Leiharbeit, was sonst
14.06.2013 um 19:30@Nymue
Nymue schrieb:Klagt man auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitsplatz eben wegGenau das meinte ich hiermit:
Chrest schrieb:... und für die das Betriebsverfassungsgesetz nicht das Papier wehrt ist, auf das es gedruckt werden kann!