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Leiharbeit, was sonst

152 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiharbeit, Zuschläge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:00
@kleinundgrün
scheinselbständigkeit, benötig eine verleihfirma nicht, diese gefahr brauchen sie nicht einzugehen.
einfach einen stundenlohn zahlen der zu der kalkulation passt!


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:01
Das es unerheblich ist ob man nun eingearbeitet ist oder eben nicht, Und das es ein Märchen ist das die Leiharbeiter eine gesichrte Beschäftigung haben


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:01
Zitat von dasewigedasewige schrieb:scheinselbständigkeit, benötig eine verleihfirma nicht, diese gefahr brauchen sie nicht einzugehen.
einfach einen stundenlohn zahlen der zu der kalkulation passt!
Ich meinte auch Dein Beispiel mit den Werkverträgen.


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:04
@kleinundgrün
ja, das habe ich schon verstanden.

die leihfirma macht den werkvertrag mit einer firma und stellt für dieses projekt mitarbeiter zu einem ganz niedrigen stundenlohn ein.


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:35
Zitat von dasewigedasewige schrieb:die leihfirma macht den werkvertrag mit einer firma und stellt für dieses projekt mitarbeiter zu einem ganz niedrigen stundenlohn ein.
Da meinen wir unterschiedliche Dinge:

Ich möchte, dass meine Regale eingeräumt werden. Dann komme ich zu Dir und sage: Schau Dir die Regale an, die sollen befüllt sein. Mir egal, wie Du es machst, bis Montag müssen halt die Sachen drin stehen -> Werkvertrag
Du haftest dafür, dass das erledigt wird, Du bekommst keinen Urlaub oder sonstiges von mir, nur den vereinbarten Werklohn. Wenn Du krank oder schwanger wirst, hast du Pech gehabt.

Die andere Möglichkeit ist, dass ich Dich anstelle, damit du Regale befüllst. Dann ist es mein Pech, wenn Du krank oder schwanger wirst.

Oder ich gehe zu einer Leiharbeitsfirma. Da zahle ich auch einen Betrag X und dann ist es deren Problem, wenn du krank oder schwanger wirst.


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:40
@kleinundgrün
Leider hinkt dein Beitrag etwas.
Bei einem Werkvertrag ist die beauftragende Firma nicht weisungsberechtigt . Es geht nur um das Einräumen der Regale,
Meist werden aber doch Anweisungen gegeben, und schon ist die Sache Werkvertrag vom tisch


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 15:44
Zitat von NymueNymue schrieb:Leider hinkt dein Beitrag etwas.
Wieso hinkt das? Ich habe die verschiedenen Möglichkeiten genannt, eine bestimmte Arbeit zu erledigen. Was soll da hinken?

Edit: s. mein Beitrag:
"Mir egal, wie Du es machst, bis Montag müssen halt die Sachen drin stehen"


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 16:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Du haftest dafür, dass das erledigt wird, Du bekommst keinen Urlaub oder sonstiges von mir, nur den vereinbarten Werklohn.
das ist wenn man es genau nimt schwarzarbeit, als solches wird schein selbsständigkeit wenigstens gewertet.


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 16:54
Auch ich war einige Zeit als Leiharbeiter tätig bevor ich von dem Entleihbetrieb übernommen wurde.
Besonders am Anfang pendelt man zwischen 5-6 Firmen hin und her, 1 Tag hier, 5 Tage dort, dann werden daraus Wochen, schließlich bleibt man bis zu einen Jahr oder mehr in einer Firma und dort wurde ich dann übernommen.
Das witzige ist, nachdem ich über ein Jahr als Leiharbeiter in dieser Firma beschäftigt war, bekam ich nach der Übernahme trotzdem 6 Monate Probezeit!
Mittlerweile bin ich wieder ganz woanders.
Es war sehr frustrierend immer wieder hin und her geschoben zu werden, vor allem kam es vor das man etliche Monate nicht mehr in einen Betrieb war und trotzdem wurde verlangt das man noch alle Betriebsabläufe im Kopf haben musste.
Ich musste die Betriebsabläufe und Verfahrensweisen von 6 Firmen gleichzeitig im Kopf haben.
Nun gut, alles Vergangenheit, Gott sei Dank!
Aber es muss wirklich etwas geändert werden, es kann so mit der Leiharbeit nicht weitergehen.


