Der Fall D.M. wird erneut verhandelt
05.11.2019 um 08:54@emz
Na, gottseidank müssen uns anderer Leute Eltern nicht gefallen. Wenn er 18 ist, kann er sich ganz in Ruhe mit seiner buckligen Verwandtschaft auseinandersetzen.
Und meines Wissens wird der Herr in Haft gehalten, damit er preisgibt, wo der junge Mann sich aufhält. Für mich ist das Beugehaft. Um ihn wegen Kindesentzug zu verurteilen bedarf es keiner U-haft. Soweit ich weiß, lebt er nicht bei ihm, von daher kann man da, meiner Meinung nach, nicht von Kindesentzug reden. Jugendliche von 14 bis 18 haben auch Rechte, die scheinen ja öfter mal mit Füßen getreten zu werden.
Naja, wie gesagt, ich freue mich für den Jungen, wenn er demnächst volljährig ist und das Tauziehen aufhört. Für alle anderen Kinder, die Willkür ausgesetzt sind, natürlich auch. :-)
Na, gottseidank müssen uns anderer Leute Eltern nicht gefallen. Wenn er 18 ist, kann er sich ganz in Ruhe mit seiner buckligen Verwandtschaft auseinandersetzen.
Und meines Wissens wird der Herr in Haft gehalten, damit er preisgibt, wo der junge Mann sich aufhält. Für mich ist das Beugehaft. Um ihn wegen Kindesentzug zu verurteilen bedarf es keiner U-haft. Soweit ich weiß, lebt er nicht bei ihm, von daher kann man da, meiner Meinung nach, nicht von Kindesentzug reden. Jugendliche von 14 bis 18 haben auch Rechte, die scheinen ja öfter mal mit Füßen getreten zu werden.
Naja, wie gesagt, ich freue mich für den Jungen, wenn er demnächst volljährig ist und das Tauziehen aufhört. Für alle anderen Kinder, die Willkür ausgesetzt sind, natürlich auch. :-)