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Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

153 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, USA, Gesellschaft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

09.06.2014 um 15:50
@25h.nox
Dann müsstest du vorher n neues GG einbringen. Und da sehe ich schwarz. Ohne Argumente, wirst du kaum jemanden überzeugen können.


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Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

09.06.2014 um 15:53
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Dann müsstest du vorher n neues GG einbringen.
wir müssen einfach nur warten bis der erste vom gesetz betroffende ne klage einreicht.
das dürfte frühestens 2026 der fall sein, und da unser system langsam ist würde ich nicht vor 2028 mit dem kippen dieses verfassungswidrigen gesetzes rechnen. die ganzen armen kinder die durch diese schwäche des rechtsstaates brutal verstümmelt werden und das nur weil ihre eltern abergläubische extremisten sind...


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Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

09.06.2014 um 15:54
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:wir müssen einfach nur warten bis der erste vom gesetz betroffende ne klage einreicht.
Und dann greift die praktische Konkordanz und dann wird das BverfG ungefähr das feststellen, was auch der Bundestag festgestellt hat.


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09.06.2014 um 16:02
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Und dann greift die praktische Konkordanz und dann wird das BverfG ungefähr das feststellen, was auch der Bundestag festgestellt hat.
sicher nicht. den das gesetz erfüllt eben nicht die formulierten ziele der praktischen konkordanz.
die rechte des kindes werden eingeschränkt aufkosten der eltern, ein intressenausgleich liegt nicht vor und das recht auf körperliche unversehrtheit wird völlig außerkraft gesetzt durch das gesetz.
das verfassungsgericht wird das gesetz kassieren und ziehmlich starke auflagen für ein neues formulieren. ich denke es wird auf ein mindestalter von 14 herauslaufen.


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Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

09.06.2014 um 16:02
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Und trotzdem gibt's ne Instanz, die am Ende über falsch oder richtig entscheidet. Nennt sich Bundesverfassungsgericht ;) Und das hat wiederholt festgestellt, dass Artikel 4 wirklich schrankenlos ist und deshalb müsstest du, um deinen Kreuzzug fortsetzen zu können, das GG ändern.
Dass in dem Fall meines Wissens nicht angerufen wurde und nunmal verfassungsgemäß nicht von sich aus tätig werden kann.
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Dann müsstest du vorher n neues GG einbringen. Und da sehe ich schwarz. Ohne Argumente, wirst du kaum jemanden überzeugen können.
Quark! Wie das Kölner Urteil zeigt, gibt es durchaus Gerichte, die die hier vertretene Auffassung teilen. Mag ja sein, dass das in einigen Blogs von irgendwelchen Bloggern kritisiert wird (die sich dann auch wieder untereinander kritisieren oder sich dann doch den Kölnern anschließen), der wesentliche Punkt ist aber der - und da spiel ich Dir Deinen Ball mal zurück - das Urteil ist meines Wissens nicht vom BVerfG aufgehoben worden.

Wenn Deine Auffassung der völligen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz so uneingeschränkt gültig wäre, wie Du es darstellst, und alle anderen Auffassungen lediglich auf einer "völligen Unkenntnis des Grundgesetzes" beruhen würden (was Du ja nicht müde wirst zu betonen) - warum nicht? Hätte doch n Selbstläufer sein müssen, oder?

(Argumente bitte, keine Pöbeleien....)


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09.06.2014 um 16:04
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb: den das gesetz erfüllt eben nicht die formulierten ziele der praktischen konkordanz.
Ähhh.... jenau. Ein Verbot würde es auch nicht erfüllen.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Hätte doch n Selbstläufer sein müssen, oder?
Ich verstehe um ehrlich zu sein nicht, was dein Problem ist. Mit Köln zu argumentieren ist unsinnig, weil das Urteil vor dem neuen Gesetz gesprochen wurde und deshalb keine Kritik am Gesetz beinhalten kann. Verstehste das?


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09.06.2014 um 16:08
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Ich verstehe um ehrlich zu sein nicht, was dein Problem ist. Mit Köln zu argumentieren ist unsinnig, weil das Urteil vor dem neuen Gesetz gesprochen wurde und deshalb keine Kritik am Gesetz beinhalten kann. Verstehste das?
Das Grundgesetz gab´s schon zu Zeiten des Kölner Urteils....


