Fachidioten - Erfahrungen mit inkompetenten "Experten"
13.06.2012 um 21:28Mann mann mann....
was ist das Ziel dieses Threads, habe ich mich gefragt, als ich anfing zu lesen...."Niemand weiß nichts genaues" ist der Eindruck, der letztlich geblieben ist
Vielleicht eine kleine Strukturierung....
Diplom-Psychologen - haben ca. 5 Jahre Psychologiestudium hinter sich. Sie dürfen beraten, Diagnosen erheben, aber weder therapieren noch Medikamente verordnen
Ein Psychologischer Psychotherapeut - hat ca. 5 Jahre Psychologiestudium hinter sich und zusätzliche eine ca. 4-jährige Ausbildung in einem Richtlinienverfahren (s.u.) hinter sich. Er darf: eine eigene Praxis eröffnen, darf therapieren, MUSS Diagnosen erheben (sonst keine Therapie, da die Kasse die Kostenübernahme verweigern würde), darf keine Medikamente verordnen
Ein ärztlicher Psychotherapeut - hat Medizin studiert und eine ca. 3-jährige Facharzt(!)-Ausbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie hinter sich. Er darf sich niederlassen, darf therapieren, darf Medikamente verordnen, darf/muss Diagnosen erstellen
Die empirische Wirksamkeit und kassenärztliche Zulassung betrifft folgende Richtlinienverfahren:
Verhaltenstherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Psychoanalyse
Ein "Psychotherapeut (HPG)" ist KEIN Psychologischer Psychotherapeut, sondern ein Therapeut nach Heilpraktikergesetz. Da u.a. die fachlichen Qualitätsstandards (Der Vor- und Ausbildung) mitunter fragwürdig und nicht ausreichend sind, werden diese "Therapeuten" kassenärztlich NICHT anerkannt und explizit von der Kostenerstattung ausgeschlossen.
Hinsichtlich eines Posts zur Suizidrate bei Psychologen:
Generell ist die Suizidrate bei sozialen Berufen höher, als in anderen Berufsgruppen, allerdings stehen an vorderer Stelle eher Lehrer, Sozialarbeiter und Ärzte.
EINE Form der Qualitätssicherung im Beruf von Psychologen ist Supervision. JA - übersetzt heißt das, dass da ein Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologe zu einem anderen Ps.Psychotherapeuten/ Psychologen in "Behandlung" geht (das ist bereits während der Ausbildung zum Psychotherapeuten PFLICHT). Es ist eine Ausbildungsvoraussetzung, dass ein angehender Psychologischer Psychotherapeut selbst NICHT an einer psychischen Erkrankung leiden darf (die Überprüfung gestaltet sich zugegeben schwierig) Supervision bedeutet NICHT, therapiert zu werden, sondern Vorgehensweisen/ Diagnoseerhebung/mögliche Fehler/ problematische Therapieprozesse durch einen unbeteiligten Fachmann gemeinsam bewertet, reflektiert, Eigenanteile und eigene Behandlungsfehler erkennt und "von außen" betrachtet werden. Zugegeben: Eine Qualitätssicherung nach Praxiseröffnung bleibt den Therapeuten meist selbst überlassen.
Es gibt definitiv schwarze Schafe unter allen o.g. Berufsbezeichnungen. Kassenärztlich zugelassene Therapeutenberufe unterliegen Gesetzen (PsychThG), an die man sich zu halten hat, wobei bislang Konsequenzen bei Bekanntwerden von "Kunstfehlern" m.E.n. häufig ausbleiben. Allerdings gibt es mittlerweile bei diversen Krankenkassen und kasseneräztlichen Vereinigungen Beschwerdestellen die sich auf therapeutische Behandlungsfehler beziehen und dort zur Anzeige gebracht werden können.
Schizophrenie ist eine Erkrankung, die, wie mein Vorredner erwähnte, medikamentös behandelt werden MUSS. Eine ambulante Begleitung (sprich Psychotherapie) erweist sich häufig "lediglich" bis zu einem gewissen Grad wirksam bei Begleitthemen wie z.B. soziale Interaktionskonflikte (auf Grund der Störung), Wiedereingliederung ins Berufsleben, Edukation im Umgang mit der Erkrankung.
Diagnostische Fragebögen unterscheiden sich erheblich von Persönlichkeitstest der Brigitte-Zeitschrift. Es sind evaluierte Erhebungsinstrumente, die NICHT auf Grund eines einzelnen Items, das mit "Ja" angekreuzt wurde, zu einer Diagnose führen. Sowohl MUSS der Behandler spezifisches Störungswissen haben als auch (das ist gesetzlich vorgeschrieben) nach neuesten, empirisch überprüften und überprüfbaren Standards vorgehen, was die Verwendung valider Messinstrumente einschließt. Eine Pi-mal Daumen Diagnose die nicht begründet wird, werden kann oder NICHT auf Grundlage von validen Erhebungsinstrumenten erstellt wird, IST ein Behandlungsfehler und widerspricht einem professionellem Vorgehen, wie es die Berufsordnung vorsieht.
Ich werfe diese Fakten einfach mal in die Diskussion. Mit diesem Erguss beziehe ich mich in keinster Weise auf den hier dargelegten Eröffnungsthread/ Fall, da er nicht überprüf- bzw. klärbar erscheint. Allerdings hoffe ich, dass damit vielleicht eine sachlichere Diskussion möglich wird, die sich a) von populistisch wirkenden Allgemeinplätzen löst, b) Pauschalurteilen ein wenig vorbeugt und c) in der Missverständnisse vermieden werden, indem nicht mehr Äpfel mit Birnen verglichen werden oder man über einen Gegenstand spricht, bei dem noch nicht mal klar ist, worin der überhaupt besteht....
was ist das Ziel dieses Threads, habe ich mich gefragt, als ich anfing zu lesen...."Niemand weiß nichts genaues" ist der Eindruck, der letztlich geblieben ist
Vielleicht eine kleine Strukturierung....
