Bestrafung eines Täters trotz verändertem Charakter
16.07.2012 um 18:08@jayjaypg
Natürlich entscheidet der Strafrichter! Er ist der Einzige, welcher ein rechtskräftiges Urteil sprechen kann in einem Mordfall.
Gutachter, Sachverständige, Anwälte, Staatsanwälte können alle nur ihre Expertisen abgeben bzw. ein bestimmtes Urteil vorschlagen.
Aber kein Staatsanwalt kann jemanden rechtskräftig für schuldig erklären und kein Anwalt jemanden für unschuldig.
Und auch ein psychogischer Gutachter kann lediglich beispielsweise feststellen, dass ein Angeklagter zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig war und/oder eher in eine psychiatrische Behandlung statt ins Gefängnis sollte.
Aber das rechtskräftige Urteil selbst kann nur det (vorsitzende) Richter sprechen.
Natürlich entscheidet der Strafrichter! Er ist der Einzige, welcher ein rechtskräftiges Urteil sprechen kann in einem Mordfall.
Gutachter, Sachverständige, Anwälte, Staatsanwälte können alle nur ihre Expertisen abgeben bzw. ein bestimmtes Urteil vorschlagen.
Aber kein Staatsanwalt kann jemanden rechtskräftig für schuldig erklären und kein Anwalt jemanden für unschuldig.
Und auch ein psychogischer Gutachter kann lediglich beispielsweise feststellen, dass ein Angeklagter zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig war und/oder eher in eine psychiatrische Behandlung statt ins Gefängnis sollte.
Aber das rechtskräftige Urteil selbst kann nur det (vorsitzende) Richter sprechen.