@waage waage schrieb:solltest du eigentlich wissen, dass dies argument - mit der "lohnfortzahlung" ein trojaner ist .... es läuft doch so in der praxis, dass ein zeitwerker ein "guthabenkonto" führt und dies für diesen falle eingebracht ist ....
ja sicher gibt's ein "guthabenkonto", ist doch logisch, wo ist das problem, das haben festangestellte doch teilweise auch? also ich konnte bisher in jedem festangestellten job meine überstunden auch abfeiern...
was soll daran ein "trojaner" sein? ich find das völlig normal.
waage schrieb:in der kalkulation der entleiher is nach max. 30 tagen - ohne vermittlung - schicht im schacht
na das kommt auf den jeweiligen arbeitsvertrag an, das kannste nicht verallgemeinern. in zeitarbeit gelten da die gleichen kündigungsfristen. und 4 wochen kündigungsfrist haste aber auch in festanstellung, zumindest am anfang.
siehe hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.htmlwaage schrieb:jeder zeitarbeiter, der > als 3 jahre bei einem unternehmen seiner arbeit nachgeht entzieht feste jobs ...... ich glaube dies trifft auf > 50 % der zeitarbeiter zu ... d.h. die hälfte der akt. zeitwerkerbesetzungen entziehen feste jobs
das ist jetzt aber reine spekulation von dir - keine quelle, kein beleg.
und ich hab starke zweifel dran dass über 50% der zeitarbeiter länger als 3 jahre bei einem unternehmen eingesetzt sind - das widerspricht zumindest meinen erfahrungen mit der branche völlig. woher hast du denn diese zahl nun wieder? quelle? belege?
waage schrieb:1.) ist ein befristeter arbeitnehmer schon mal nicht schlechter gestellt wie ein stammarbeiter im bezug auf urlaubsgeld, gewinnausschüttung, urlaubsanspruch, sonderr. lohnfortzahlung durch betrieb, uw. .... desweiteren unterliegt u.u. die einstellungsvergütung schon mal einem gewissen regelwerk (bertriebsvereinbarung, betriebsratbegleitung usw.)
schau dir doch mal das tarifwerk der zeitarbeitsfirmen an bzw. einen zeitarbeitsvertrag.
da sind zeitarbeiter auch nicht schlechter gestellt, auch da gibt's urlaubsanspruch, urlaubsgeld usw.
gewinnausschüttung und ähnliches gibt's auch bei festangestellten nur selten, das als "normal" anzusehen halte ich für reichlich naiv, das ist und bleibt die ausnahme.
waage schrieb:2.) nach ablauf der befristung (bei anhaltendem bedarf) kann ein arbeitnehmer klagen, wenn diese durch einen zeitwerker nahtlos ersetzt/umgemünzt wird .... bzw. bei mittelgroßen unternehmen hat hier schon oftmals der betriebsrat ein auge drauf ..... bei leihwerker is es egal
ist ja logisch dass in einer zeitarbeitsfirma diese regelung nicht gelten kann.
und betriebsräte wirst du in zeitarbeitsfirmen natürlich nicht finden (ausser bei den internen mitarbeitern, das sind ja aber keine zeitarbeiter sondern ganz normale angestellte).
waage schrieb:sicher, ab dies hier ist bei mittel- und großunternehmen kein kompromiss sondern die ausnutzung der marktsituation in paarung mit dem versagen der politik .... du kennst die milliardengewinne der autobranchen ?!?!
jo, ich kenne die milliardengewinne, sitze hier ja im autoland schlechthin.
nur blöd dass die alle ins ausland fliessen, weil keine der grossen autofirmen hier noch mit aktienmehrheit in deutschem besitz ist. wer verdient denn daran? hier hauptsächlich die araber.
waage schrieb:ps: tausendmal lieber nen befristeten vertrag als nen anü-vertrag
das ist DEINE meinung. andere sehen das anders.
auf den befristeten vertrag folgt halt immer erstmal die arbeitslosigkeit.