Was dann in Kirchen geschlossen wird ist nur vor Gott, hat aber keine Auswirkungen auf das weitere Leben.
Richtig, ganz genau so stelle ich mir das vor.
Aber da fangen die probleme schon an, wenn der Partner stirbt, im Kranheaus liegt, sich Paare trennen, Sorgerechtsfragen für Kinder,.....
was genau sind dort die Probleme?
Hinsichtlich Sorgerechtsfragen sollte sowieso die biologische Elternschaft das entscheidende Kriterium sein und nicht die Ehe, dh. diese Frage sollte für eheliche und uneheliche Kinder unterschiedslos behandelt werden. Wenn Paare sich trennen, dann sollte das gelten, was sie zuvor vereinbart haben, insoweit dies nicht sittenwidrig ist und wenn sie nichts vereinbart haben, sollte einfach nichts passieren. Für Krankenhausaufenthalte u.ä. gibt es die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Für den Todesfall kann man in einem Testament verfügen, wie vorzugehen ist.
Noch ein anderer Gedanke: man könnte statt der Ehe eine spezielle rechtliche Gesellschaftsform einführen, die Zwei-Personen-Gesellschaft, als Personenzusammenschlusses zu wirtschaftlicher Tätigkeit. Partner dabei könnten jegwelche voll geschäftsfähige Personen sein, unabhängig von Geschlecht und Verwandtschaftsverhältnis, nur mit der Einschränkung, dass eine Person nur Teilhaber an einer einzigen solchen Gesellschaft sein darf. Diese Gemeinschaft würde dann wie ein Gewerbe steuerlich und rechtlich behandelt und wenn sie besondere Anforderungen erfüllt, könnte sie auch staatlich gefördert werden.