Schleierbauer schrieb:Doch. Das war ne Anweisung an Abraham, dass man so mit den Kindern verfolgen soll. Ist also ein Befehl an die Eltern.
Ja, die Anweisung geht an die Eltern, der Verlust des Bundes mit Gott droht dem Kind. Ich verstehe das Dilemma, aber das jüdische Leben der Eltern würde durch das Verbot nicht unmöglich. Das der Kinder dann eben schon.
Hmm....muss ich mal auf mich wirken lassen. Grundsätzlich wäre ich erstmal geneigt, das als deren Problem zu bezeichnen. Zwar sind religiöse Handlungen grundsätzlich von der Religionsfreiheit erfasst, gleichwohl würde hier die Erlaubnis das Recht auf körperliche Unversehrtheit völlig unterminieren. Ich weiß ad hoc nicht, wie man hier einen Ausgleich schaffen will.
Natürlich kann man argumentieren, dass der Eingriff keine dauerhaften negativen Auswirkungen auf die Gesundheit entfalten, so er denn den Regeln der Kunst entspricht, gleichwohl müsste man auch dann jegliche Form von religiösen Züchtigungsrechten erlauben, immerhin heilt ja so eine Ohrfeige auch folgenlos aus.
Zudem seh ich in gewissem Sinne auch die Würde des Kindes betroffen, das hier zum Objekt der elterlichen Religionsausübung degradiert wird. Muss ich mal weiter drüber sinnieren. Da möchte ich mich grade nicht zu festlegen.
Schleierbauer schrieb:Ich meinte ja auch nur, dass dieses rostige Messer, das vorher erlaubt war, aber nicht Thema bei diesem Kölner Urteil war, Thema im Bundestag wurde.
Man hat also dann das religiöse Recht ein wenig eingeschränkt.
Ach so...