25h.nox schrieb:naja, wenn man z.b. den fall guttenberg ansieht dann braucht man da keine verschwörungstheorie, ein überführter betrüger kriegt sein verfahren gegen zahlung einer geldstrafe eingestellt...
Schauen wir mal
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
laut der FAZ wurde kein betrügerisches Verhalten festgestellt
Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, „ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter.
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/politik/plagiatsaffaere-verfahren-gegen-guttenberg-eingestellt-11538232.htmlEingestellt wurde nach
§ 153a StPO
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1.
zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2.
einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3.
sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4.
Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5.
sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder
6.
an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.
Im Fall Guttenberg heißt das
Der Politiker muss in Abstimmung mit dem Amtsgericht Hof 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen.
Guttenberg war im März als Verteidigungsminister zurückgetreten, nachdem bekanntgeworden war, dass zahlreiche Zitate in seiner Doktorarbeit nicht gekennzeichnet waren. Die Universität Bayreuth entzog ihm deshalb den Doktortitel.
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/politik/plagiatsaffaere-verfahren-gegen-guttenberg-eingestellt-11538232.htmlDie Ermittler haben in seiner Doktorarbeit zwar 23 Passagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße gefunden. Der wirtschaftliche Schaden der Urheber sei aber marginal. Zudem habe der frühere Verteidigungsminister keinen wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Dissertation gezogen.
Quelle:
http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-eingestelltem-guttenberg-verfahren-seehofer-er-gehoert-zu-uns-wir-wollen-ihn_aid_687140.htmlAlso kurz - Guttenberg hat 23 Passagen abgeschrieben und damit einen Doktor erschwindelt, der ihm zum einen keinen wirtschaftlichen Nutzen gebracht hat und ihm überdies entzogen wurde. Gegen Zahlung von 20.000 Euro wurde das Verfahren eingestellt.
Das offizielle Strafmaß ist:
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also mein Interesse an der Verfolgung ist mit dem Entzug des Titels, der Zahlung von 20.000 Euro, dem Verlust des Postens und der öffentliche Rufschädigung absolut beseitigt.
Was hast Du erwartet? Dass der jetzt 10 Jahr hinter Gitter geht? Imo ist da sowieso die Uni dran schuld. Es ist ja nun nichts ungewöhnliches, dass Schüler/Studenten versuchen bei Leistungsnachweisen zu besch***en. Da hätte man in Bayreuth vielleicht auch einfach mal die Arbeit lesen müssen.
Eine "Verschwörung" kann ich da nicht sehen.