Helmut378 schrieb:Laut ihr soll es auch bereits einen Verdächtigen gegeben haben, ich weiß allerdings nicht, ob er auch offiziell von der Polizei verdächtigt wurde oder nur von den Bürgern.
Das wäre in der Tat interessant, wenn du das noch herausbekommen könntest. ( Wenn das der Fall sein sollte, natürlich ohne Nennung des Klarnamens, oder anderen Details gemäß den hier geltenden Forenregeln).
Ich gehe aber davon aus, dass es wenn überhaupt nur einen Anfangsverdacht gegen eine Person, seitens der Ermittler gab. Das könnte dann auch zu der Verdächtigung, seitens der Bevölkerung geführt haben.
Denn die Ermittlungen bei einem Anfangsverdacht, bleiben ja in so kleinen Gemeinden, der Bevölkerung nicht verborgen.
Nach einer Hausdurchsuchung und einer sich möglicherweise anschließenden Befragung des Wohnumfeldes, weiß ja am nächsten Tag das ganze Dorf Bescheid, bei wem die Ermittler da mal nach "dem Rechten" geschaut haben.
Helmut378 schrieb:Da ein Schuhabdruck am Tatort gefunden wurde, hat die Polizei laut meiner Oma hier in Jarlitz die Schuhe der Männer kontrolliert.
Ein Gipsabdruck dieser Fußspur, dürfte wahrscheinlich heute noch existieren.
Gedanke>>>Aus diesem Abdruck, kann man die Schuhgröße einmessen.
Frage>>>Ist die Schuhgröße von K.W.W. bekannt, um zumindest da einen Abgleich zu machen ?
Ich gehe davon aus, dass von K.W.W. kein Schuhwerk mehr existiert.
Problem>>>Die erkennungsdienstliche Behandlung von K.W.W. die mit Sicherheit, spätestens bei der Einlieferung in die U-Haft
vollzogen wurde.
Sind diese Akten noch vorhanden ?
Weiteres Problem bei der erkennungsdienstlichen Behandlung...Habe mich da gerade mal auf der Seite eines Rechtanwalts schlau gemacht und bin da auf eine auf den ersten Blick, verwirrende Regelung gestoßen.
Im § 81b StPO, ist die erkennungsdienstliche Behandlung geregelt.
Es ist den Ermittlern nicht erlaubt, die Person zu ihrer Schuhgröße zu befragen.
Es ist Ihnen aber erlaubt, Fotografien des gesamten Fußes, oder Teilen des Fußes anzufertigen.
(Das verwirrende an dieser Regelung ist ja, dass man aus einer Fotografie des gesamten Fußes, wenn man denn will, genau wie beim Gipsabdruck, nachträglich die Schuhgröße einmessen kann)
Wie auch immer...ich tendiere zu der Annahme, dass man die genaue Schuhgröße, von K.W.W. nicht mehr rekonstruieren kann.