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 19:02
@Linner74
Zitat von Linner74Linner74 schrieb:Das witzige ist, nachdem ich über ein Jahr als Leiharbeiter in dieser Firma beschäftigt war, bekam ich nach der Übernahme trotzdem 6 Monate Probezeit!
War bei mir auch so, ist schon komisch...


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 19:58
@Alek-Sandr
@Linner74
Welche Positionen habt ihr ausgeführt, Lager, gewerblich (z.B. Maler), kaufmännisch im niederen Segment?


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 20:36
@univerzal
Ich arbeitete als Gießereiarbeiter.


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Leiharbeit, was sonst

12.06.2013 um 20:43
@univerzal
Ich wurde zweimal übernommen:
beim ersten Mal als Kommissionierer von Lebensmittelprodukten,
beim zweiten Mal in einer Metallgießerei als Probenentnehmer.
Beim zweiten hatte ich die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag, bis die Finanzkrise zuschlug und alle befristeten Verträge unverlängert ausliefen, da kaum noch Aufträge kamen.


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Leiharbeit, was sonst

13.06.2013 um 00:20
@Linner74
@Alek-Sandr
Jep, da kann man solche Späße treiben, weil man auch schneller auswechselbar ist. In dem Sektor lohnen eigtl. nur Jobs, die eine längere Einlernzeit bei den Entleihern fordern. Dann endet auch die Rumschieberei von Arbeitskräften.


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Leiharbeit, was sonst

14.06.2013 um 14:53
@25h.nox
(kleinundgrün schrieb:
Du haftest dafür, dass das erledigt wird, Du bekommst keinen Urlaub oder sonstiges von mir, nur den vereinbarten Werklohn.)

das ist wenn man es genau nimt schwarzarbeit, als solches wird schein selbsständigkeit wenigstens gewertet.
Das ist mal wieder absoluter Blödsinn! Das hat absolut nichts mit Schwarzarbeit zu tun! Um Schwarzarbeit handelt es sich, wenn für die Arbeit keine Sozialversicherungsbeiträge und / oder Lohnsteuer abgeführt werden!

Um Scheinselbstständigkeit handelt es sich, wenn ein Selbstständiger ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet. In diesem speziellen Fall kann sich der Betreffende als Arbeitnehmer in den Betrieb des Auftragsgebers einklagen. Derartige Beschäftigungsverhältnisse entstehen immer dann, wenn Arbeitnehmern gekündigt wird und diese dann hinterher die gleiche Arbeit als Selbstständige fortführen!
Vorteil für den Arbeitgeber: Die Sozialversicherungsbeiträge und das unternehmerische Risiko werden voll auf den Arbeitnehmer abgewälzt!


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Leiharbeit, was sonst

14.06.2013 um 15:35
Nochmal zurück zum eigentlichen Thema:

Leiharbeit, so wie sie zur Zeit in Deutschland praktiziert wird, ist ein Verbrechen am Volk!
Ursprünglich war Leiharbeit dazu gedacht, um kurzfristigen Bedarf an Arbeitnehmern zu decken und nicht um einen zweiten Arbeitsmarkt mit Dumpinglöhnen zu schaffen, so wie wir es jetzt der Politik zu verdanken haben! Leiharbeitnehmer sind besonders benachteiligt, da sie besonders schlecht entlohnt werden, von heute auf morgen von ihrem Arbeitsplatz abgerufen werden können und für die das Betriebsverfassungsgesetz nicht das Papier wehrt ist, auf das es gedruckt werden kann!
Dem Mißbrauch der Leiharbeit kann man nur begegnen, indem man Leiharbeit so wie in Frankreich begegnet, nämlich mit einem (10%-gen) Aufschlag auf den normalen Lohn! Dann wären mit einem Schlag viele Probleme los, aber welcher (gesponserte) Politiker in Deutschland will das schon?


