LimonBal schrieb:Holger E. wurde als möglicher Täter von den Ermittlern als Täter ausgeschlossen!!!
1. Er hatte keine Fahrerlaubnis
2. Er hatte kein Fahrzeug
3. Am Tattag war er gar nicht vorort!
Also erstens mal wurde das Ermittlungsverfahren gegen HE (und zwei weitere Tatverdächtige) zufällig am gleichen Tag (18.02.2015) eingestellt, aber nicht weil diese Tatverdächtigen als Täter ausgeschlossen werden konnten (z. B. weil sie ein wasserdichtes Alibi gehabt hätten), sondern einfach, weil sich nicht genügend Beweise gefunden hatten, die einen hinreichenden Tatverdacht begründet hätten.
Dieses Ermittlungsverfahren hat die Polizei nun aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Quelle:
https://web.archive.org/web/20150221094538/http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/peggy-ermittlungen-eingestellt-100.html Zweitens ist wohl mittlerweile (vor allem Dank emz - *huldig*) hinreichend geklärt, dass HE - wenn überhaupt - die Tat schwerlich
alleine begangen haben könnte, denn neben der fehlenden Fahrerlaubnis und der fehlenden Fahrpraxis bzgl. des "schnell durch Autobahn-Baustellen Fahren" fehlt vor allem das Motiv. Ganz anders sähe es u. U. aus, wenn eine zweite Person zusammen mit ihm vor Ort gewesen wäre, wofür es aber anscheinend keine Beweise gibt.
Wenn zukünftig nochmal das angeblich vorhandene Alibi von HE zur Sprache kommen sollte, wäre es zwecks Abgleich der Diskussionsvoraussetzungen sehr hilfreich, wenn jeweils das konkrete Alibi für den 07.05.2001 aus der folgenden Liste der Alibis (über die ich bei meinen Recherchen gestolpert bin) angegeben werden würde (kann auch gerne noch ergänzt werden, falls nicht vollständig):
1. Er war in der Berufsschule
2. Er war mit seiner damaligen Freundin zusammen
3. Er war im Clubhaus
4. Er war zu Hause bei seinen Eltern
5. Er war auf einem Seminar
6. Er war auf Montage in Bayern zusammen mit einem Kumpel, der aktuell wegen eines Gewaltdeliktes in der JVA Zwickau einsitzt und deshalb von Lemmer nicht interviewt werden kann.
7. Er war im roten Ochsen in Halle
Keines dieser Alibis wurde von den Ermittlern als wasserdicht angesehen. Welche Alibis aus dieser Liste von HE angegeben wurden, bzw. ob überhaupt eines davon angegeben wurde, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, da keine Vernehmungsprotokolle vorliegen.
Also nochmal: Es geht nicht darum, welches Alibi aus dieser Liste als mehr oder weniger glaubhaft oder gar als widerlegt gilt, sondern nur, welches davon gemeint ist, wenn man von
dem Alibi des HE spricht.