Bestrafung eines Täters trotz verändertem Charakter
16.07.2012 um 11:33Fakt ist, es wurden Menschen ermordet und sind nun tot.dasewige schrieb:in diesem gedankenkonstrukt, wird davon ausgegangen das die charakterwandlung unbestritten bewiesen ist.
Für mein Rechtsempfinden käme eine Straffreiheit nicht in Betracht, allerhöchstens eine Strafmilderung aufgrund der besonderen Umstände.
Bei dem Wort "schuldunfähig" beschleicht mich jedesmal Unbehagen. Jemand besäuft sich, begeht eine Straftat und kann nicht bestraft werden, weil er zur Tatzeit sein Handeln nicht steuern konnte, also schuldunfähig ist. Bei sowas könnte ich kotzen.kleinundgrün schrieb:schuldunfähig
Sich betrinken war steuerbar.
Ist Bestrafung nicht sowas ähnliches, wie Vergeltung? Oder Abgeltung einer Schuld?kleinundgrün schrieb:Genau, das wäre ein Punkt, der für eine Bestrafung spräche (Vergeltung).
Müsste man nicht befürchten, dass die Hinterbliebenen erst durch Straffreiheit des Täters an diesem Vergeltung üben würden?