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Leiharbeit, was sonst

14.06.2013 um 16:34
@Nymue

Tut mir leid aber du hast von den Gesetzen und den Tarifverträgen keine Ahnung.

Hier die beiden gülltigen Tarifverträge der Personaldienstleistung:

http://www.personaldienstleister.de/ePaper/BAP-Tarifvertrag_2012/index.html

http://ig-zeitarbeit.de/datei/59

Wenn du schon schimpfst dann informier dich wenigstens vorher.


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Leiharbeit, was sonst

14.06.2013 um 17:14
@Cruiser156
Sorry, aber das sind Tatsachenberichte
Wo schimpfe ich denn, bitte konkrete Textstellen


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Leiharbeit, was sonst

14.06.2013 um 18:25
Hier !

Kündigungsschutz:
In der Probezeit wird entgegen des Kündigungsschutzgesetzes eine Frist von 2 Tagen vereinbart
Arbeitszeitgesetz:
eine Arbeitszeit von 10 Stunden ist zulässig.
Leibeigenschaft:
Ok etwas heftig formuliert aber Grundzüge der Leiharbeit isind nun mal die Kurzzeite Verfügbarkeit und die Kurzfristige Abbestellung der Arbeiter Sollte ein Arbeiter sich weigern kann man das als Arbeitsverweigerung auslegen.
Bundesurlaubsgesetz: hier sind 24 Werktage vorgesehen als Mindesturlaub bei einer 6 Tagewoche: also 20 Tage bei einer 5 Tagewoche. Zeitarbeitsfirmen rechenen grundsätzlich mit 7 Stunden und 5 Tagen in der Woche alles was drüber geht kommt auf das Zeitkonto
Sollte nun rollierende Schichten erforderlich sein gilt immer noch 5x7 also 5 Tage. somit wird das Urlaubsgesetz untergraben denn offiziell reichen ja die 20 Tage für 4 Wochen Urlaub, allerdings braucht man in voliegendem Beispiel 7 Tage für eine Woche.


2.2. Probezeit und Kündigungsfristen
Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats
beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen.
Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an
gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits.
Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleichermaßenfür befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Arbeitszeitgesetz

§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Da in der Personaldienstleistung eine 35 Std/Wo Tariflich vereinbart ist hat der Arbeitnehmer, wenn er seinen Urlaub in Natura nimmt, auch nur einen Anspruch auf 35Std/Wo.
Der Rest der erabeiteten Stunden läuft auf ein Arbeitszeitkonto.
Der Arbeitnehmer hat natürlich die Möglichkeit sich Stunden aus dem Arbeitszeitkonto auszahlen zu lassen. Das Arbeitszeitkonto darf aber nicht auf 0 Stunden ausgezahlt werden das ist wiederum tariflich vereinbart (Arbeitsplatzsicherung) Das wissen nur die wenigsten.

In der Metallindustrie bekommt man im Urlaub auch nur die wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit vergütet, der Rest liegt dort auch auf einem Arbeitszeitkonto.


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Leiharbeit, was sonst

14.06.2013 um 19:00
@Cruiser156
An sich richtig. Doch die Gestzlichen Möglichkeiten lassen erheblichen Spielraum.
Arbeitsplatzsicherung:
Tatsache ist das es die nicht gibt. Kündigungsfrist 4 Wochen, Gekündigt wird meist vorsorglich bei Auftragsende, Kann man ja zurücknehmen (alles rechtlich möglich)

inden ersten 4 Wochen sind es 2 Tage, das kann man auch ausreizen bis zum erbrechen.
3 Wochen arbeiten Kündigen. ne woche warten wieder einstellen und der spaß geht von vorne Los.
Selbiges gilt auch für 10 Stunden Arbeitszeit.

§ 11

Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in
den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für
Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die
während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen.
Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter
Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt
gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs
angemessen in bar abzugelten.

Ich denk das gilt auch für Zeitarbeit oder?

Sicher müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, nur was passiert wenn nicht. Wenn kein Kläger dann kein Richter
Klagt man auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitsplatz eben weg


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