LoN schrieb:Die Leibeigenschaft war grundsätzlich als gegenseitige Verpflichtung zu begreifen und nicht mit der Sklaverei identisch. Sie bedeutete keine totale Unfreiheit des Leibeigenen, wie es bei der Sklaverei der Fall war
Welche Form der Sklavenhaltung ist damit gemeint? Wo und Wann?
LoN schrieb:Im Unterschied zum Sklaven, der als bloße Sache galt, war der Leibeigene dem Zustand geminderter Rechtsfähigkeit unterworfen, hatte aber bestimmte Rechte
siehe islamisches Recht
LoN schrieb:Leibeigene konnten beispielsweise Vermögen erwerben und gerichtliche Prozesse führen
s. islamisches Recht
LoN schrieb:und durften nicht gegen ihren Willen von seinem Heimatort entfernt werden
Das weiß ich im Bezug auf das islamische Recht nicht.
LoN schrieb:Der Leibherr gewährt dem Leibeigenen militärischen und juristischen Schutz
s. islamisches Recht
Übrigens, so richtige massenweise Sklaverei gab es in Europa selbst kaum. Zur Zeit der Römer konnten Sklaven im Optimalfall zu ganz normalen Bürger aufsteigen
s. islamische Reiche
LoN schrieb:und später setzten die Menschenrechte/Aufklärung der Sklaverei in den europäischen Ländern ein Ende, sodass hauptsächlich in den Kolonien stattfand.
Seit dem Spätmittelalter gab es kaum EUROPÄISCHE Sklaven, das ist richtig ... die setzte man in den Kolonien ein, und zwar zu Millionen (Spanien, Portugal, UK, Frankreich, Holland usw.) ...
Alles in allem klingt "Leibeigenschaft" natürlich viel freundlicher als "Sklaverei", deshalb bevorzuge ich den wertneutraleren Begriff der "Sklavenhaltung".
Alle Modelle der Sklavenhaltung haben gemeinsam, dass der Betroffene im Besitz eines Herrn ist. Innerhalb dieser gemeinsamen Konstante gibt es sehr unterschiedliche individuelle Frei- und Unfreiheiten. Auch Klinentelverhältnisse, bei dem der Klient seinem Auftraggeber auf Leib und Leben ausgeliefert ist, muss man zur Sklavenhaltung rechnen.
Das war bei der Leibeigenschaft mittelalterlich- mitteleuropäischer Prägung die Regel: Der Leibeigene bekommt eine Wohnung (besser gesagt: Hütte) und einen Teil der Ernte der von ihm bearbeiteten Äcker. Er könnte (meist auch nur in der Theorie) den Herrn wechseln (-> wieder Leibeigenschaft), er könnte sich selbstständig machen, aber leider gibt es kaum Flächen, die keinem Grundbesitzer gehören, und leider würde er aufgrund seiner Mittellosigkeit verhungern ...
In den islamischen Reichen konnten bsp. Militärsklaven aufsteigen, die Mamlukenherrschaft geht aus einer Elite von Militärsklaven hervor (mamluk = im Besitz eines anderen = Sklave), Sklaven konnten Ehen schließen, Besitz erwerben und erben.
Die Aufstiegsmöglichkeiten waren deutlich höher als bei den Leibeigenen des mittelalterlichen mitteleuropäischen ländlichen feudalen Ständesystems.
Ebenso haben alle Modelle gemeinsam, dass Missbrauch der bestehenden Rechte der Sklaven dann Tür und Tor geöffnet ist, wenn es keine Institutionen gibt, welche sich ihrer Sache annehmen.
Dieser Missbrauch war in der frühislamischen Gesellschaft sehr gering, da der Gesandte Gottes und seine Anhänger sehr für die gute Behandlung der Menschen einsetzten, welche im Besitz eines anderes sind. Dazu gibt es X Verse, Hadithe, Anekdoten und Berichte.
Später hat er zugenommen.