@NeonMouse das ist soweit richtig. Allerdings gibt es solche Verpflichtungen und auch freiwillige Unterstützung im Not-/Bedarfsfall nicht nur unter Ehepartnern, sondern noch mehr zwischen Eltern und Kinder, zwischen Geschwistern, aber auch ganz allgemein zwischen Freunden oder entfernteren Verwandten.
Daher sollte meiner Ansicht nach die staatliche Würdigung (zB. steuerliche Vorteile) solcher Unterstützung bzw. der Verpflichtung zu einer solchen Unterstützung nicht allein an der Ehe festgemacht, sondern es sollten vielmehr vom Staat erstens die unterstützt werden, zB. durch Steuervorteile, die tatsächlich solche Leistungen erbringen, egal ob aufgrund einer Unterhaltspflicht oder auch nur einer freiwilligen Unterstützung. Und in zweiter Linie die, die zu einer solchen Unterstützung unabdingbar verpflichtet sind (zB. Eltern gegenüber ihren Kindern) und in dritter Linie die, die sich gegenüber einem Dritten freiwillig zu einer solcher Unterstützung langfristig selbst verpflichtet haben.
Das aber alles muss nicht im Rahmen einer Ehe passieren. Wenn zB. Geschwister im Alter zusammenziehen, um sich am Lebensabend gegenseitig zu unterstützen und zu helfen, eine Wirtschaftsgemeinschaft zu bilden, so sehe ich keinen Grund, warum dies nicht ebenso zu würdigen ist wie eine Ehe oder Verpartnerung...