Bestrafung eines Täters trotz verändertem Charakter
16.07.2012 um 11:33dasewige schrieb:in diesem gedankenkonstrukt, wird davon ausgegangen das die charakterwandlung unbestritten bewiesen ist.Fakt ist, es wurden Menschen ermordet und sind nun tot.
Für mein Rechtsempfinden käme eine Straffreiheit nicht in Betracht, allerhöchstens eine Strafmilderung aufgrund der besonderen Umstände.
kleinundgrün schrieb:schuldunfähigBei dem Wort "schuldunfähig" beschleicht mich jedesmal Unbehagen. Jemand besäuft sich, begeht eine Straftat und kann nicht bestraft werden, weil er zur Tatzeit sein Handeln nicht steuern konnte, also schuldunfähig ist. Bei sowas könnte ich kotzen.
Sich betrinken war steuerbar.
kleinundgrün schrieb:Genau, das wäre ein Punkt, der für eine Bestrafung spräche (Vergeltung).Ist Bestrafung nicht sowas ähnliches, wie Vergeltung? Oder Abgeltung einer Schuld?
Müsste man nicht befürchten, dass die Hinterbliebenen erst durch Straffreiheit des Täters an diesem Vergeltung üben würden?