Unser Rechtsstaat bald wie in 3.Welt-Länder ?
04.09.2009 um 10:04
Der Drittweltländer-Vergleich hinkt insofern, dass es im deutschen Rechtsstaat keine Folter, keine Todesstrafe und keine menschenunwürdigen Haftbedingungen gibt.
Die "zivilisierte" Folter beschränkt sich auf Psychoterror, die "Todesstrafe" darauf, Menschen mit Verdrehungen und Rufmord fertig zu machen, die meisten resignieren, fangen an zu saufen, landen in der Psychiatrie oder bringen sich um. Dabei hätten diese fertig gemachten Menschen helfen können, destruktive Vorgehensweisen zu outen. Hatten sie keine Lobby?
Warum unternehmen Politiker und Anwälte, die unseren nichtfunktionierenden Rechtsstaat kritisieren, bisher nichts dagegen? An blicknixmasta: Welche Politiker und Anwälte sind es, die das offen kritisieren, haben Sie Medienberichte, Namen?
Bisher haben wir jedenfalls bei unseren Recherchen niemanden getroffen, der offen etwas unternimmt - zwar haben einige wenige, auch Rechtsprofessoren, die Zustände stark kritisiert, aber niemand scheint in die Handlung zu gehen.
Nach Umfragen, auch nach unseren eigenen, hat der normale Bürger, vom Schichtarbeiter bis zum hochdotierten Chefarzt, kein Vertrauen mehr in den deutschen Rechtsstaat.
Das ist ein schlimmer Zustand:
Es gibt in aktuellen Verfahren über drei Millionen Rechtsgeschädigte inkl. nachteiliger gerichtlicher Vergleiche, zu denen sie sich genötigt sahen oder genötigt wurden (gedrängt von ihren Anwälten und Gerichten, die ein verfassungs- und rechtswidrig geführtes Verfahren vom Tisch haben wollten). Die Geschädigten haben meistens aus drei Gründen ihr Recht aufgeben müssen:
Kostendruck, Langwierigkeit, Aussichtslosigkeit.
Manche sind auch über die erlittenen Rechtsverletzungen erkrankt (Somatisierungen, Alkohol) und retteten sich durch "Aufgeben" einfach aus der endgültigen Resignation.
Eine umfassende Aufklärung des Bürgers über die "Gefahren", sollte er sein gutes Recht durchsetzen wollen, fehlt bisher. Es fehlt umfassende Medienpräsenz zur Aufklärung. Zum einen ist das ein für die Medien heikles Thema, denn sogar Justiziariate "kneifen" und fürchten eine Welle Verleumdungsklagen und Strafanzeigen, wenn ein verfassungswidriger Fall publik gemacht werden sollte. Auch Verbraucherschutzverbände und entsprechende Magazine wie "Guter Rat" fürchten sich, daher findet sich z.B. zu einem Thema wie "Vorsicht Rechnungsfalle" kein einziges Beispiel zu saftigen bzw. unzulässigen Anwalts- und Gerichtskosten, obwohl hier tausende Beispiele von Bürgern bei den Redaktionen eingehen, die haarsträubend sind und sogar Straftatbestände wie Gebührenüberhebung oder Abrechnungsbetrug beinhalten. Und keiner unternimmt etwas dagegen, kaum einer hat den Mut umfassend zu publizieren. Bevor es in einem Fall überhaupt zur Veröffentlichung kam, hatte auch ich eine unberechtigte Anzeige einer Gerichtspräsidentin wegen "übler Nachrede" am Hals und große Schwierigkeiten und Kosten, die Sache los zu werden. Bei Themen wie "Vorsicht Rechnungsfalle" finden sich deshalb nur Beispiele zu überhöhten Handwerkerrechnungen oder kaputtem Wellensittichkäfig.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum der Rechtsstaat destruktiv gegen Bürger vorgeht, wenn es um seine blanke Existenz, sein überlebenswichtiges Recht und sein von der Verfassung geschütztes Recht geht, warum wird ihm das ausgehebelt und sein Vertrauen restlos zerstört? Es entsteht fast der Eindruck, als habe das Methode. Hier geht es nicht um ein paar wenige lustige und deshalb medienwirksame Beispiele, wie Minderung eines Reisepreises, sondern um den gesetzlichen Schutz des Bürgers im Hinblick auf seine blanke Existenz.
60 Jahre Grundgesetz- wie sieht es in der Praxis aus? Schlecht sieht es aus.
Der Satz im vorigen Beitrag "Nur was können wir schon tun als es hinnehmen ?" trifft insofern zu, wenn man sich nicht 20 Jahre lang in Strafprozessen wegen "übler Nachrede" fertig machen lassen will.
Und wer hat schon viele Millionen, um sein Recht wahren bzw. kaufen zu können?
Recht sollte keine Frage des Geldes sein. Aber Justizia ist nicht mehr blind, sondern urteilt inzwischen nach Ansehen der Person. So gibt es vollkommen unterschiedliche Urteile zu ein und derselben Sache. Beispiel:
Ein reicher Mann mit sehr hoher beruflicher Stellung und eine Hartz IV Empfängerin, alleinerziehend mit drei Kindern, hatten den gleichen Anwalt und beauftragten ihn zu klagen. Beide mussten ihm Vorschuss zahlen, für die gleiche Sache. Die verarmte Frau überzog ihr Konto, zahlte mit Überziehungskredit. Der Anwalt stellte bei beiden Mandanten nach Zahlungseingang seine Tätigkeit ein. Der reiche Mann kündigte dem Anwalt erbost das Mandat. Der verarmten Frau legte der Anwalt seinerseits das Mandat nieder (sie war ein Fall der Prozeßkostenhilfe, der Anwalt hätte Klage mit PKH-Antrag einreichen müssen, dann aber hätte er seinen geforderten Vorschuß aus dem Überziehungskredit der verarmten Frau verrechnen müssen, durch Mandatsniederlegung behielt er ihr Geld ein anstatt zu klagen).
Beide verklagten den Anwalt auf Rückzahlung und Schadenersatz. Klar bezifferbarer Schaden ist beiden ebenfalls durch diesen Anwalt entstanden. Es ist der gleiche Sachverhalt, mit dem Unterschied, dass sich der Anwalt der verarmten Frau gegenüber auch der Gebührenüberhebung schuldig machte, was ihm eine Rüge der Anwaltskammer einbrachte.
Mit Urteil bekam der reiche Mandat vollumfänglich Recht, das Vorschußgeld zurück und obendrein Schadenersatz zugesprochen in dreifacher Höhe seines Vorschußgelds.
Die verarmte Frau hingegen erhielt mit Urteil weder das Vorschußgeld zurück, noch Schadenersatz.