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09.06.2014 um 16:09
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Das Grundgesetz gab´s schon zu Zeiten des Kölner Urteils....
Ja und vor dem Urteil gab's noch keine praktische Konkordanz. Die wurde dadurch angestoßen. Den jetzigen Stand aber auf Basis des Urteils von vor dem Gesetz zu kritisieren, ist ziemlich beknackt, wie du hoffentlich auch zugestehen musst.


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09.06.2014 um 16:16
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Ähhh.... jenau. Ein Verbot würde es auch nicht erfüllen.
doch würde es. die beschneidung ist nur ein teil der religiösen erziehung, und die religiöse erziehung ist selbst schon durch eine abwägung gegen die religionsfreiheit des kindes begrenzt. die beschneidung fließt da einfach ein, hat aber keine auswirkung auf diese güte abwägung da eine neuausbalancierung dieser rechtsgüter nicht funktioniert, da man muslimischen kindern nicht andere rechte wegnehmen kann als ausgleich für das verbot der beschneidung da man nicht einzelnen gruppen rechte entziehen kann die man vrgleichbaren gruppen zugesetht, und man auch nicht allen kindern rechte nehmen kann da eine solche rechtsgüter abwägung bei der mehrzahl dann nicht greifen würde da diese niemals beschnitten worden wären und dieser teil der religiösen erziehung für sie also niemals in betracht kam.


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09.06.2014 um 16:18
@25h.nox
Dass du Probleme mit Lesen und Verstehen hast, ist ja schon bekannt :D
Aber du machst dich gerade echt lächerlich. Wenn sogar das Schächten von Tieren unter die Religionsfreiheit fällt, wieso dann nicht auch das Beschneiden? Denk mal drüber nach, vielleicht kommt die Erkenntnis ja doch noch. Ansonsten empfehle ich entweder auzuwandern oder eine neue Verfassung zu schreiben, ohne die Religionsfreiheit.


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09.06.2014 um 16:20
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Ja und vor dem Urteil gab's noch keine praktische Konkordanz. Die wurde dadurch angestoßen. Den jetzigen Stand aber auf Basis des Urteils von vor dem Gesetz zu kritisieren, ist ziemlich beknackt, wie du hoffentlich auch zugestehen musst.
Ja klar....die gab´s noch nicht. Die hat dann wohl der Bundestag entwickelt, was? Das BVerfG war ja nicht befasst. Du bist mir ein witziges Kerlchen.

Die praktische Konkordanz hat Konrad Hesse als Verfassungsrichter etabliert. Der ist lange vor dem Kölner Urteil von uns gegangen, kann folglich auch nicht durch das Kölner Urteil zur Entwicklung der praktischen Konkordanz angestoßen worden sein.

Les Dir mal Deinen eigenen Link durch....

Ich kann´s nicht begreifen, wieso jemand wie Du, der grade mal zwei Schlagwörter irgendwo aufgeschnappt hat, dann mit nem Rohr durch die Gegend rennt und allen Leuten, die seine Meinung nicht teilen, "völlige Unkenntnis", Unsachlichkeit und Pöbeleien vorwirft, aber selbst außer seinen zwei Schlagwörtern und Pöbeleien NICHTS hat.

Also fachlich fundierte, sachliche Diskussionen sehen anders aus. Selbst wenn man den Kölner nicht folgen mag (was man nicht zwangsläufig muss).


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09.06.2014 um 16:22
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ja klar....die gab´s noch nicht. Die hat dann wohl der Bundestag entwickelt, was? Das BVerfG war ja nicht befasst. Du bist mir ein witziges Kerlchen.
Was meinst du genau?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Also fachlich fundierte, sachliche Diskussionen sehen anders aus. Selbst wenn man den Kölner nicht folgen mag (was man nicht zwangsläufig muss).
Ich meinte diese spezielle praktische Konkordanz, die sich im neuen Beschneidungsgesetz des Bundestages niederschlägt. Der Versuch sowohl religiöses Leben zu ermöglich als auch die körperliche Unversehrtheit des Kindes in Einklang zu bringen.


