Toleranz und Anteilnahme im Islam
02.02.2005 um 08:16Im folgenden Auszug aus einem Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, ist zu lesen, daß Muslime an nicht-muslimischen Gebetsgottesdiensten nicht teilnehmen dürfen, nicht für die Toten nicht-islamischen Glaubens beten dürfen, dies macht mich stutzig, wo bleibt da die Toleranz und Anteilnahme?
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2. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.
Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg<<<
...breathe...your heart is beating...
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2. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.
Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg<<<
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