Kasernen.

Christina hatte lt. ihrer Mutter gerade angefangen, sich für Jungs zu interessieren und war wohl das, was man so gemeinhin als „Backfisch“ bezeichnet. Ihre Eltern wollten sie um halb 12 nachts aus dieser Disko abholen, Christina handelte mit ihnen aus, noch die halbe Stunde bis Toreschluss bleiben zu dürfen und verließ dann die Disko durch den Hintereingang. Das deutet schon daraufhin, dass sie ihrem Mörder dort (erstmalig?) begegnet ist und sie sich bewusst „abgesetzt“ hat, da vorne vermutlich ihre Eltern warteten.
Würde ein Fussfetischist eine derartige Gelegenheit nutzen? Klingt eher so, als wenn da unterschiedliche Erwartungen eine Rolle gespielt haben könnten und das Ganze eskaliert ist.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

15.06.2020 um 04:34
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Gilt im englischen Strafgesetz der gleiche Grundsatz wie im deutschen, dass ein einmal angeklagter, aber freigesprochene Tatverdächtige nicht nochmal (oder nur unter bestimmten Voraussetzungen) angeklagt werden kann?
England ist eines der wenigen Länder in der Welt (ich schreibe England, weil im Vereinigten Königreich Strafrecht und Strafprozessrecht in den einzelnen Teilen des Königreichs (England und Wales, Schottland, Nordirland) unterschiedlich und selbstständig kodifiziert sind), in welchem seit einigen Jahren tatsächlich unter bestimmten Umständen noch einmal Anklage wegen dem selben Verbrechen gegen einen bereits dafür freigesprochenen Verurteilten erhoben werden kann und er dann verurteilt werden kann. Damit wurde die ansonsten fast weltweit geltende Regelung des "ne bis in idem," in angelsächsischen Staaten auch als "double jeopardy" oder "autrefois acquit" bekannt, aufgehoben.

Criminal Justice Act von 2003

https://web.archive.org/web/20080915092707/http://www.cps.gov.uk/legal/section19/chapter_j.html#18

Ebenso ist England wohl einzigartig in der Welt, dass dort generell keine Verbrechen verjähren.

Hier ist es also durchaus möglich, dass noch einmal gegen den Soldaten ermittelt wird, der damals freigesprochen wurde.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

15.06.2020 um 18:11
Mir ist dieser Fall auch unbekannt, obwohl ich auch nicht weit weg wohne.
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:An dem Tag, an dem Christina verschwand, fand die große Rhine Army Summer Show statt. Das war für die Briten ein fester und sehr wichtiger Termin im Militärkalender. Der Luftwaffenstützpunkt in GT war einer der größeren der Briten, gerade an dem Wochenende drehte sich sicher alles darum. Es gab Paraden, Festveranstaltungen und die Stimmung war ganz bestimmt fröhlich und sehr ausgelassen.
Ich bin gerade über diesen Einwurf irritiert. Ich war als Kind auch immer auf der Rhine Army Summer Show, aber die fand nie in Gütersloh statt. Oder geht deine Idee eher in die Richtung, dass die Kaserne in Gütetsloh eher nur notdürftig besetzt war, zu diesem Zeitpunkt, weil sich die meisten Soldaten auf der RASS aufhielten? Das könnte vielleicht wirklich erklären warum wahrscheinlich niemand etwas bemerkt hat, wenn sich das Verbrechen in der Kaserne zugetragen haben sollte.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

15.06.2020 um 19:41
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:England ist eines der wenigen Länder in der Welt (ich schreibe England, weil im Vereinigten Königreich Strafrecht und Strafprozessrecht in den einzelnen Teilen des Königreichs (England und Wales, Schottland, Nordirland) unterschiedlich und selbstständig kodifiziert sind), in welchem seit einigen Jahren tatsächlich unter bestimmten Umständen noch einmal Anklage wegen dem selben Verbrechen gegen einen bereits dafür freigesprochenen Verurteilten erhoben werden kann und er dann verurteilt werden kann.
@Rick_Blaine
Das ist interessant. Wie ist das denn im vorliegenden Fall zu verstehen? Gilt für die stationierten Streitkräfte gemeinhin englisches Recht, oder richtet sich das Strafrecht nach der Herkunft der Beteiligten? Also wenn z.B. der Tatverdächtige zwar Angehöriger der British Army ist/war aber er z.B. aus Wales oder Schottland stammt wo er evtl. nicht 2 x für das gleiche Verbrechen angeklagt werden kann, welches Strafrecht würde dann greifen ?

