Frauenleiche in Duisburger Café Vivo im Innenhafen gefunden
30.03.2019 um 06:07swinedog schrieb am 23.03.2019:Sie sind überdies davon ausgegangen, dass der Angeklagte aus Mordlust handelte. Sie haben insoweit festgestellt, dass es keine Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gab. Der Angeklagte habe den Tatort am Vortag ausgekundschaftet und dabei sein Opfer wegen der für ihn günstigen Umstände des Tatortes –In meinen Augen stellt er eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Denn für mich ist es ein Unterschied ob jemand aus Mordlust tötet oder z.B. aus Eifersucht oder aus einem persönlichen Motiv heraus etc.
gleichsam zufällig – ausgewählt. Mit der Tat habe der Angeklagte verschiedene über längere Zeit gehegte Entführungs- und Tötungsphantasien in die Tat umgesetzt. Dabei habe er sich auf literarische und geschichtliche Vorbilder, die ebenfalls Tötungsdelikte verübt hatten, bezogen.
Ehemann bringt Ehefrau um, Kinder ihre Eltern, Nachbarn wegen Streit usw. Diese Morde haben meistens eine Vorgeschichte, welche mit der Tötung eskaliert. Mit der Tötung hat sich dann aber auch der Grund der Tötung erledigt. Ich denke solche Menschen stellen für die Allgemeinheit weniger eine Gefahr dar und begehen wahrscheinlich nur einmal im Leben einen Mord.
Während hier aber von einem wahllosem Opfer und Mordlust die Rede ist.
Warum dieser Mann keine Sicherungsverwahrung bekommt, ist mir schleierhaft. Laut Urteil wurde die Sicherungsverwahrung noch nicht einmal vorbehalten.