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09.06.2014 um 16:27
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Wenn sogar das Schächten von Tieren unter die Religionsfreiheit fällt, wieso dann nicht auch das Beschneiden?
da ist der fall viel klarer, die rechte der tiere sind von niederen rang und die religionsfreiheit ist immer noch ein grundrecht.
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:wieso dann nicht auch das Beschneiden
habe ich doch grade erklärt... du machst den fehler und wendest das auf die verstümmlung alleine an, dabei ist das nur ein teil der religiösen erziehung, und eine abwägung muss zwischen religiöser erziehung und recht auf unversehrheit geschehen, nicht zwischen teilaspekten.
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Ich meinte diese spezielle praktische Konkordanz, die sich im neuen Beschneidungsgesetz des Bundestages niederschlägt. Der Versuch sowohl religiöses Leben zu ermöglich als auch die körperliche Unversehrtheit des Kindes in Einklang zu bringen.
das ist eben nicht der fall, da die rechte des kindes komplett außenvorgelassen wurden, eine praktische konkordanz liegt also nicht vor, da eines der beiden gegeneinander abgewogenen rechte dadurch seinen charakter verliert.


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09.06.2014 um 16:29
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:da ist der fall viel klarer, die rechte der tiere sind von niederen rang und die religionsfreiheit ist immer noch ein grundrecht.
Tierrechte stehen auch im GG. Und GG ist immer gleich viel wert wie GG ;) Deshalb musste es ein neues Gesetz geben, das den Schächtern bestimmte Dinge erlaubt und bestimmte andere verbietet.
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:du machst den fehler und wendest das auf die verstümmlung alleine an, dabei ist das nur ein teil der religiösen erziehung, und eine abwägung muss zwischen religiöser erziehung und recht auf unversehrheit geschehen, nicht zwischen teilaspekten.
Den Fehler machst du :D Aber ich sehe schon: Das hat keinen Sinn mit dir. Falls du irgendwann mal in der Lage bist, einen Text zu lesen und zu verstehen, kannst du dich ja nochmal melden.
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:das ist eben nicht der fall, da die rechte des kindes komplett außenvorgelassen wurden, eine praktische konkordanz liegt also nicht vor, da eines der beiden gegeneinander abgewogenen rechte dadurch seinen charakter verliert.
Dann guck dir mal das neue Gesetz an. Aber wahrscheinlich überfordert dich auch dieser Text o.O


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09.06.2014 um 16:31
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Das hat keinen Sinn mit dir. Falls du irgendwann mal in der Lage bist, einen Text zu lesen und zu verstehen, kannst du dich ja nochmal melden.
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:wahrscheinlich überfordert dich auch dieser Text
@25h.nox
@LivingElvis

Ich halte es für an der Zeit, die Trollfütterung einzustellen. Außer Gepöbel kommt da nicht viel. Warten wir es einfach ab, bis 2028 oder so. Die Gerechtigkeit wird obsiegen.


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09.06.2014 um 16:31
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Die Gerechtigkeit wird obsiegen.
Höhöhöhöhöhöhö


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09.06.2014 um 16:36
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Ich meinte diese spezielle praktische Konkordanz, die sich im neuen Beschneidungsgesetz des Bundestages niederschlägt. Der Versuch sowohl religiöses Leben zu ermöglich als auch die körperliche Unversehrtheit des Kindes in Einklang zu bringen.
Das ist eine Auslegung des entsprechenden Ausschusses des Bundestages. Ob die so verfassungsgemäß ist oder nicht, lässt sich daraus nicht ableiten. Die haben schon mehr als einmal daneben gelegen. Zumal der Bundestag nunmal nicht ausschließlich mit hervorragenden Juristen, sondern halt vorrangig mit Politikern besetzt ist. Auch wenn die oft Juristen sind oder sich entsprechender Hilfe bedienen.

Darüber zu entscheiden, ob das Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, ist Aufgabe des Verfassungsgerichtes, wie Du zutreffend ausführst. Die dürfen aber nicht von sich aus tätig werden, sondern müssen warten, bis sie einer anruft. Das können grundsätzlich aber nur solche, die sich in ihren Grundrechten beschnitten fühlen, sprich in dem Fall auch tatsächlich Beschnittene.