Ich hoffe natürlich, dass, falls es neue Beweise gibt, die den damaligen TV überführen können, er dann auch seine gerechte Strafe erhält.
Genauso hoffe ich, dass, falls sich die Unschuld des damaligen TV bestätigt, sich noch der wahre Täter finden lässt und das Verbrechen endlich aufgeklärt wird. Es ist unvorstellbar was die Eltern seit 27 Jahren durchmachen.
Ich befürchte nur, dass durch ehemalige Kameraden nicht viel rauszukriegen ist.
Mein Lebensgefährte ist auch ehemaliger britischer Soldat und das ist so eine Art Bruderschaft fürs Leben.
Bleibt nur zu hoffen, dass jemandem die Wahrheit und Moral wichtiger ist, als längst vergangene Dienstzeit....
Generell bin ich übrigens auch überzeugt, dass, wenn Christina mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Angehörigen oder zivilen Mitarbeiter der britischen Streitkräfte ermordet worden sein muss. So eine Kaserne ist eine ein Hochsicherheitstrakt. Sogar nachts sind sämtliche Ein- und Ausgänge mit bewaffnetem Personal gesichert. Niemand kann unbefugt oder unerkannt das Gelände verlassen oder betreten. Wenn Christina also außerhalb der Kaserne getötet worden wäre, hätten die Wachen das definitiv mitbekommen.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

16.06.2020 um 04:41
Zitat von InnoceneInnocene schrieb:Das ist interessant. Wie ist das denn im vorliegenden Fall zu verstehen? Gilt für die stationierten Streitkräfte gemeinhin englisches Recht, oder richtet sich das Strafrecht nach der Herkunft der Beteiligten? Also wenn z.B. der Tatverdächtige zwar Angehöriger der British Army ist/war aber er z.B. aus Wales oder Schottland stammt wo er evtl. nicht 2 x für das gleiche Verbrechen angeklagt werden kann, welches Strafrecht würde dann greifen ?
Das ist ein relativ kompliziertes Thema, denn hier sind mehrere Staaten und Gesetze und Regeln involviert. Grundsätzlich ist es so:

Nach dem NATO Truppenstatut besitzt der entsendende Staat (in diesem Fall Grossbritannien) die Gerichtszuständigkeit (jurisdiction) über die Angehörigen seiner Streitkräfte im empfangenden Land (hier Deutschland). Allerdings besitzt bei Straftaten das empfangende Land ebenfalls Zuständigkeit, es sei, das Opfer der Straftat ist ebenfalls Angehöriger der Streitkräfte des entsendenden Staates. Weniger kompliziert gesagt: wenn der Tatverdächtige in diesem Fall Soldat der britischen Armee ist, und das Opfer ist ebenfalls Angehörige eines Soldaten der britischen Armee, dann hat nur Grossbritannien die Zuständigkeit, nicht aber die deutschen Gerichte. Dennoch sollen und dürfen die Ermittler beider Staaten zusammenarbeiten.

Wenn hier also Ermittlungen gegen einen britischen Soldaten angestellt werden sollen, dann ist, weil das Opfer Angehörige eines britischen Soldaten gewesen ist, allein Grossbritannien zuständig.

Innerhalb Grossbritanniens ist Militärrecht anzuwenden, das ergibt sich aus dem Armed Forces Act bzw. seinen Vorgängern. Zuständig ist das Kriegsgericht (court martial). Für dieses gibt es ein eigenständiges Recht, das aber dem von England und Wales (diese beiden Komponenten des Vereinigten Königreichs haben ein gemeinsames Recht) entspricht.

In der vorliegenden Frage der Strafverfolgung hätten aber Nord-Irland und Schottland essentiell das gleiche Recht wie England und Wales.

Zusammengefasst also: Wenn der Tatverdächtige britischer Soldat und das Opfer Angehörige eines britischen Soldaten war, hat ausschliesslich der britische Militärgerichtshof hier Zuständigkeit, und der arbeitet nach englisch-walisischem Recht.

Interessanterweise würde die Wiederaufnahme von Ermittlungen gegen jenen Soldaten, der bereits einmal freigesprochen wurde, dennoch in Deutschland zu Problemen führen, die jeden Juristen erfreuen, da sie noch nicht abschliessend geklärt wurden. Die Frage ist hier, ob die deutschen Behörden den britischen helfen dürfen, noch einmal zu ermitteln, denn in Deutschland gilt ja der Grundsatz ne bis in idem.

Das ist eine hochkomplexe Rechtsfrage, die schon oft deutsche Gerichte vor ein Dilemma gestellt hat, die deswegen auch schon oft den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen haben. Dieser hat sich in dieser Frage aber auch noch nicht allumfassend geäussert. Nun kommt also auch noch europäisches Recht in diese unklare Lage dazu. Aber diese Dinge darzustellen und zu diskutieren geht vermutlich hier zu weit, aber sollte das Subjekt der derzeitigen Ermittlungen wieder dieser Soldat sein, würde ich als sein Anwalt hier genau hinschauen.

