Schleierbauer schrieb:Ich meinte diese spezielle praktische Konkordanz, die sich im neuen Beschneidungsgesetz des Bundestages niederschlägt. Der Versuch sowohl religiöses Leben zu ermöglich als auch die körperliche Unversehrtheit des Kindes in Einklang zu bringen.
Das ist eine Auslegung des entsprechenden Ausschusses des Bundestages. Ob die so verfassungsgemäß ist oder nicht, lässt sich daraus nicht ableiten. Die haben schon mehr als einmal daneben gelegen. Zumal der Bundestag nunmal nicht ausschließlich mit hervorragenden Juristen, sondern halt vorrangig mit Politikern besetzt ist. Auch wenn die oft Juristen sind oder sich entsprechender Hilfe bedienen.
Darüber zu entscheiden, ob das Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, ist Aufgabe des Verfassungsgerichtes, wie Du zutreffend ausführst. Die dürfen aber nicht von sich aus tätig werden, sondern müssen warten, bis sie einer anruft. Das können grundsätzlich aber nur solche, die sich in ihren Grundrechten beschnitten fühlen, sprich in dem Fall auch tatsächlich Beschnittene.
Alternativ gäbe es noch das Normenkontrollverfahren, dann müsste eines der Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder dieses einleiten. Wir könnten da allenfalls drum bitten, dass die das tun.
Zudem widerlegt die Einführung eines neuen Gesetzes eben nicht, dass ein Urteil verfassungsgemäß sei, wie Du offenbar glaubst. Das entscheidet das BVerfG und das war damit offenbar nicht befasst. Somit hast Du -wie so oft im Recht- zwei widerstreitende Auffassungen. Zu sagen, die 3 Kölner Richter haben keinen Plan vom Grundgesetz ist dabei schon sehr vermessen. Der Fall ist eben nicht so glasklar, wie Du gerne glauben machen willst (oder eben auch gerne selbst glauben magst).
Bis zur endgültigen Entscheidung des BVerfG, so die denn kommen sollte, wird das immer ein Diskussionsthema sein.