Diplom-Psychologen - haben ca. 5 Jahre Psychologiestudium hinter sich. Sie dürfen beraten, Diagnosen erheben, aber weder therapieren noch Medikamente verordnen
Ein Psychologischer Psychotherapeut - hat ca. 5 Jahre Psychologiestudium hinter sich und zusätzliche eine ca. 4-jährige Ausbildung in einem Richtlinienverfahren (s.u.) hinter sich. Er darf: eine eigene Praxis eröffnen, darf therapieren, MUSS Diagnosen erheben (sonst keine Therapie, da die Kasse die Kostenübernahme verweigern würde), darf keine Medikamente verordnen
Ein ärztlicher Psychotherapeut - hat Medizin studiert und eine ca. 3-jährige Facharzt(!)-Ausbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie hinter sich. Er darf sich niederlassen, darf therapieren, darf Medikamente verordnen, darf/muss Diagnosen erstellen
Die empirische Wirksamkeit und kassenärztliche Zulassung betrifft folgende Richtlinienverfahren:
Verhaltenstherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Psychoanalyse
Ein "Psychotherapeut (HPG)" ist KEIN Psychologischer Psychotherapeut, sondern ein Therapeut nach Heilpraktikergesetz. Da u.a. die fachlichen Qualitätsstandards (Der Vor- und Ausbildung) mitunter fragwürdig und nicht ausreichend sind, werden diese "Therapeuten" kassenärztlich NICHT anerkannt und explizit von der Kostenerstattung ausgeschlossen.
Hinsichtlich eines Posts zur Suizidrate bei Psychologen:
Generell ist die Suizidrate bei sozialen Berufen höher, als in anderen Berufsgruppen, allerdings stehen an vorderer Stelle eher Lehrer, Sozialarbeiter und Ärzte.
EINE Form der Qualitätssicherung im Beruf von Psychologen ist Supervision. JA - übersetzt heißt das, dass da ein Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologe zu einem anderen Ps.Psychotherapeuten/ Psychologen in "Behandlung" geht (das ist bereits während der Ausbildung zum Psychotherapeuten PFLICHT). Es ist eine Ausbildungsvoraussetzung, dass ein angehender Psychologischer Psychotherapeut selbst NICHT an einer psychischen Erkrankung leiden darf (die Überprüfung gestaltet sich zugegeben schwierig) Supervision bedeutet NICHT, therapiert zu werden, sondern Vorgehensweisen/ Diagnoseerhebung/mögliche Fehler/ problematische Therapieprozesse durch einen unbeteiligten Fachmann gemeinsam bewertet, reflektiert, Eigenanteile und eigene Behandlungsfehler erkennt und "von außen" betrachtet werden. Zugegeben: Eine Qualitätssicherung nach Praxiseröffnung bleibt den Therapeuten meist selbst überlassen.
Es gibt definitiv schwarze Schafe unter allen o.g. Berufsbezeichnungen. Kassenärztlich zugelassene Therapeutenberufe unterliegen Gesetzen (PsychThG), an die man sich zu halten hat, wobei bislang Konsequenzen bei Bekanntwerden von "Kunstfehlern" m.E.n. häufig ausbleiben. Allerdings gibt es mittlerweile bei diversen Krankenkassen und kasseneräztlichen Vereinigungen Beschwerdestellen die sich auf therapeutische Behandlungsfehler beziehen und dort zur Anzeige gebracht werden können.
Schizophrenie ist eine Erkrankung, die, wie mein Vorredner erwähnte, medikamentös behandelt werden MUSS. Eine ambulante Begleitung (sprich Psychotherapie) erweist sich häufig "lediglich" bis zu einem gewissen Grad wirksam bei Begleitthemen wie z.B. soziale Interaktionskonflikte (auf Grund der Störung), Wiedereingliederung ins Berufsleben, Edukation im Umgang mit der Erkrankung.
Diagnostische Fragebögen unterscheiden sich erheblich von Persönlichkeitstest der Brigitte-Zeitschrift. Es sind evaluierte Erhebungsinstrumente, die NICHT auf Grund eines einzelnen Items, das mit "Ja" angekreuzt wurde, zu einer Diagnose führen. Sowohl MUSS der Behandler spezifisches Störungswissen haben als auch (das ist gesetzlich vorgeschrieben) nach neuesten, empirisch überprüften und überprüfbaren Standards vorgehen, was die Verwendung valider Messinstrumente einschließt. Eine Pi-mal Daumen Diagnose die nicht begründet wird, werden kann oder NICHT auf Grundlage von validen Erhebungsinstrumenten erstellt wird, IST ein Behandlungsfehler und widerspricht einem professionellem Vorgehen, wie es die Berufsordnung vorsieht.
Ich werfe diese Fakten einfach mal in die Diskussion. Mit diesem Erguss beziehe ich mich in keinster Weise auf den hier dargelegten Eröffnungsthread/ Fall, da er nicht überprüf- bzw. klärbar erscheint. Allerdings hoffe ich, dass damit vielleicht eine sachlichere Diskussion möglich wird, die sich a) von populistisch wirkenden Allgemeinplätzen löst, b) Pauschalurteilen ein wenig vorbeugt und c) in der Missverständnisse vermieden werden, indem nicht mehr Äpfel mit Birnen verglichen werden oder man über einen Gegenstand spricht, bei dem noch nicht mal klar ist, worin der überhaupt besteht....