Der europäische Haftbefehl
19.12.2004 um 03:34Der europäische Haftbefehl
Köln, im Nebelmond/November 2004
Liebe Freunde von Gerechtigkeit und Freiheit!
Der Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die VOR der Ratifizierung begangen wurden!
Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung in Deutschland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates. Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben!
Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von bisher 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung), dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind! Sie können sogar in Abwesenheit von dem ersuchenden Staat verurteilt worden sein - niemand ist befugt, dieses Auslieferungsbegehren und den Schuldspruch von Deutschland aus rechtlich zu überprüfen. Außerdem ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug Ihres Vermögens - falls vorhanden - welches Ihnen sonst bei einer Verteidigung fern der Heimat, mit Dolmetscher oder angereistem deutschen Anwalt, hätte nützlich sein können.
Also, überlegen Sie gut: haben Sie Feinde? Neider? Konkurrenten? Betätigen Sie sich politisch? Das Blockieren von Castor-Transporten könnte von Griechenland als terroristischer Akt (Liste der 32 Straftaten) verstanden, das Schreiben eines Leserbriefes zum Thema Muslime von Malta als Fremdenfeindlichkeit geahndet werden (Gefängnis nicht unter 2 Jahren!). Meinungsfreiheit wird gefährlich, da Bulgarien ein Antidiskriminierungsgesetz hat, mit dem Sie schnell in Konflikt geraten können (5 Jahre Haft).
Und wenn Sie das alles in diesem unseren schönen Land nicht für möglich halten sollten, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Bundestagsdrucksache Nr. 15/1718 oder des Bundestagsprotokolls 15097, im Internet abrufbar unter http://www.bundestag.de
Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.3.2004, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU): "Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig."
Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl EINSTIMMIG anzunehmen! Eine merkwürdige Art von Demokratie!
Alle, die ihre Freiheit lieben, die nicht ständig in der Furcht leben wollen, aufgrund bösartiger Anschuldigungen in einem abgelegenen Winkel Europas vom Rechtsstaat, von Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit nur noch träumen zu können, sind aufgerufen, sofort alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um möglichst viele Menschen über dieses Gesetzesmonstrum aufzuklären: Ihren zuständigen Abgeordneten, Ihnen bekannte Anwälte, Ärzte, Professoren, Journalisten, sonstige Multiplikatoren unseres "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates a.D." usw. Schalten Sie Internetseiten zum Thema, gestalten Sie Aufkleber und Flugblätter, schreiben Sie Eingaben, sammeln Sie Unterschriften - egal! Nur - tun Sie bitte was und helfen Sie mit, etwas zu tun!
Ihre Deutschen Idealisten
Wilhelm-Kammeier-Verein e.V.
B. Hoffmann/G. Ullrich
info@deutsche-idealisten.de - www.deutsche-idealisten.de - www.wk-institut.de
Anmerkung TOKO: Die wahrlich unglaubhaft klingenden Ausführungen des "Wilhelm-Kammeier-Verein e.V." haben wir ungekürzt wiedergegeben. Falls die darin vorgetragenen Befürchtungen der Wirklichkeit entsprechen sollten, hätten trotz der seinerzeitigen dringenden Warnungen des ehemaligen sowjetischen Dissidenten Wladimir Bukowski die politisch verantwortlichen "Gutmenschen" in Europa ihre Völker (wissentlich?) in ein Tyrannentum geführt.
Flowers :(
Diesser, mein Leib - ist nicht mein wahres ICH...
Köln, im Nebelmond/November 2004
Liebe Freunde von Gerechtigkeit und Freiheit!
Der Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die VOR der Ratifizierung begangen wurden!
Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung in Deutschland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates. Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben!
Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von bisher 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung), dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind! Sie können sogar in Abwesenheit von dem ersuchenden Staat verurteilt worden sein - niemand ist befugt, dieses Auslieferungsbegehren und den Schuldspruch von Deutschland aus rechtlich zu überprüfen. Außerdem ermöglicht der Rahmenbescheid 2003/577/GAI den Einzug Ihres Vermögens - falls vorhanden - welches Ihnen sonst bei einer Verteidigung fern der Heimat, mit Dolmetscher oder angereistem deutschen Anwalt, hätte nützlich sein können.
Also, überlegen Sie gut: haben Sie Feinde? Neider? Konkurrenten? Betätigen Sie sich politisch? Das Blockieren von Castor-Transporten könnte von Griechenland als terroristischer Akt (Liste der 32 Straftaten) verstanden, das Schreiben eines Leserbriefes zum Thema Muslime von Malta als Fremdenfeindlichkeit geahndet werden (Gefängnis nicht unter 2 Jahren!). Meinungsfreiheit wird gefährlich, da Bulgarien ein Antidiskriminierungsgesetz hat, mit dem Sie schnell in Konflikt geraten können (5 Jahre Haft).
Und wenn Sie das alles in diesem unseren schönen Land nicht für möglich halten sollten, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Bundestagsdrucksache Nr. 15/1718 oder des Bundestagsprotokolls 15097, im Internet abrufbar unter http://www.bundestag.de
Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 11.3.2004, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) (CDU/CSU): "Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht alles, was aus Brüssel kommt, ist Gutes. Das, was zum Europäischen Haftbefehl aus Brüssel kommt, ist nichts Gutes. Darin sind sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig."
Was aber die Fraktionen des Hohen Hauses nicht hinderte, diesen Europäischen Haftbefehl EINSTIMMIG anzunehmen! Eine merkwürdige Art von Demokratie!
Alle, die ihre Freiheit lieben, die nicht ständig in der Furcht leben wollen, aufgrund bösartiger Anschuldigungen in einem abgelegenen Winkel Europas vom Rechtsstaat, von Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit nur noch träumen zu können, sind aufgerufen, sofort alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um möglichst viele Menschen über dieses Gesetzesmonstrum aufzuklären: Ihren zuständigen Abgeordneten, Ihnen bekannte Anwälte, Ärzte, Professoren, Journalisten, sonstige Multiplikatoren unseres "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates a.D." usw. Schalten Sie Internetseiten zum Thema, gestalten Sie Aufkleber und Flugblätter, schreiben Sie Eingaben, sammeln Sie Unterschriften - egal! Nur - tun Sie bitte was und helfen Sie mit, etwas zu tun!
Ihre Deutschen Idealisten
Wilhelm-Kammeier-Verein e.V.
B. Hoffmann/G. Ullrich
info@deutsche-idealisten.de - www.deutsche-idealisten.de - www.wk-institut.de
Anmerkung TOKO: Die wahrlich unglaubhaft klingenden Ausführungen des "Wilhelm-Kammeier-Verein e.V." haben wir ungekürzt wiedergegeben. Falls die darin vorgetragenen Befürchtungen der Wirklichkeit entsprechen sollten, hätten trotz der seinerzeitigen dringenden Warnungen des ehemaligen sowjetischen Dissidenten Wladimir Bukowski die politisch verantwortlichen "Gutmenschen" in Europa ihre Völker (wissentlich?) in ein Tyrannentum geführt.
Flowers :(
Diesser, mein Leib - ist nicht mein wahres ICH...