Schießbefehl auf Flugzeuge
12.04.2014 um 22:19@Kc
Wenn der Bundestag den Verteidigungsfall feststellt, zum Beispiel weil die Amerikaner oder die Russen uns überrennen, dann darf die Bundeswehr selbstverständlich auch im Inneren eingesetzt werden. Nur ist das eine besondere Situation: eben der V-Fall.Kc schrieb:Was ist eigentlich, wenn eine milit. Spezialeinheit eines anderen Landes hinter der Grenze abspringt? Darf es dann auch keine Bundeswehr im Innern geben?
Kampfeinsätze der Bundeswehr im Inneren ohne festgestellten V-Fall sind verfassungswidrig, ohne wenn und aber.Kc schrieb:Ich finde, man sollte das nun nicht unbedingt verteufeln, die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands aktiv werden zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu eindeutig geäußert.Kc schrieb:Was, wenn eine Passagiermaschine entführt wird und die Gefahr droht, dass dieses für einen Anschlag verwendet wird?
Nein, dafür gibt es die Polizei.Kc schrieb:Wenn die Umstände es erfordern, bin ich dafür, dass es auch möglich sein sollte, die Bundeswehr im Innern einzusetzen unter klar definierten Umständen.