ghita schrieb:Meine Vermutung: Möglicherweise hat Heike nach den schweren Messerverletzungen noch röchelnd dagelegen, was den Mörder regelrecht zur Verzweiflung trieb, denn ein zurück, gab es da nicht mehr aus seiner Sicht und er darauf hin mit einem Stein auf ihr Gesicht einschlug - vielleicht und insbesonders durch ihr Röcheln hervorgerufen! Ich bleibe dabei, dass es sich um einen jugendlichen Täter gehandelt hat.
schluesselbund schrieb:Was soll in dem Fall verdeckt werden? Ist mir nicht klar.
schluesselbund schrieb:Selbst wenn man es so sieht, ist doch genau das Gegenteil der Fall. Aussage des Nachbarjungen. Dorfquatsch, Gerüchteküche. Weil bis heute kein Täter gefunden wurde kann nicht gesagt werden, dass jemand die Identifizierung des Täters verhindern wollte.
schluesselbund schrieb:Aber abgesehen davon finde ich diese Deviation für sehr problematisch. Zum ersten weil es den Täter decken würde, aber nicht die Tat.
@schluesselbundEs hat nun mal nicht jeder Täter die Möglichkeit, eine Leiche heimlich verschwinden zu lassen.
schluesselbund schrieb:Hier liegt wohl der springende Punkt. Das lässt mich annehmen, dass du davon ausgehst, dass der jugendliche Täter durch die Eltern gedeckt wird. In dem Fall kann auch nicht von einer Verdeckungstat gesprochen werden. Als Blutsverwandter hat man das Zeugnisverweigerungsrecht.
Du machst da immer wieder einen Denkfehler.
Wenn das Opfer am Leben bleibt, macht es eine Aussage bei der Polizei und nennt den Täter beim Namen, bzw. beschreibt ihn.
Das hat mit dem Zeugnisverwqeigerungsrecht Null zu tun. Die Eltern können schweigen, bis sie schwarz werden. Wenn das Opfer sagt: XY hat mich verletzt, weiss die Polizei, bei wem sie ansetzen muss.
Und damit ihn Heike nicht "verpetzen" konnte, schlug und stach er sie tot.
turbotuppi schrieb:Der Täter oder die Täter, jung oder alt, oder oder oder, haben Heike in Wut geschlagen.
Danach festgestellt, das wird Ärger geben, wenn Heike den Täter identifiziert ( also sich selbst aus Tätersicht , und er/sie will/wollen ja nicht entdeckt werden) weshalb dann der Entschluß gefasst wird, ich/wir müssen Heike umbringen, mundtot machen um ungestraft davon zu kommen.
So die Grundidee aus Tätersicht.
Also erste Tat Körperverletzung , Verdeckungstat Mord.
@turbotuppi Ja, das wäre für mich auch ein wahrscheinlicher Tathergang.
Der Täter Wollre Heike zunächst zum Schweigen bringen. Er verletzte sie. Sie wurde nicht ruhiger, wehrte sich. Und dann war schnell der Kipppunkt erreicht. Dem Täter wurde klar, er hat Heike sehr schwer verletzt. Sie blutet. Er kann sich aus dieser Situation nicht mehr herauswinden. Dazu würde für mich auch die lange Zeit des ganzen Vorgangs passen. Dass der Täter im Grunde Skrupel hatte, aber enorm verzweifelt war.
schluesselbund schrieb:Der Täter fügt Heike Körperverletzungen zu welche zum Tod führten.
Das ist wohl so gewesen. Für die juristische Einordnung ist das Motiv nötig.