Alternativ gäbe es noch das Normenkontrollverfahren, dann müsste eines der Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder dieses einleiten. Wir könnten da allenfalls drum bitten, dass die das tun.

Zudem widerlegt die Einführung eines neuen Gesetzes eben nicht, dass ein Urteil verfassungsgemäß sei, wie Du offenbar glaubst. Das entscheidet das BVerfG und das war damit offenbar nicht befasst. Somit hast Du -wie so oft im Recht- zwei widerstreitende Auffassungen. Zu sagen, die 3 Kölner Richter haben keinen Plan vom Grundgesetz ist dabei schon sehr vermessen. Der Fall ist eben nicht so glasklar, wie Du gerne glauben machen willst (oder eben auch gerne selbst glauben magst).

Bis zur endgültigen Entscheidung des BVerfG, so die denn kommen sollte, wird das immer ein Diskussionsthema sein.


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09.06.2014 um 16:39
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ob die so verfassungsgemäß ist oder nicht, lässt sich daraus nicht ableiten. Die haben schon mehr als einmal daneben gelegen.
Ja das stimmt. Das müsste dann im Falle einer Klage von höchster Stelle geklärt werden. Nur ist das einseitige Verbot auf jeden Fall falsch, weil dann ja ganz einfach das eine Grundrecht gegen das andere ausgespielt wird. Und das geht eben nicht.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Somit hast Du -wie so oft im Recht- zwei widerstreitende Auffassungen. Zu sagen, die 3 Kölner Richter haben keinen Plan vom Grundgesetz ist dabei schon sehr vermessen. Der Fall ist eben nicht so glasklar, wie Du gerne glauben machen willst (oder eben auch gerne selbst glauben magst).
Der Widerspruch unter Juristen war bei der Entscheidung der Kölner lauter als bei der Entscheidung des Bundestages... Aber vielleicht ändert sich die Interpretation auch in den nächsten Jahren.
Aber einfach zu behaupten, der Rechtsstaat wäre außer Kraft gesetzt, nur weil man Beschneidung unter bestimmten Umständen erlaubt, ist halt totaler Unsinn. Was natürlich die beiden Helden @25h.nox und @KillingTime nicht davon abhält, das hier breitzutreten.


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09.06.2014 um 16:40
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Tierrechte stehen auch im GG. Und GG ist immer gleich viel wert wie GG
das tierschutzgesetz ist teil des GGs? gegen dieses gesetz verstößt es, im GG steht nirgendwo das nur unter betäubung geschlachtet werden darf(und dieser aspekt der tierschutz gesetzgebung stet ehh schon unter massiver kritik da es keine überprüfung der betäubung gibt, bei einer so wackligen lage wird die abwägung noch leichter).
Zitat von SchleierbauerSchleierbauer schrieb:Höhöhöhöhöhöhö
du lachst über das leid von millionen von kindern die brutal verstümmelt werden dürfen wegen diesem verfassungsbruch, ich an deiner stelle würde mich jetzt waschen wollen.
wehrlosen kindern wird leid zugefügt, selbst wenn man es für notwendig oder gerechtfertigt ansieht sollte man mitleid für die armen würmer haben.
(macht auch aus theologischer sicht sinn, da man auch an anderer stelle für die opfer des willen gottes mitleid haben soll)


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09.06.2014 um 16:42
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:das tierschutzgesetz ist teil des GGs? gegen dieses gesetz verstößt es, im GG steht nirgendwo das nur unter betäubung geschlachtet werden darf(und dieser aspekt der tierschutz gesetzgebung stet ehh schon unter massiver kritik da es keine überprüfung der betäubung gibt, bei einer so wackligen lage wird die abwägung noch leichter).
GG 20 a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:du lachst über das leid von millionen von kindern die brutal verstümmelt werden dürfen wegen diesem verfassungsbruch, ich an deiner stelle würde mich jetzt waschen wollen.
Ich lache über den lachhaften Versuch einfach zu behaupten man sei im Recht, weil man angeblich die Vernunft/das Recht/was auch immer auf seiner Seite hat. Nur funktioniert der Rechtsstaat so nicht.


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