Joghurtbecher
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Mehrheitsprinzip im Strafrecht
12.06.2014 um 19:13Wir haben eine Hausaufgabe aufbekommen und ich habe trotz intensiver Recherche keinen Plan. Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Die Aufgabe lautet:
In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde der Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig.
Erläutere diese Aussage an einem Beispiel des Strafrechts und erörtere 2 Vorkehrungen, die im Grundgesetz getroffen wurden, um die in dem Zitat aufgeworfene Grundsatzproblematik zu entschärfen!
Vor allem bei dem Teil mit den 2 Vorkehrungen bin ich ratlos.
Vielen Dank im Voraus. :)
In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde der Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig.
Erläutere diese Aussage an einem Beispiel des Strafrechts und erörtere 2 Vorkehrungen, die im Grundgesetz getroffen wurden, um die in dem Zitat aufgeworfene Grundsatzproblematik zu entschärfen!
Vor allem bei dem Teil mit den 2 Vorkehrungen bin ich ratlos.
Vielen Dank im Voraus. :)