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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

16 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mindestlohn, Leiharbeit, Gesetzeslücke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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zukunftsdenker Diskussionsleiter
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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:32
Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge

Mindestlöhne sind theoretisch eine gute Sache, aber in der Praxis müssen die Unternehmen zu möglichst niedrigen Kosten produzieren, um ihre Profite zu maximieren, was allerdings durch die Mindestlöhne gefährdet wird.

Leiharbeit wird durch die Mindestlöhne immer teurer, was dazu führt, dass immer mehr Unternehmen auf Leiharbeiter verzichten und stattdessen Werkverträge mit ihren Arbeitnehmern verhandeln. Die Folge: Die Löhne sinken überall!

Definition Werkvertrag:

Ein Werkvertrag ist zielgerichteter Vertrag über die Herstellung eines Werkes. Er verfolgt einen definierten Zweck und endet meist mit seiner Erfüllung: der Vollendung des Werkes.

Merkmale eines Werkvertrags

1. es handelt sich um eine einmalige Leistung, keine Daueraufgabe

2. Umfang des Werkes und Ablieferungszeitpunkt sind bestimmt

3. Es erfolgt eine Abnahme des vereinbarten Werkes

4. Die/der Auftragnehmer/in trägt das Risiko und haftet bei Nichterfüllung

5. Die/der Auftragnehmer/in erbringt keine typischen Arbeitsleistungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers

6. Die Aufgabe wurde in der Vergangenheit nicht im Rahmen eines Dienstvertrages erfüllt

7. Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem Ergebnis des erbrachten Werkes (Stücklohn, Pauschalhonorar) und nicht nach Stundensätzen

Was haltet ihr von Werkverträgen? Habt ihr einen Werkvertrag? Sollten Werkverträge verboten werden? Wie könnte man diese Gesetzeslücke schließen?

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/werkvertraege-unterlaufen-mindestlohn-bei-leiharbeit-a-884615.html

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38223/1.html

http://www.verwaltung.fh-koeln.de/organisation/dezernatesg/dezernat1/sg12/service/service_12_c/bescha/u/03286.php


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:37
Ich meine schon, dass Werkverträge dieser Art den Menschen nonverbal als Sachgegenstand beschreiben und bin der Meinung, dass diese verboten gehören.

Im Übrigen steht hier sehr viel unausgesprochenes im Raum.


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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:39
Der Missbrauch von Werkverträgen sollte eingestellt werden.

Ansonsten sind Werkverträge schon eine gute Sache, vor allem wenn man freiberuflich ist: völlig freie Zeiteinteilung, keine Bindung an den Arbeitsplatz eines Arbeitgebers, keine Bindung an einen Arbeitgeber.

Das Verbot von Werkverträgen wäre, ein Kind mit dem Bade auszuschütten.


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zukunftsdenker Diskussionsleiter
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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:43
@Bauli
Zitat von BauliBauli schrieb:Im Übrigen steht hier sehr viel unausgesprochenes im Raum.
Dann sprich es aus, schließlich ist dieser Thread dazu da.

@Branntweiner
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb:Der Missbrauch von Werkverträgen sollte eingestellt werden.
Inwiefern könnte man den Missbrauch einstellen?


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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:46
Zitat von zukunftsdenkerzukunftsdenker schrieb:Inwiefern könnte man den Missbrauch einstellen?
Durch klare Definitionen, welche Arbeitstätigkeit von einem Werkvertrag ausgeschlossen ist. Die von Dir gelisteten Kriterien sind eh recht eindeutig.

Acht Stunden Fabriksreinigung mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräten entspricht nicht dem Kriterium eines Werkvertrags.


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zukunftsdenker Diskussionsleiter
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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:52
@Branntweiner
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb:Durch klare Definitionen, welche Arbeitstätigkeit von einem Werkvertrag ausgeschlossen ist. Die von Dir gelisteten Kriterien sind eh recht eindeutig.

Acht Stunden Fabriksreinigung mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräten entspricht nicht dem Kriterium eines Werkvertrags.
Die Frage ist doch: Ist es im Sinne der Regierung?

Meines Erachtens wird hier ein Übel durch ein anderes einfach ersetzt. Sprich Leiharbeit durch Werkverträge, um Wähler zu gewinnen.

Deswegen ist Frau Merkel auch plötzlich für Mindestlöhne, obwohl sie Jahre lang strikt dagegen war!

