@SCHMANDY Stimmt leider.
Ist eigentlich nur Wortspielerei, aber rechtlich bewirkt es trotzdem Schutz.
Genau, wie Pfefferspray, welches in Deutschland offiziell nur als Mittel zur Abwehr von Tieren verkauft werden darf.
Gerne aber auch mit dem Hinweis, dass es natürlich auch zur Abwehr von menschlichen Angriffen in Notwehr effektiv wäre.
Und in Notwehrsituationen dürfen ja auch Gegenstände und Mittel genutzt werden, welche EIGENTLICH nicht dafür gedacht sind. Offiziell. was kann der Hersteller oder Verkäufer dafür, wenn der Kunde nicht sachgemäß die Produkte benutzt?
Und so auch, wie du richtig bemerkst, die ,, Badesalze'' - was kann der Hersteller/Verkäufer dafür, wenn irgendwer das Badesalz raucht, schnupft oder schluckt und dann Probleme hat?