Post vom Amtsgericht
13.06.2014 um 11:17- Ladung als Zeuge könnte sein, auch wenn Dir da gerade nichts passendes einfällt.
- Jemand könnte Forderungen gegen Dich haben und die gerichtl. Weg einfordern / eintreiben.
- Eine einstweilige Verfügung.
Bei Streit mit Vermietern oder Nachbarn dürftest Du ja eigentlich im Vorfeld was mit bekommen haben, Gericht kommt normal erst am Ende.
Wie schon erwähnt ist Amtsgericht teilw. für geringfügige Strafsachen zuständig, aber wenn Du insowas verwickelt wärest, als Beschuldigter, hättest Du es schon vorher mitbekommen, also die Polizei hätte Dich befragt. Wenn Du Zeuge wärest in so einer Sache, wäre es auch üblich, dass Du zunächst bei der Polizei ausgesagt hättest.
Bitte poste es, sobald Du es weisst. Wir wollen mitbibbern.
- Jemand könnte Forderungen gegen Dich haben und die gerichtl. Weg einfordern / eintreiben.
- Eine einstweilige Verfügung.
Bei Streit mit Vermietern oder Nachbarn dürftest Du ja eigentlich im Vorfeld was mit bekommen haben, Gericht kommt normal erst am Ende.
Wie schon erwähnt ist Amtsgericht teilw. für geringfügige Strafsachen zuständig, aber wenn Du insowas verwickelt wärest, als Beschuldigter, hättest Du es schon vorher mitbekommen, also die Polizei hätte Dich befragt. Wenn Du Zeuge wärest in so einer Sache, wäre es auch üblich, dass Du zunächst bei der Polizei ausgesagt hättest.
Bitte poste es, sobald Du es weisst. Wir wollen mitbibbern.