ocura schrieb:Ein geleastes privates Fahrzeug könnte z.B. voll abschreibbar sein etc.
@ocuraDarin bist du tatsächlich auf dem Holzweg.
es kann nur ein beruflich genutztes KFZ vor der Steuer abgeschrieben, bzw. dessen Betriegskosten abgesetzt werden.
Verfügt man nur über 1 KFZ, welches man sowohl beruflich als auch privat nutzt, ist nur ein Teil davon, eben der brufliche Teil abschriebbar. deswegen sollte man hier auch, zum besseren Nachweis eine Fahrtenbuch führen. Tut man dies nicht, wird vom Finanzamt eben ein gewisser Teil der angegebenen Kosten als privat deklariert und nicht erstattet.