Peggy Knobloch
17.01.2021 um 13:20emz schrieb:Das Thema war, ob er nochmal vor Gericht gestellt werden kann und dazu hätte ich immer noch gerne deine Begründung.Ich bin scheinbar falsch informiert! Ich bin davon ausgegangen, daß die Bundesregierung, die seit 2018 das GG Artikel 103 Absatz 3 verschärfen möchte, damit Freigesprochene wegen derselben Tat nochmal angeklagt werden können, dieses erfolgreich umgesetzt haben! Das ist aber nicht der Fall!
Hier nochmal der Kommentar:
LimonBal schrieb:
Morpheus1PB schrieb am 14.01.2021:
orpheus1PB
14.01.2021 um 10:25
versteckt
Er kann nicht nochmal vor Gericht gestellt werden.
Artikel 50 - Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.
Das gilt für UK aber nicht, weil er die Strafe nie angetreten hat, sondern in einer Klinik gesessen hat!
Die einzigste Möglichkeit wäre nur die, wenn UK glaubwürdig nochmal gestehen würde, heißt neues Geständnis mit noch detailierter Tatbeschreibung usw., ...aber das wird wohl nie passieren!