Im Moment aber gilt: britische Ermittlungen gegen jenen Soldaten, der schon einmal freigesprochen wurde, sind nach britischen Gesetzen erlaubt.
Zitat von InnoceneInnocene schrieb:Generell bin ich übrigens auch überzeugt, dass, wenn Christina mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einem Angehörigen oder zivilen Mitarbeiter der britischen Streitkräfte ermordet worden sein muss. So eine Kaserne ist eine ein Hochsicherheitstrakt. Sogar nachts sind sämtliche Ein- und Ausgänge mit bewaffnetem Personal gesichert. Niemand kann unbefugt oder unerkannt das Gelände verlassen oder betreten. Wenn Christina also außerhalb der Kaserne getötet worden wäre, hätten die Wachen das definitiv mitbekommen.
Es liegt nahe, zu vermuten, dass der Täter Angehöriger der britischen Streitkräfte im weitesten Sinn gewesen ist, aber ganz steht das nicht fest. Wie selbst der Vater der Vermissten im XY Beitrag zugibt, waren die Kontrollen bei weitem nicht so streng, wie man sich vorstellt und es war auch Deutschen möglich, die NAAFI stores zu betreten. Das ist auch meine eigene Erfahrung, mein Onkel war britischer Offizier und wir sind auch manchmal in die NAAFI stores mitgegangen, genauso wie mit amerikanischen Freunden in entsprechende amerikanische Geschäfte in den amerikanischen Kasernen in Deutschland. Wie ich verduzt bei einem Besuch in der DDR festgestellt habe, waren auch DDR-Bürger oft in russischen Kasernen unterwegs. Auf dem Papier war das alles nicht vorgesehen, aber in der Praxis durchaus möglich. Dennoch liegt nahe, dass der Täter einen Bezug zur britischen Armee hatte.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

16.06.2020 um 08:05
@Rick_Blaine
Ich konnte/ kann die Naafi theoretisch auch alleine betreten ( wir haben eine Naafi ausserhalb der Kaserne) allerdings darf ich nichts kaufen. Denn an der Kasse muss der Dienstausweis gezeigt werden. Da muss dann mein Lebensgefährte herhalten. Aber generell ist es, meiner Erfahrung nach, schon so, dass man nicht ohne weiteres in die Kaserne hereinspazieren kann. Wenn ich meinen LG mal abholen wollte, musste er mich an der Pforte anmelden und einen sog. Carpass für mich besorgen, womit ich mich dann eine begrenzte Zeit auf dem Gelände aufhalten durfte. Mein Kennzeichen wurde entsprechend registriert.
Im Falle von Christina Menzies, kann ich mir höchstens vorstellen, dass nur ein Nicht-Army-Angehöriger evtl. im Club hätte sein können, wenn diese Person als Begleiter eines Befugten dort war. Dann wäre das generell nachprüfbar, wer da alles gewesen ist.
Umgekehrt wäre Christina, als Angehörige eines Mitglieds der Streitkräfte, wahrscheinlich zumindest angesprochen worden, wenn sie das Gelände verlassen hätte. Ich denke, das wäre auch in den Medien und Ermittlungen berücksichtigt worden, wenn man davon ausgehen würde, dass sie außerhalb der Kaserne umgebracht wurde. Daher wird sich, vermute ich, der Fokus auch weiterhin auf entsprechende Angehörige der Kaserne richten.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

16.06.2020 um 08:37
Und das ist sicherlich richtig so. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter Engländer ist, ist sicherlich gross.


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

16.06.2020 um 09:40
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Ich halte einen mordenden Fussfetischisten in diesem Fall eher für abwegig.
@Zitronella

Nein!!!! Es ging dem Täter mit Sicherheit nicht darum, ein paar getragene Damenschuhe zu erbeuten.
Ich denke an ein "Andenken".


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Mord an Christina Menzies 1993 in Gütersloh

16.06.2020 um 11:06
Hier noch ein englischer Artikel von BBC. Dort wird auch die Rhine Army Summer Show erwähnt und dass Christina diese zuvor besucht habe. Vielleicht ist sie da bereits mit den Leuten zusammen gewesen, mit denen sie später in Güterloh war ?

https://www.google.de/amp/s/www.bbc.com/news/amp/uk-scotland-53026066

Die RASS war übrigens für jeden zugänglich eine öffentliche Veranstaltung im Kreis Paderborn. Vom Grlände der RASS bis nach GT ( Gütersloh) sind es gut 30 bis 40 KM ohne direkte Busverbindung. Demnach kann sie nur mit Familienmitgliedern oder anderen Angehörigen der Streitktäfte bzw. Befugten, die mobil waren, in die Kaserne zurück gekehrt sein.
Die theoretische Möglichkeit besteht zwar, dass sie mit jemandem, der einen Führerschein hatte und NICHT zur Army gehört, mitgefahren ist und beide durch die Zugehörigkeit ihres Vaters Zutritt zum Gelände der Kaserne hatten, aber das wäre mit Sicherheit dem Wachpersonal aufgefallen und diese hätten im Zuge der Ermittlungen diesen Unbrkannten garantiert erwähnt und durch die Sicherheitsmaßnahmen auch identifiziert werden können.

Ich denke, der Fokus sollte sich auf die Freunde von Christina, mit denen sie im Club war, legen. Die müssen doch etwas wissen...


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