Der naive Wähler wird natürlich sagen: "Mindestlöhne, toll; endlich wird die Merkel sozialer"

In Wahrheit ändert sich nichts für die Arbeitnehmer bzw. es wird noch schlimmer! :D


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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:52
Zitat von zukunftsdenkerzukunftsdenker schrieb:Was haltet ihr von Werkverträgen? Habt ihr einen Werkvertrag? Sollten Werkverträge verboten werden?
Dann kann auch kein Handwerker mehr für Dich arbeiten.
@Branntweiner sieht das schon richtig. Man muss dem Missbrauch entgegen treten. Und das findet in der Regel auch Jetzt statt.


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zukunftsdenker Diskussionsleiter
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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 20:56
Zitat von zukunftsdenkerzukunftsdenker schrieb:Der naive Wähler wird natürlich sagen: "Mindestlöhne, toll; endlich wird die Merkel sozialer"
Man braucht sich nur Frau Merkels Umfrage-Werte anschauen; sie ist beliebter denn je:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/merkel-gewinnt-die-forsa-umfrage-union-verliert-a-885848.html


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zukunftsdenker Diskussionsleiter
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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 21:00
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Man muss dem Missbrauch entgegen treten. Und das findet in der Regel auch Jetzt statt.
Hast du da genaue Informationen zu, inwiefern etwas dagegen gemacht wird?


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waage ehemaliges Mitglied

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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 21:01
@Bauli
Zitat von zukunftsdenkerzukunftsdenker schrieb:Inwiefern könnte man den Missbrauch einstellen?
das thema scheinwerkverträge schwerpunktmäßig in bestimmten bereichen viel strenger überwachen
(klar definierter geschuldeter erfolg)


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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 21:03
@zukunftsdenker
Du hast es selbst genannt. Ein Werkvertrag ist eben eine bestimmte Art von Vertrag mit bestimmten Voraussetzungen. Die gesetzliche
Regelung ist im Prinzip klar, es fehlt vor allem an einer besseren Überwachung.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 21:04
@waage

So habe ich das gemeint. Scheinwerkverträge. Ich habe das BGB gerade vor mir und lese mir hierzu noch ein paar Seiten zu den Werkverträgen durch. Dann melde ich mich nochmal.


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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 21:38
ghzdie verguetung richtet sich nach stuecklohn u.s.w, riecht nach akkord, richtig?

muss man sich darauf einlassen??


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waage ehemaliges Mitglied

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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 21:55
@vio2307
Zitat von vio2307vio2307 schrieb:muss man sich darauf einlassen??
nöö, beidseitige willenserklärung ist ja auch bei werkverträgen usus :D

aber ich glaube du meinst etwas anderes


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 22:04
Ich habe bisher nur rausgelesen, dass es ein sehr schmaler Grad zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag ist.

Der Werkvertrag würde den "Unternehmer", würde man für denselben Warenfertigungsabauf Refa-Studien zugrunde legen in einem abhängig gestellten Arbeitnehmervertrag mit geregelten Stunden, die auf die geregelten Ruhezeiten basieren, schlechter stellen als den Besteller, weil eben diese Vorlage in Form von Refa-Studien vorhanden ist.

Man hat möglicherweise nur diesen einen "Arbeitgeber" für den man tätig sein kann, weil die Zeit für ein zweites Standbein (Kunden) fehlt, wie bis heute vom Finanzamt gefordet. Denn meines Wissens kann man nur selbstständiger Unternehmer sein, wenn man mindestens zwei "Kunden" hat.

Möglicherweise wird hier und da auch noch nachgeholfen.

Aber letzlich stimmt es, was @waage schreibt. Es gehören zwei übereinstimmende Willenserklärungen und die nicht abgespeckte Form des bis heute gültigen Werkvertrages dazu.


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waage ehemaliges Mitglied

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Leiharbeit und Mindestlöhne umgehen durch Werkverträge!

27.02.2013 um 22:11
@Bauli
Zitat von BauliBauli schrieb:ch habe bisher nur rausgelesen, dass es ein sehr schmaler Grad zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag ist.
der geschuldete erfolg/vergütungsanspruch ist hier das abgrenzungskriterium bzw. auch gewährleistung/haftung, aber hast recht, in der praxis sind sehr viele werkverträge verkappte dienstverträge
Zitat von BauliBauli schrieb:an hat möglicherweise nur diesen einen "Arbeitgeber" für den man tätig sein kann, weil die Zeit für ein zweites Standbein (Kunden) fehlt, wie bis heute vom Finanzamt gefordet. Denn meines Wissens kann man nur selbstständiger Unternehmer sein, wenn man mindestens zwei "Kunden" hat.
das geht eher in richtung scheinselbstständigkeit, wie z.b. die eismann lieferfahrer, eigentlich ein anderes problemfeld


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